Rechtsprechung
| LG Düsseldorf, 13.08.2013 - 1 O 63/11 |
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 13.08.2013 - 1 O 63/11
- OLG Düsseldorf, 01.06.2015 - 14 U 174/13
- BGH, 21.11.2017 - II ZR 181/15
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Rechtsprechung
| LG Kleve, 29.06.2012 - 1 O 63/11 |
Verfahrensgang
- LG Kleve, 29.06.2012 - 1 O 63/11
- LG Kleve, 29.06.2012 - 3 O 183/14
- LG Kleve, 26.06.2015 - 3 O 183/14
- OLG Düsseldorf, 09.09.2016 - 7 U 82/15
Wird zitiert von ...
- OLG Düsseldorf, 09.09.2016 - 7 U 82/15
Ansprüche des Erwerbers eines Hausgrundstücks wegen unrichtiger Angaben im Exposé …
Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin zu 2/3 von Ansprüchen der Eheleute G. N. C. und B.G.T die diesen aufgrund des Urteils des Landgerichts Kleve vom 29.06.2012 - 1 O 63/11 - aus den Ziffern 3) und 4) sowie aus den landgerichtlichen Kostenfestsetzungsbeschlüssen zum Aktenzeichen 1 O 63/11 zustehen, freizustellen.Rn. 10 Das Landgericht hat über die Frage, wie es zu den Angaben im Exposé hinsichtlich der Sanierung und der Trockenlegung gekommen sei, Beweis erhoben und die Beklagte durch das angefochtene Urteil, auf das auch wegen der erstinstanzlich gestellten Anträge gemäß § 540 ZPO Bezug genommen wird, verurteilt, die Klägerin von Ansprüchen, die den Käufern aufgrund des Urteils des Landgerichts Kleve vom 29.06.2012 aus den Ziffern 3) und 4) sowie den landgerichtlichen Kostenfestsetzungsbeschlüssen zu 1 O 63/11 zustehen, freizustellen.
Rn. 18 Die Verurteilung zur Freistellung von den in den Kostenfestsetzungsbeschlüssen zu dem Vorprozess 1 O 63/11 titulierten Ansprüchen sei schon deshalb zu Unrecht erfolgt, weil es an der erforderlichen Kausalität fehle.
Rn. 23 Rn. 24 2. das Urteil des Landgerichts Kleve vom 26.06.2015 abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, die Klägerin von Ansprüchen der Eheleute G.N.C. und B.G.T., die diesen aufgrund des Urteils des Landgerichts Kleve vom 29.06.2012 - 1 O 63/11 - aus den Ziffern 3) und 4) zustehen Zug-um-Zug gegen Zahlung von 305.000,- EUR, Zug-um-Zug gegen Rückgabe und Rückauflassung des im Grundbuch des Amtsgerichts H von T, Bl. … verzeichneten Grundbesitzes der Gemarkung T, Flur …, Nr. …, Gebäude- und Freifläche, T freizustellen;.
Rn. 31 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die zwischen den Parteien gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen sowie auf den Inhalt der beigezogenen Akten 1 O 63/11 LG Kleve = I - 9 U 120/12 OLG Düsseldorf und 1 O 398/13 LG Kleve ergänzend Bezug genommen.
Auf die mit E-Mail vom 13.10.2010 (Anl. K5 zur Klageschrift in dem Vorprozess 1 O 63/11 LG Kleve) gemachte Forderung der Käufer, alle in dieser E-Mail genannten "verheimlichten" Mängel nachzubessern und Zahlung zu leisten, musste die Klägerin nicht, um die Beklagte vor den Rücktrittsfolgen zu schützen, eingehen.
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Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 17.05.2011 - 1 O 63/11 |
Verfahrensgang
- OVG Sachsen-Anhalt, 17.05.2011 - 1 O 63/11
- BVerwG, 20.07.2011 - 7 B 48.11
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