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| OLG Brandenburg, 21.05.2025 - 1 ORbs 83/25 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- AG Neuruppin, 21.01.2025 - 822 OWi 402/24
- OLG Brandenburg, 21.05.2025 - 1 ORbs 83/25
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- OLG Hamm, 11.12.2006 - 2 Ss OWi 598/06
standardisiertes Messverfahren; Beweisantrag; technische Fehlfunktionen des …
Auszug aus OLG Brandenburg, 21.05.2025 - 1 ORbs 83/25
Dies vor dem Hintergrund, dass bei einer auf ein standardisiertes Messverfahren gestützten Beweisführung - wie im vorliegenden Fall - anerkanntermaßen nur eingeschränkte tatsächliche Feststellungen erforderlich und weitergehende Beweisaufnahmen nur geboten sind, wenn konkrete Anhaltspunkte für technische Fehlfunktionen des Messgerätes behauptet werden (BayObLG, Beschluss vom 5. März 2020 - [1 Z] 53 Ss-Owi 79/20; OLG Hamm, Beschluss vom 11. Dezember 2006 - 2 Ss-OWi 598/06). - OLG Brandenburg, 05.03.2020 - 53 Ss OWi 79/20
Umfang des rechtlichen Gehörs im Bußgeldverfahren
Auszug aus OLG Brandenburg, 21.05.2025 - 1 ORbs 83/25
Dies vor dem Hintergrund, dass bei einer auf ein standardisiertes Messverfahren gestützten Beweisführung - wie im vorliegenden Fall - anerkanntermaßen nur eingeschränkte tatsächliche Feststellungen erforderlich und weitergehende Beweisaufnahmen nur geboten sind, wenn konkrete Anhaltspunkte für technische Fehlfunktionen des Messgerätes behauptet werden (BayObLG, Beschluss vom 5. März 2020 - [1 Z] 53 Ss-Owi 79/20; OLG Hamm, Beschluss vom 11. Dezember 2006 - 2 Ss-OWi 598/06).
- BGH, 02.07.2026 - 4 StR 235/25
Feststellung des Nichtvorliegens eines Beweisverwertungsverbots nach Vorlage der …
Daher ist das Tatgericht bei einem durch Normen vereinheitlichten, standardisierten (technischen) Messverfahren, bei dem die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind - wie es auch bei einer Messung mit dem Messsystem PoliScan Typ FM 1 der Fall ist (vgl. nur OLG Brandenburg, Beschluss vom 21. Mai 2025 - 1 ORbs 83/25, juris Rn. 10) - nur dann gehalten, das Messergebnis zu überprüfen und sich von der Zuverlässigkeit der Messung zu überzeugen, wenn konkrete Anhaltspunkte für Messfehler gegeben sind (vgl. nur BVerfG…, Beschluss vom 12. November 2020 - 2 BvR 1616/18 Rn. 41 ff.; BGH, Beschluss vom 30. Oktober 1997 - 4 StR 24/97, NZV 1998, 120, 122).
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