Rechtsprechung
| LG Verden, 12.11.2019 - 1 O 52/19 |
Verfahrensgang
- LG Verden, 12.11.2019 - 1 O 52/19
- OLG Celle, 03.06.2020 - 7 U 1903/19
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Rechtsprechung
| LG Bonn, 12.04.2023 - 1 O 52/19 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- LG Bonn, 12.04.2023 - 1 O 52/19
- OLG Köln, 31.10.2024 - 7 U 61/23
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BGH, 11.12.1997 - III ZR 52/97
Auslegung einer gemeindlichen Abwasser- und Regenwasserkanalisation
Auszug aus LG Bonn, 12.04.2023 - 1 O 52/19
Für Fehler bei der Planung, der Herstellung und dem Betrieb einer solchen Anlage hat die Gemeinde daher nach Amtshaftungsgrundsätzen einzustehen (BGH, Urteil vom 11. Dezember 1997 - III ZR 52/97 -, Rn. 7, juris).Der Schutz der Anlieger ist nicht hinreichend gewährleistet, wenn die gemeindliche Leitungsanlage so dimensioniert ist, dass sie es im Extremfall hinnehmen müssten, einmal jährlich einer Überschwemmung ausgesetzt zu werden (BGH, Urteil vom 11. Dezember 1997 - III ZR 52/97 -, Rn. 9, juris).
- BGH, 05.10.1989 - III ZR 66/88
Auslegung der gemeindlichen Regenwasserkanalisation; Amtspflichtverletzung durch …
Auszug aus LG Bonn, 12.04.2023 - 1 O 52/19
Insbesondere ist eine Dimensionierung im Hinblick auch auf katastrophenartige Unwetter, wie sie erfahrungsgemäß nur in sehr großen Zeitabständen vorkommen, nicht erforderlich (BGH, Urteil vom 5. Oktober 1989 - III ZR 66/88 -, BGHZ 109, 8-15, Rn. 8). - BGH, 11.10.1990 - III ZR 134/88
Amtshaftung einer Gemeinde wegen fehlender Entwässerung bzw. fehlendem …
Auszug aus LG Bonn, 12.04.2023 - 1 O 52/19
Für die Dimensionierung eines Entwässerungssystems kommt es entscheidend auf die im konkreten Fall gegebenen tatsächlichen Verhältnisse an, namentlich in abwasserwirtschaftlicher und -technischer sowie topographischer Hinsicht (BGH, Urteil vom 11. Oktober 1990 - III ZR 134/88 -, Rn. 19, juris).
- BGH, 27.01.1983 - III ZR 70/81
Amtspflichtverletzung - Gemeinde - Kanalisation - Ausbau- und Unterhaltspflichten
Auszug aus LG Bonn, 12.04.2023 - 1 O 52/19
Welche Maßnahmen angezeigt sind, ist abhängig von den im Interesse eines ordnungsmäßigen Wasserabflusses bereits getroffenen Maßnahmen und vorausschauend von den möglichen Auswirkungen weiterer Vorkehrungen, doch ebenso von der Wahrscheinlichkeit und dem Ausmaß eines zu befürchtenden Schadens im Verhältnis zur Durchführbarkeit und zu den Kosten von Abwehrmaßnahmen (Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Urteil vom 4. Oktober 2022 - 2 U 11/22 -, Rn. 29, juris; BGH, Urteil vom 27. Januar 1983 - III ZR 70/81). - BGH, 30.09.1982 - III ZR 110/81
Verletzung einer Pflicht aus dem öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnis - …
Auszug aus LG Bonn, 12.04.2023 - 1 O 52/19
Wirtschaftliche Gründe zwingen jede Gemeinde dazu, das Fassungsvermögen einer Regenwasserkanalisation nicht so groß zu bemessen, dass es auch für ganz selten auftretende, außergewöhnlich heftige Regenfälle ausreicht (Senatsurteil vom 30. September 1982 - III ZR 110/81 = VersR 1982, 1196, 1197;… vgl. ferner Filthaut, HPflG, 2. Aufl. 1988, § 12 Rn. 173 m.w.Nachw.). - OLG Brandenburg, 04.10.2022 - 2 U 11/22
Amtshaftung des Trägers der Straßenbaulast wegen unzureichender Dimensionierung …
Auszug aus LG Bonn, 12.04.2023 - 1 O 52/19
Welche Maßnahmen angezeigt sind, ist abhängig von den im Interesse eines ordnungsmäßigen Wasserabflusses bereits getroffenen Maßnahmen und vorausschauend von den möglichen Auswirkungen weiterer Vorkehrungen, doch ebenso von der Wahrscheinlichkeit und dem Ausmaß eines zu befürchtenden Schadens im Verhältnis zur Durchführbarkeit und zu den Kosten von Abwehrmaßnahmen (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 4. Oktober 2022 - 2 U 11/22 -, Rn. 29, juris; BGH, Urteil vom 27. Januar 1983 - III ZR 70/81).
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