Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 20.06.2005 - 1 OA 263/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Entstehen einer anwaltlichen Beweisgebühr
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 114 BRAGO; § 31 Abs. 1 Nr. 3 BRAGO
Entstehen einer Beweisgebühr bei Verzicht des Gerichts auf einen förmlichen Beweisbeschluss; Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss; Anfechtung einer Baugenehmigung zur Erweiterung eines Stallgebäudes durch einen Nachbarn - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Entstehen einer Beweisgebühr bei Verzicht des Gerichts auf einen förmlichen Beweisbeschluss; Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss; Anfechtung einer Baugenehmigung zur Erweiterung eines Stallgebäudes durch einen Nachbarn
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 27.08.2004 - 4 A 2881/01
- OVG Niedersachsen, 20.06.2005 - 1 OA 263/04
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2006, 736
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- VGH Hessen, 08.06.2000 - 10 S 763/00
Beweisgebühr bei formloser Anhörung
Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.2005 - 1 OA 263/04
Verzichtet das Gericht - wie hier - auf einen förmlichen Beweisbeschluss, ist für das Entstehen einer Beweisgebühr im gebührenrechtlichen Sinne allerdings erforderlich, dass die Absicht des Gerichts, eine Beweisaufnahme vorzunehmen, für die Beteiligten objektiv erkennbar war, und zwar zum Zeitpunkt der Verfahrenshandlung, die die Beweisgebühr auslösen soll (HessVGH, Beschl. v. 8.6.2000 - 10 S 763/00 -, NVwZ-RR 2001, 415). - VGH Hessen, 17.03.1995 - 4 TJ 487/95
Einsichtnahme in einen Bebauungsplan ist keine Beweisaufnahme; mit …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.2005 - 1 OA 263/04
Andererseits kann es der Zweck der Beweisgebühr - Abgeltung des Mehraufwandes des Prozessbevollmächtigten - rechtfertigen, Verfahrenshandlungen des Gerichts als Beweisaufnahme anzusehen, auch wenn sie den formellen Anforderungen nicht genügen (OVG Lüneburg, Beschl. v. 25.9.1990 - 4 O 7, 8/90 -, NVwZ-RR 1991, 279; HessVGH, Beschl. v. 17.3.1995 - 4 TJ 487/95 -, NVwZ-RR 1995, 423). - OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 25.09.1990 - 4 O 7/90
Beweisgebühr bei formloser Befragung eines Zeugen ohne Beweisbeschluß; Anhörung, …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.2005 - 1 OA 263/04
Andererseits kann es der Zweck der Beweisgebühr - Abgeltung des Mehraufwandes des Prozessbevollmächtigten - rechtfertigen, Verfahrenshandlungen des Gerichts als Beweisaufnahme anzusehen, auch wenn sie den formellen Anforderungen nicht genügen (OVG Lüneburg, Beschl. v. 25.9.1990 - 4 O 7, 8/90 -, NVwZ-RR 1991, 279; HessVGH, Beschl. v. 17.3.1995 - 4 TJ 487/95 -, NVwZ-RR 1995, 423).
- OVG Sachsen, 25.02.2010 - 5 E 120/09
Beweisgebühr, Augenscheinseinnahme, Ortstermin
Verzichtet das Gericht auf einen förmlichen Beweisbeschluss, ist für das Entstehen einer Beweisgebühr im gebührenrechtlichen Sinn erforderlich, dass die Absicht des Gerichts, eine Beweisaufnahme vorzunehmen, für die Beteiligten objektiv erkennbar war, und zwar zum Zeitpunkt der Verfahrenshandlung, die die Beweisgebühr auslösen soll (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 20.6.2005 - 1 OA 263/04 - HessVGH, Beschl. v. 8.6.2000 - 10 S 763/00.A -, jeweils zitiert nach juris).
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