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| OVG Saarland, 09.05.1997 - 1 R 150/96 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Asylanerkennung; Materielle Asylberechtigung des Stammberechtigten; Verfahrensaussetzung; Sippenhaft; Srilankische Sicherheitskräfte
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 31.10.1994 - 10 K 564/92
- OVG Saarland, 09.05.1997 - 1 R 150/96
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Baden-Württemberg, 20.03.1998 - A 16 S 60/97
Sri Lanka: keine gruppengerichtete Verfolgung der Tamilen; inländische …
OVG, Urteil vom 9.5.1997 -1 R 150/96). - VGH Hessen, 03.05.2000 - 5 UE 4657/96
Sri Lanka: Keine Gruppenverfolgung der Tamilen
Selbst wenn man die vorstehende Einschätzung des erkennenden Senats wegen der nicht feststellbaren Stabilisierung der Situation im Norden Sri Lankas nicht teilt, und von einer dem Kläger drohenden gruppengerichteten staatlichen Verfolgung bei einer Rückkehr in die Gebiete der Nordprovinz ausgeht, käme seine Anerkennung als Asylberechtigter gemäß Art. 16a Abs. 1 GG dennoch nicht in Betracht, da ihm auch heute noch im Süden und Westen Sri Lankas, insbesondere im Großraum Colombo, eine inländische Fluchtalternative zur Verfügung steht, die ihm eine hinreichende Sicherheit vor politischer Verfolgung gewährt (so auch Bay. VGH, Beschluss vom 25.02.1997 - 20 B 95.35939 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.03.1999 - 11 A 10421/99 - OVG Saarland, Urteil vom 09.05.1997 - 1 R 150/96 - OVG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.03.1998 - A 16 S 60/97 - und Beschluss vom 05.05.1999 - A 6 S 393/99 - OVG Berlin, Beschluss vom 28.10.1999 - OVG 3 B 20.95 - OVG Thüringen, Urteil vom 17.12.1998 - 3 KO 869/96 - OVG Saarland, Urteil vom 23.04.1999 - 3 R 32/99 - und Beschluss vom 28.02.2000 - 3 Q 359/99 -). - VGH Hessen, 29.08.2000 - 10 UE 3556/96
Sri Lanka: keine beachtliche Gruppenverfolgungswahrscheinlichkeit für Tamilen; …
Selbst wenn man die vorstehende Einschätzung des erkennenden Senats in Bezug auf die Situation im Norden und Osten Sri Lankas nicht teilt, und von einer dem Kläger drohenden gruppengerichteten staatlichen Verfolgung bei einer Rückkehr in die Gebiete der Nord- und Ostprovinz ausgeht, käme seine Anerkennung als Asylberechtigter gemäß Art. 16a Abs. 1 GG dennoch nicht in Betracht, da ihm auch heute noch im Süden und Westen Sri Lankas, insbesondere im Großraum Colombo, eine inländische Fluchtalternative zur Verfügung steht, die ihm eine hinreichende Sicherheit vor politischer Verfolgung gewährt (so auch Bay. VGH, Beschluss vom 25.02.1997 - 20 B 95.35939 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.03.1999 - 11 A 10421/99 - OVG Saarland, Urteil vom 09.05.1997 - 1 R 150/96 - OVG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.03.1998 - A 16 S 60/97 - und Beschluss vom 05.05.1999 - A 6 S 393/99 - OVG Berlin, Beschluss vom 28.10.1999 - OVG 3 B 20.95 - OVG Thüringen, Urteil vom 17.12.1998 - 3 KO 869/96 - OVG Saarland, Urteil vom 23.04.1999 - 3 R 32/99 - und Beschluss vom 28.02.2000 - 3 Q 359/99 - Hess. VGH, Urteil vom 10.11.1998 - 10 UE 3035/95 - und Urteil vom 03.05.2000 - 5 UE 4657/96.A -).
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