Rechtsprechung
| LG Aachen, 04.04.2000 - 1 O 481/99 |
Verfahrensgang
- LG Aachen, 04.04.2000 - 1 O 481/99
- OLG Köln, 01.12.2000 - 6 U 99/00
Wird zitiert von ... (2)
- BVerfG, 23.07.2001 - 1 BvR 873/00
Zum Praxisschild des Zahnarztes
Sofern die Angaben über die Qualifikation des Zahnarztes in sachlicher Form erfolgen und nicht irreführend sind, sind sie nach den oben genannten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts erlaubt (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. April 2001 - 3 C 25.00 - ebenso LG Aachen, Urteil vom 4. April 2000 - 1 O 481/99 -, Umdruck S. 8; OLG Köln, Urteil vom 26. Mai 2000 - 6 U 167/99 -, Umdruck S. 5 ff.; Urteil vom 1. Dezember 2000 - 6 U 99/00 -, Umdruck S. 8; alle Entscheidungen unveröffentlicht).Eine Irreführung käme nur dann in Betracht, wenn die Beschwerdeführer tatsächlich nicht ihren Tätigkeitsschwerpunkt und besondere Kenntnisse auf dem Gebiet der Implantologie hätten (vgl. LG Aachen, Urteil vom 4. April 2000 - 1 O 481/99 -, Umdruck S. 8).
- OLG Köln, 01.12.2000 - 6 U 99/00
Tätigkeitsschwerpunkt auf Praxisschild eines Zahnarztes - "Implantologie"
6 U 99/00 1 O 481/99 LG Aachen.1.) Die Berufung der Klägerin gegen das am 4.4.2000 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen - 1 O 481/99 - wird zurückgewiesen.
unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Aachen - 1 O 481/99 - den Beklagten zu verurteilen, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zur Höhe von 500.000 DM, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zur Dauer von 6 Monaten zu unterlassen,.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".