Rechtsprechung
| OVG Saarland, 15.07.1993 - 1 R 11/93 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beamtenrecht; Allgemeines Dienstalter; Verbesserung; Laufbahnebezogene Entscheidung; Grundwehrdienst; Berufssportler
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 08.12.1992 - 3 K 180/92
- OVG Saarland, 15.07.1993 - 1 R 11/93
Wird zitiert von ...
- OVG Saarland, 27.10.2003 - 1 R 22/02
VA-Qualität der Festsetzung von Dienstalter und Einweisungsdatum in …
Wie das Verwaltungsgericht im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Urteil vom 18.6.1964 - VI C 30.62 -, E 19, 19 (21 ff.), und des erkennenden Senats Urteil vom 15.7.1993 - 1 R 11/93 -, SKZ 1994, 114 Leits.Soweit in den Urteilen des Senats vom 1.2.1991 - 1 R 45/89 - und vom 15.7.1993 - 1 R 11/93 - a.a.O., eine abweichende Auffassung anklingt, wird hieran nicht festgehalten.
Das entspricht der dem Senat aus früheren Prozessen 1 R 90/91, 1 R 43/92 und 1 R 11/93 bekannten und in der mündlichen Verhandlung vom 27.10.2003 als fortbestehend geschilderten Praxis des Beklagten, Einweisungsdaten in bestimmte Besoldungsgruppen nicht nur dann zu verbessern, wenn dem Betreffenden ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Übergehens bei der Beförderung zusteht, dass bei einer solchen Fallgestaltung das Beförderungsdienstalter entsprechend anzupassen ist, steht außer Frage; vgl. Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 5. Aufl., Rdnr. 70 mit Fn. 305 mit weiteren Nachweisen; ein solcher Schadensersatzanspruch steht der Klägerin mit Blick auf ihre Nichtbeförderung zum 1.4.2000 offensichtlich nicht zu, weil sie - zum einen - die Festsetzung ihres Einweisungsdatums in die Besoldungsgruppe A 10 durch Bescheid vom 24.2.1997 hat bestandskräftig werden lassen und weil sie - zum anderen - gegen die Beförderungsauswahl zum 1.4.2000 nichts unternommen hat, obwohl sie ausweislich ihres Schreibens vom 24.3.2000 über die Auswahlkriterien und ihre Nichtberücksichtigung vor dem Beförderungstermin Kenntnis hatte (§ 839 Abs. 3 BGB analog; dazu zuletzt BVerwG…, Urteil vom 18.4.2002 - 2 C 19.01 -, ZBR 2003, 137, und Schnellenbach, a.a.O., Rdnr. 70), sondern immer dann, wenn einem Beamten bei der Beförderungsauslese objektiv Unrecht zugefügt worden ist zur Zulässigkeit dieser Praxis VGH Mannheim, Urteil vom 11.6.1991 - 4 S 3249/89 -, NVwZ-RR 1992, 494.
Das ist so seit langem anerkannt vgl. BVerwG, Urteile vom 18.6.1964, a.a.O., S. 27/28, und vom 28.8.1986 - 2 C 5.84 -, ZBR 1987, 45; Entscheidungen des Senats vom 15.7.1993 - 1 R 11/93 -, a.a.O., und vom 1.9.2000 - 1 W 9/00 -, SKZ 2001, 105 Leits.
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