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| OVG Saarland, 28.07.2004 - 1 Q 39/04 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- VG Aachen, 11.04.2013 - 8c K 1421/11
Russische Föderation: § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG
OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27. Juli 2004 - 1 Q 39/04 - VG Göttingen, Urteil vom 5. Juni 2003 - 2 A 35/03 - VG Düsseldorf, Urteil vom 14. Januar 2004 - 1 1 K 6011/02.A jeweils juris. - VG Saarlouis, 24.11.2004 - 10 K 86/03
Serbien und Montenegro, Kosovo, Albaner, Krankheit, Fettstoffwechselstörung, …
dass die erforderliche Behandlung im Heimatland zwar allgemein zur Verfügung steht, dem Betroffenen aber individuell aus finanziellen oder sonstigen Gründen nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschluss vom 29.04.2002, 1 B 59.02, und Urteil vom 20.10.2002, 1 C 1.02; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.07.2004, 1 Q 39/04). - VG München, 28.11.2006 - M 21 K 04.51663 Dieses Vorbringen ist schon deshalb unbehelflich, weil zum einen eine verbindliche Zusicherung der Kostenübernahme nicht vorliegt und zum anderen die Annahme der Beklagten, der Kläger habe in der Zwischenzeit die Möglichkeit, sich eine Existenz aufzubauen, um eine weitere Versorgung selber zu finanzieren, angesichts der beschriebenen Verhältnisse in der Demokratischen Republik Kongo und der persönlichen Situation des Klägers nicht realistisch ist (zur Problematik einer befristeten Kostenzusage vgl. VG Ansbach vom 20.10.2005 Az.: AN 14 K 04.31848, wonach eine solche Zusage bei lebensbedrohlichen Erkrankungen, die dauerhaft behandlungsbedürftig seien, sittenwidrig wäre; allgemein zu Kostenzusagen zur Ausräumung von Abschiebungsverboten vgl. OVG Saarland vom 28.07.2004 Az.: 1 Q 39/04).
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