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Weitere Entscheidung unten: LG Essen, 25.11.2019

Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2016 - 1 O 44/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,13945
OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2016 - 1 O 44/16 (https://dejure.org/2016,13945)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22.04.2016 - 1 O 44/16 (https://dejure.org/2016,13945)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22. April 2016 - 1 O 44/16 (https://dejure.org/2016,13945)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewO § 35 I; GewO § 35 VI
    Altschulden; Gewerbeuntersagung, erweiterte; Leistungsfähigkeit, wirtschaftliche; Privatinsolvenz; Schuldenregulierungsbemühungen; Untersagungserforderlichkeit; Zur Gewerbeuntersagung gemäß § 35 Abs. 1 GewO

  • rechtsportal.de

    Wiedererlangen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines Gewerbetreibenden i.R.v. Sanierungsbemühungen; Gewerbeuntersagung aufgrund Privatinsolvenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wiedererlangen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines Gewerbetreibenden i.R.v. Sanierungsbemühungen; Gewerbeuntersagung aufgrund Privatinsolvenz

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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2016 - 1 O 44/16
    Rn. 5 Die Hinweise auf nicht vom Kläger, sondern von Dritten verschuldete bzw. zu verantwortende öffentlich-rechtliche Rückstände in Bezug auf Müllgebühren und Kosten für die Verwahrung seines Hundes sind schon deshalb rechtlich nicht von Belang, weil es - wie der angefochtene Beschluss unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (vgl. Urteil vom 2. Februar 1982 - 1 C 146.80 -, juris) zutreffend ausführt - nicht darauf ankommt, welche Ursachen zu einer Verschuldung und einer wirtschaftlichen Leistungsunfähigkeit des Gewerbetreibenden geführt haben.
  • BVerwG, 17.08.2005 - 6 C 15.04

    Wirtschaftsprüfer; Bestellung; Widerruf der Bestellung; nicht geordnete …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2016 - 1 O 44/16
    Die Restschuldbefreiung ist während des laufenden Insolvenzverfahrens nur eine abstrakte Möglichkeit der Schuldenbefreiung, die sich erst durch Beendigung des Insolvenzverfahrens und Ankündigung der Restschuldbefreiung durch entsprechenden Beschluss des Insolvenzgerichtes nach § 291 Abs. 1 InsO zu einer konkreten Aussicht verdichten kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. August 2005 - 6 C 15.04 -, juris).
  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 74.78

    Untersagung der Ausübung eines Gewerbes - Verschaffung unlauterer …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2016 - 1 O 44/16
    Die erweiterte Gewerbeuntersagung ist deshalb unter dem Aspekt wahrscheinlicher anderweitiger Gewerbeausübung schon dann zulässig, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, die es ausschließen, dass der Gewerbetreibende das andere Gewerbe in Zukunft ausübt (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1982 - 1 C 74.78 -, juris, Rdnr. 19).
  • BVerwG, 06.12.1994 - 1 B 234.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2016 - 1 O 44/16
    Durch das Bundesverwaltungsgericht ist zudem seit langem geklärt, dass die Tatsachen, die die gewerbliche Unzuverlässigkeit begründen, nicht bei Ausübung des verfahrensgegenständlichen Gewerbes eingetreten zu sein brauchen, sondern es darauf ankommt, ob sich die betreffenden Tatsachen auf die ordnungsgemäße Führung des in Rede stehenden Gewerbes auswirken (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Dezember 1994 - 1 B 234.94 -, juris).
  • VG Magdeburg, 22.01.2019 - 3 B 426/17

    Widerruf einer gewerberechtlichen Erlaubnis für Makler und …

    Der Stand der Sanierungsbemühungen muss plausibel machen, dass der Gewerbetreibende in einem überschaubaren Zeitraum konkrete Erfolgsaussichten in Bezug auf die Wiedererlangung seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hat (zum Ganzen: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. April 2016 - 1 O 44/16 -, juris).

    Die erweiterte Gewerbeuntersagung ist deshalb unter dem Aspekt wahrscheinlicher anderweitiger Gewerbeausübung schon dann zulässig, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, die es ausschließen, dass der Gewerbetreibende ein anderes Gewerbe in Zukunft ausübt (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1982 - 1 C 74.78 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. April 2016 - 1 O 44/16 -, beide: juris).

  • OVG Saarland, 05.10.2016 - 1 A 188/15

    Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Widerspruchsverfahren; Ankündigung der …

    Rspr., w. Nachw. s. juris-Rdnr. 6; BVerwG, Urteil vom 17.8.2005 - 6 C 15.04 -, BVerwGE 124, 110, zitiert nach juris, juris-Rdnr. 27, unter Hinweis auf BGH, Beschluss vom 7.12.2004 - AnwZ (B) 40/04 - NJW 2005, 1271; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.4.2016 - 1 O 44/16 -, juris, Rdnr. 7; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 25.9.2014 - 7 PA 29/14 -, NJW 2014, 3529, zitiert nach juris; FG Niedersachsen, Urteil vom 19.9.2013 - 6 K 85/13, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5.1.2012 - 4 B 1250/11 -, juris, sowie Urteil vom 8.12.2011 - 4 A 1115/10 -, GewArch 2012, 499, zitiert nach juris; zur Rechtslage nach der am 1.7.2014 in Kraft getretenen Änderung des Restschuldbefreiungsverfahrens: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.9.2015 - 4 B 333/15 -, ZInsO 2016, 703, zitiert nach juris.
  • VG Magdeburg, 16.04.2021 - 3 A 224/19

    Widerruf von gewerberechtlichen Erlaubnissen und Untersagung der Ausübung von …

    Der Stand der Sanierungsbemühungen muss plausibel machen, dass der Gewerbetreibende in einem überschaubaren Zeitraum konkrete Erfolgsaussichten in Bezug auf die Wiedererlangung seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hat (zum Ganzen: OVG LSA, B. v. 22. April 2016 - 1 O 44/16 -, juris).

    Die erweiterte Gewerbeuntersagung ist deshalb unter dem Aspekt wahrscheinlicher anderweitiger Gewerbeausübung schon dann zulässig, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, die es ausschließen, dass der Gewerbetreibende ein anderes Gewerbe in Zukunft ausübt (vgl. BVerwG, U. v. 02.02.1982 - 1 C 74.78 - OVG LSA, B. v. 22.04.2016 - 1 O 44/16 -, beide: juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.08.2022 - 1 L 38/21

    Gewerberechtlicher Erlaubnis; Widerruf einer Erlaubnis gemäß §§ 34 c und 34 i …

    Dass in Bezug auf den Kläger besondere Umstände vorliegen, die es ausschließen, dass der Gewerbetreibende ein anderes Gewerbe in Zukunft ausübt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 2. Februar 1982 - 1 C 74.78 -, juris Rn. 19; OVG LSA, Beschluss vom 22. April 2016 - 1 O 44/16 -, juris Rn. 8 ) ist weder schlüssig dargelegt noch sonst ersichtlich.
  • VG Magdeburg, 06.12.2018 - 3 A 204/17

    Widerruf einer Gewerbeerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit bei Bestehen von …

    Welche Ursachen zu einer Verschuldung und einer wirtschaftlichen Leistungsunfähigkeit des Gewerbetreibenden geführt haben, ist also rechtlich ohne Bedeutung (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 2. Dezember 2014 - 8 PKH 7.14 -, juris Rz. 4; OVG LSA, Beschl. v. 22. April 2016 - 1 O 44/16 -, juris Rz. 5 ).
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Rechtsprechung
   LG Essen, 25.11.2019 - 1 O 44/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,89959
LG Essen, 25.11.2019 - 1 O 44/16 (https://dejure.org/2019,89959)
LG Essen, Entscheidung vom 25.11.2019 - 1 O 44/16 (https://dejure.org/2019,89959)
LG Essen, Entscheidung vom 25. November 2019 - 1 O 44/16 (https://dejure.org/2019,89959)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.12.2015 - VI ZR 67/15

    Berufung im Arzthaftungsprozess: Prüfung von Einwendungen gegen die …

    Auszug aus LG Essen, 25.11.2019 - 1 O 44/16
    Er repräsentiert den jeweiligen Stand der naturwissenschaftlichen Erkenntnisse und der ärztlichen Erfahrung, der zur Erreichung des ärztlichen Behandlungsziels erforderlich ist und sich in der Erprobung bewährt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 22.12.2015, VI ZR 67/15, juris, m.w.N.).
  • OLG Hamm, 22.04.2020 - 3 U 18/20

    Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Behandlungs- und Aufklärungsfehlern im …

    Rn. 19 unter Abänderung des Urteils des LG Essen vom 25.11.2019, Az.: 1 O 44/16, wie folgt zu erkennen:.
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