Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 12.10.2016 - 1 O 7/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 166 VwGO, § 114 ZPO, § 124 VwGO, § 161 VwGO
(Keine) Bewilligung von Prozesskostenhilfe (mehr) bei Aufgabe der Rechtsverfolgung - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Baugenehmigung (Nachbarklage) hier: Prozesskostenhilfe
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 03.08.2016 - 8 A 67/15
- OVG Schleswig-Holstein, 12.10.2016 - 1 O 7/16
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2003 - 16 E 89/03
Voraussetzungen des Anspruchs auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.10.2016 - 1 O 7/16
Eine gleichsam rückwirkende Prozesskostenhilfegewährung ist allenfalls aus Gründen der Billigkeit in besonders gelagerten Einzelfällen angebracht (vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 18.02.2003 - 16 E 89/03 -, juris [Rn. 2] …und vom 23.06.2008 - 14 E 318/08 -, juris [Rn. 2]).Es besteht weitgehend Einigkeit, dass eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Billigkeitsgesichtspunkten nicht in Betracht kommt, wenn der jeweilige Rechtsschutzsuchende, ohne dass maßgebliche Umstände sich geändert hätten, die Rechtsverfolgung aus freiem Entschluss, etwa im Wege der Klage- oder Antragsrücknahme oder durch eine Erledigungserklärung, aufgegeben hat (OVG NRW, Beschlüsse vom 18.02.2003 - 16 E 89/03 -, a.a.O., [Rn. 3] …und vom 23.06.2008 - 14 E 318/08 -, a.a.O., [Rn. 3]; Schl.-Holst. OVG…, Beschluss vom 10.02.2004 - 2 O 101/03 -, juris [Rn. 2]; a.A. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 13.07.2016 - OVG 1 M 21.16 -, juris [Rn. 2]).
Dem gleichgestellt wird der Fall, dass der Rechtsschutzsuchende nach erfolglos verlaufenem ersten Rechtszug hinsichtlich des mittels Prozesskostenhilfe zu fördernden Hauptsacheverfahrens die Einlegung eines - möglichen - Rechtsmittels unterlässt oder sonst in zurechenbarer Weise den Verlust der gerichtlichen Überprüfungsmöglichkeit im Hauptsacheverfahren bewirkt (OVG NRW, Beschlüsse vom 18.02.2003 - 16 E 89/03 -, a.a.O., [Rn. 5 ff.] …und vom 23.06.2008 - 14 E 318/08 -, a.a.O., [Rn. 6 ff.]).
Es erscheint nicht gerechtfertigt, allein wegen einer möglicherweise vormals gegebenen Bewilligungsreife eine ergebnisoffene rechtliche Prüfung vorzunehmen, obwohl der Rechtssuchende - sei es willentlich, sei es infolge einer ihm zuzurechnenden Vernachlässigung prozessualer Obliegenheiten - die Voraussetzungen für eine ihm günstige Sachentscheidung auf Dauer beseitigt hat (OVG NRW, Beschluss vom 18.02.2003 - 16 E 89/03 -, a.a.O., [Rn. 11]).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2008 - 14 E 318/08
Kriterien für einen Ausschluss einer Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.10.2016 - 1 O 7/16
Eine gleichsam rückwirkende Prozesskostenhilfegewährung ist allenfalls aus Gründen der Billigkeit in besonders gelagerten Einzelfällen angebracht (…vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 18.02.2003 - 16 E 89/03 -, juris [Rn. 2] und vom 23.06.2008 - 14 E 318/08 -, juris [Rn. 2]).Es besteht weitgehend Einigkeit, dass eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Billigkeitsgesichtspunkten nicht in Betracht kommt, wenn der jeweilige Rechtsschutzsuchende, ohne dass maßgebliche Umstände sich geändert hätten, die Rechtsverfolgung aus freiem Entschluss, etwa im Wege der Klage- oder Antragsrücknahme oder durch eine Erledigungserklärung, aufgegeben hat (…OVG NRW, Beschlüsse vom 18.02.2003 - 16 E 89/03 -, a.a.O., [Rn. 3] und vom 23.06.2008 - 14 E 318/08 -, a.a.O., [Rn. 3]; Schl.-Holst. OVG…, Beschluss vom 10.02.2004 - 2 O 101/03 -, juris [Rn. 2]; a.A. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 13.07.2016 - OVG 1 M 21.16 -, juris [Rn. 2]).
Dem gleichgestellt wird der Fall, dass der Rechtsschutzsuchende nach erfolglos verlaufenem ersten Rechtszug hinsichtlich des mittels Prozesskostenhilfe zu fördernden Hauptsacheverfahrens die Einlegung eines - möglichen - Rechtsmittels unterlässt oder sonst in zurechenbarer Weise den Verlust der gerichtlichen Überprüfungsmöglichkeit im Hauptsacheverfahren bewirkt (…OVG NRW, Beschlüsse vom 18.02.2003 - 16 E 89/03 -, a.a.O., [Rn. 5 ff.] und vom 23.06.2008 - 14 E 318/08 -, a.a.O., [Rn. 6 ff.]).
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.07.2016 - 1 M 21.16
Vorrang sozialrechtlicher Ansprüche gegenüber obdachlosenpolizeilicher …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.10.2016 - 1 O 7/16
Es besteht weitgehend Einigkeit, dass eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Billigkeitsgesichtspunkten nicht in Betracht kommt, wenn der jeweilige Rechtsschutzsuchende, ohne dass maßgebliche Umstände sich geändert hätten, die Rechtsverfolgung aus freiem Entschluss, etwa im Wege der Klage- oder Antragsrücknahme oder durch eine Erledigungserklärung, aufgegeben hat (…OVG NRW, Beschlüsse vom 18.02.2003 - 16 E 89/03 -, a.a.O., [Rn. 3] …und vom 23.06.2008 - 14 E 318/08 -, a.a.O., [Rn. 3]; Schl.-Holst. OVG…, Beschluss vom 10.02.2004 - 2 O 101/03 -, juris [Rn. 2]; a.A. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.07.2016 - OVG 1 M 21.16 -, juris [Rn. 2]). - OVG Schleswig-Holstein, 10.02.2004 - 2 O 101/03
Sozialhilfe, Hilfe zum Lebensunterhalt, Prozesskostenhilfe, beabsichtigte …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.10.2016 - 1 O 7/16
Es besteht weitgehend Einigkeit, dass eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Billigkeitsgesichtspunkten nicht in Betracht kommt, wenn der jeweilige Rechtsschutzsuchende, ohne dass maßgebliche Umstände sich geändert hätten, die Rechtsverfolgung aus freiem Entschluss, etwa im Wege der Klage- oder Antragsrücknahme oder durch eine Erledigungserklärung, aufgegeben hat (…OVG NRW, Beschlüsse vom 18.02.2003 - 16 E 89/03 -, a.a.O., [Rn. 3] …und vom 23.06.2008 - 14 E 318/08 -, a.a.O., [Rn. 3]; Schl.-Holst. OVG, Beschluss vom 10.02.2004 - 2 O 101/03 -, juris [Rn. 2]; a.A. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 13.07.2016 - OVG 1 M 21.16 -, juris [Rn. 2]).
- OVG Schleswig-Holstein, 26.06.2025 - 6 O 27/24
Prozesskostenhilfegewährung nach Abschluss der kostenverursachenden Instanz; …
Rn. 4 Für eine in einer solchen Situation allein in Betracht kommende rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist jedoch ausnahmsweise dann Raum, wenn vor Abgabe einer verfahrensbeendenden Erklärung bzw. vor Ergehen der den Rechtszug abschließenden Entscheidung des Gerichts bereits alle Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe erfüllt waren und die begehrte rückwirkende Bewilligung der Billigkeit entspricht (vgl. Beschl. d. Senats v. 08.01.2025 - 6 O 26/24 - n.v.;… OVG Münster, Beschl. v. 04.01.2016 - 1 E 1187/15 -, juris Rn. 3; OVG Schleswig, Beschl. v. 12.10.2016 - 1 O 7/16 -, juris Rn. 5 ).Ob danach eine rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe grundsätzlich nicht in Betracht kommt, wenn der jeweilige Rechtsschutzsuchende - wie hier der Kläger -, ohne dass maßgebliche Umstände sich geändert hätten, die Rechtsverfolgung aus freiem Entschluss, etwa im Wege der Klage- oder Antragsrücknahme aufgegeben hat, bevor über das Prozesskostenhilfegesuch unanfechtbar entschieden ist (…so ausdrücklich OVG Münster, Beschl. v. 04.01.2016 - 1 E 1187/15 -, juris Rn. 7; OVG Schleswig, Beschl. v. 12.10.2016 - 1 O 7/16 -, juris Rn. 5 ;… vgl. auch Beschl. d. Senats v. 08.01.2025 - 6 O 26/24 - n.v. mit Verweis auf BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 07.12.2006 - 2 BvR 1886/06 -, juris Rn. 3) oder ob ausnahmsweise auch im Falle der Klagerücknahme besondere Erwägungen für eine rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe sprechen können (…so auch OVG Hamburg, Beschl. v. 26.10.2009 - 5 So 178/09 -, juris Rn. 11;… einschränkend auch OVG Berlin-BBbg., Beschl. v. 09.04.2025 - 12 M 4/25 -, juris Rn. 5), bedarf hier keiner Entscheidung.
- OVG Schleswig-Holstein, 30.03.2026 - 6 O 3/26
Aufhebung einer aufenthaltsrechtlichen Wohnsitzverpflichtung
Doch ist eine rückwirkende Gewährung von Prozesskostenhilfe in Ausnahmefällen möglich, sofern vor der instanzabschließenden Entscheidung des Gerichts bereits alle Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe erfüllt waren (…BVerwG, Beschl. v. 19.04.2011 - 1 PKH 7.11 -, juris Rn. 1) und die begehrte rückwirkende Gewährung der Billigkeit entspricht (vgl. Beschl. d. Senats v. 08.01.2025 - 6 O 26/24 -, n.v.; OVG Schleswig, Beschl. v. 10.08.2022 - 4 O 13/22 -, juris Rn. 29 , v. 12.10.2016 - 1 O 7/16 -, juris Rn. 4 , beide m.w.N.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".