Rechtsprechung
| LG Limburg, 09.03.2023 - 1 O 458/22 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- LG Limburg, 09.03.2023 - 1 O 458/22
- OLG Frankfurt, 06.06.2023 - 4 W 13/23
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 20.10.2000 - V ZR 285/99
Arglistige Täuschung über Altlasten
Auszug aus LG Limburg, 09.03.2023 - 1 O 458/22
Entscheidend ist, ob der andere Teil nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung im Einzelfall redlicherweise eine Aufklärung über den verschwiegenen Umstand erwarten durfte (BGH NJW 2001, 64). - BGH, 22.02.2005 - X ZR 123/03
Arglistige Täuschung über die Entgeltlichkeit eines Vertrages über die Aufnahme …
Auszug aus LG Limburg, 09.03.2023 - 1 O 458/22
Das Verschweigen von Tatsachen stellt jedoch nur dann eine Täuschungshandlung im Sinne des § 123 Abs. 1 BGB dar, wenn eine entsprechende Offenbarungspflicht des Vertragspartners besteht (BGH NJW-RR 2005, 1082). - BGH, 21.06.2017 - XII ZB 231/17
Verfahrenskostenhilfe: Erfolgsaussicht als Voraussetzung der Bewilligung
Auszug aus LG Limburg, 09.03.2023 - 1 O 458/22
Entscheidend ist, ob das in der Sache selbst verfolgte materiell-rechtliche Begehren Erfolg verspricht (vgl. nur BGH BeckRS 2017, 119118). - BGH, 04.03.1998 - VIII ZR 378/96
Verbürgung für eine Firmendarlehen nach Gründung einer GmbH - Zahlung des …
Auszug aus LG Limburg, 09.03.2023 - 1 O 458/22
Ein Vertragspartner hat insbesondere über solche Umstände aufzuklären, die nur der eine Vertragsteil kennt und von denen er weiß oder wissen muss, dass sie für den anderen Teil von wesentlicher Bedeutung sind, etwa, weil sie den Vertragszweck vereiteln können (BGH NJW-RR 1998, 1406). - OLG Brandenburg, 07.12.1995 - 5 U 58/95
Anspruch auf Bewilligung der Löschung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch; …
Auszug aus LG Limburg, 09.03.2023 - 1 O 458/22
Eine solche Offenbarungspflicht setzt demzufolge ein erkennbares Informationsgefälle zwischen den Vertragsparteien voraus (OLG Brandenburg NJW-RR 1996, 724, 726).
- OLG Frankfurt, 06.06.2023 - 4 W 13/23
Allgemeinwissen in Bezug auf fremde Urheberrechte
Auf die sofortige Beschwerde der Beschwerdeführerin wird der Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Limburg an der Lahn vom 9. März 2023 (Az.: 1 O 458/22) in der Gestalt des Nichtabhilfebeschlusses vom 24. April 2023 teilweise abgeändert.
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Rechtsprechung
| LG Schweinfurt, 27.07.2023 - 1 O 458/22 |
Kurzfassungen/Presse
- anwalt.de (Kurzinformation)
Laienprivileg: Bei Verdachtberichterstattung vorherige Anhörung nicht erforderlich
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