Rechtsprechung
| OVG Saarland, 23.08.2006 - 1 R 19/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Pflichtmitgliedschaft einer psychologischen Psychotherapeutin zur Psychotherapeutenkammer bei Tätigkeit als forensische Gutachterin zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit
- Judicialis
SHKG § 1 Abs. 2; ; SHKG § 2; ; SHKG § 2 Abs. 1; ; SHKG § 2 Abs. 1 Satz 1; ; SHKG § 2 Abs. 1 Satz 2; ; SHKG § 4 Abs. 1 Nr. 1; ; SHKG § 4 Abs. 1 Nr. 2; ; SHKG § 4 Abs. 1 Nr. 3; ; SHK... G § 4 Abs. 1 Nr. 4; ; SHKG § 4 Abs. 1 Nr. 6; ; SHKG § 4 Abs. 1 Nr. 7; ; SHKG § 4 Abs. 1 Nr. 9; ; SHKG § 4 Abs. 5; ; SHKG § 12 Abs. 1 Nr. 7; ; PsychThG § 1; ; PsychThG § 1 Abs. 3; ; PsychThG § 12; ; PsychThG § 12 Abs. 3; ; BO § 4 Abs. 2
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Institut für Kammerrecht (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Begründung der Pflichtmitgliedschaft als Psychologische Psychotherapeutin; Berufsausübung i.S.d. § 2 Abs. 1 Saarländisches Heilberufekammergesetz (SHKG) durch die Erstellung von forensischen Gutachten zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 13.07.2005 - 1 K 148/04
- OVG Saarland, 23.08.2006 - 1 R 19/06
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (23)
- OVG Bremen, 29.11.2005 - 1 A 148/04
Mitgliedsbeiträge der Psychotherapeutenkammer Bremen; Bemessung nach den …
Auszug aus OVG Saarland, 23.08.2006 - 1 R 19/06
Ausgenommen sind demgegenüber nur diejenigen, die entweder den die Kammerzugehörigkeit vermittelnden Beruf überhaupt nicht oder einen fremden, mit ihrer Ausbildung und Qualifikation nicht zusammenhängenden Beruf ausüben vgl. u.a. OVG Bremen, Urteil vom 29.11.2005 - 1 A 148/04 -, dokumentiert bei Juris (S. 7); VG Köln, Urteil vom 27.10.2004 - 9 K 2843/03 -, dokumentiert bei Juris; VG Ansbach, Urteil vom 14.12.2004 - An 9 K 03.02279 -, dokumentiert bei Juris; im Ergebnis ebenso VG Arnsberg, Urteil vom 9.8.2002 - 13 K 1505/02 -, dokumentiert bei Juris; siehe auch das von der Beklagten vorgelegte Urteil des VG Wiesbaden vom 12.4.2005 - 7 E 1302/04 (V) -: "Entscheidungserheblich ist, ... ob ... eine solche Nähe zum Berufsbild eines approbierten Psychologischen Psychotherapeuten besteht, dass die konkrete Berufstätigkeit der genannten Regelung unterfällt"; sehr überzeugend VG Frankfurt, Urteil vom 30.11.2005 - 12 E 1033/05 -, dokumentiert bei Juris.Ob eine diesbezügliche Differenzierung mit Blick auf die konkrete berufliche Tätigkeit dann rechtlich geboten ist, wenn festgestellt werden kann, dass Kammermitgliedern aufgrund sich nachhaltig unterscheidender Berufstätigkeit ein wesentlich größerer beziehungsweise ein wesentlich kleinerer Nutzen aus dem Wirken der berufsständischen Kammer erwächst, kann auf sich beruhen bejahend etwa OVG Lüneburg, Urteil vom 13.12.2001 - 8 L 4694/99 -, MedR 2002, 477 sowie DVBl. 2002, 420 (Leitsätze); verneinend wohl OVG Bremen, Urteil vom 29.11.2005 - 1 A 148/04 -, dokumentiert bei Juris.
Es liegt auf der Hand, dass in einer solchen Situation, das heißt in der Phase der Etablierung eines Berufsstandes, die Aufgabenwahrnehmung in besonderer Weise das Gesamtinteresse der Mitglieder berührt so überzeugend OVG Bremen, Urteil vom 29.11.2005 - 1 A 148/04 -, a.a.O., und OVG Lüneburg, Urteil vom 30.9.2005- 3 LB 14/04-, dokumentiert bei Juris.
- BVerwG, 30.01.1996 - 1 C 9.93
Berufsrecht - Apotheker: Zwangsmitgliedschaft eines in der Forschung tätigen …
Auszug aus OVG Saarland, 23.08.2006 - 1 R 19/06
Diese weite Auslegung des Begriffs der Berufsausübung als Voraussetzung für die Pflichtmitgliedschaft bei der Beklagten steht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung zur Pflichtmitgliedschaft in den übrigen Heilberufskammern vgl. (u.a.) BVerwG, Urteil vom 30.1.1996 - 1 C 9/93 -, NJW 1997, 814, wonach es nicht Bundesrecht widerspricht, dass nach Landesrecht auch ein approbierter Apotheker, der zugleich Diplomchemiker und in einem naturwissenschaftlichen Fach promoviert ist, als Zwangsmitglied einer Landesapothekerkammer angehört, wenn er als beamteter wissenschaftlicher Mitarbeiter im Fachbereich Pharmazie und Lebensmittelchemie einer Universität in erster Linie als Leiter des Mikroanalytischen Zentrallabors tätig ist; siehe auch BVerwG, Beschluss vom 27.4.1990 - 1 B 180/89 -, NJW 1990, 2335, wonach eine "ärztliche Tätigkeit" im beitragsrechtlichen Sinne (als Voraussetzung für die Pflichtmitgliedschaft in einer Ärztekammer) auch dann vorliegen kann, wenn für die Tätigkeit eines ausschließlich in einem Labor für Mikrobiologie in der Pharmaindustrie tätigen Arztes auch Fachkenntnisse vorausgesetzt und angewendet werden, die zum ärztlichen Fachwissen gehören; ein vergleichbarer Sachverhalt liegt auch dem Urteil des BVerwG vom 26.1.1993 - 1 C 33/89 -, NJW 1993, 3003, zugrunde; ähnlich OVG Lüneburg, Urteil vom 6.9.1996 - 8 L 728/95 -, dokumentiert bei Juris, wonach der Begriff der ärztlichen Tätigkeit an die ärztliche Approbation anknüpft und nicht nur die Tätigkeit des die Heilkunde am Menschen ausübenden, behandelnden Arztes erfasst, sondern weitergehend auch solche Tätigkeiten einschließt, die der medizinischen Wissenschaft zuzuordnen sind und Kenntnisse voraussetzen, die zum ärztlichen Fachwissen gehören (S. 2); in diesem Sinne auch die früheren Urteile des OVG Lüneburg vom 29.11.1993 - 8 L 11/90 -, NdsVBl.1995, 20 (der Begriff der ärztlichen Tätigkeit im Sinne des niedersächsischen Kammerbeitragsrechts für Ärzte schließt die Tätigkeit der in den klinischen und den theoretischen Fächern mit der entsprechenden Grundlagenforschung - hier: Biochemie - lehrenden und forschenden Ärzte ein), sowie vom 23.9.1988 - 8 A 5/86 -, MedR 1989, 104 (Lehrstuhlinhaber für Physiologie und Anatomie, die im Besitz der ärztlichen Approbation sind, üben ihre Tätigkeit unter der Berufsbezeichnung Arzt aus und sind deshalb Pflichtmitglieder der Ärztekammer und beitragspflichtig); vgl. weiterhin VGH Kassel, Urteil vom 29.9.1992 - 11 UE 1829/90 -, ESVGH 43, 47 = MedR 1993, 269 (dieses Urteil lag der revisionsrechtlichen Überprüfung durch das BVerwG in der oben bereits zitierten Entscheidung vom 30.1.1996 - 1 C 9/93 -, NJW 1997, 814, zugrunde und wurde nur deshalb aufgehoben und die Sache zurückverwiesen, weil sich dem Berufungsurteil keine Feststellungen über den Inhalt der Beitragssatzung entnehmen ließen); siehe auch VG Berlin, Urteil vom 20.4.2005 - 14 A 109.01 -, dokumentiert bei Juris: die dieser Beitragsstreitigkeit zugrunde liegende Beitragsordnung definiert ärztliche Tätigkeiten ausdrücklich als jede Tätigkeit eines approbierten Arztes, bei der ärztliche Fachkenntnisse angewendet oder mitverwendet werden; dazu gehöre - so § 4 Abs. 2 BO - nicht nur die Behandlung von Patienten, sondern z.B. auch die Tätigkeit in der medizinischen Lehre und Forschung, in Wirtschaft, Industrie und Verwaltung, als Fachjournalist sowie gelegentliche Tätigkeit als ärztlicher Gutachter, als Praxisvertreter oder im ärztlichen Notfalldienst (S. 4).
- VG Saarlouis, 13.07.2005 - 1 K 148/04
Auszug aus OVG Saarland, 23.08.2006 - 1 R 19/06
Unter Abänderung des aufgrund mündlicher Verhandlung vom 13. Juli 2005 ergangenen Urteils des Verwaltungsgerichts des Saarlandes - 1 K 148/04 - wird die Klage abgewiesen.Durch aufgrund mündlicher Verhandlung vom 13.7.2005 ergangenes Urteil - 1 K 148/04 - hat das Verwaltungsgericht die angefochtenen Bescheide aufgehoben.
- OVG Schleswig-Holstein, 30.09.2005 - 3 LB 14/04
Beitrag, Gleichheitssatz, Psychotherapeutenkammer
Auszug aus OVG Saarland, 23.08.2006 - 1 R 19/06
Es liegt auf der Hand, dass in einer solchen Situation, das heißt in der Phase der Etablierung eines Berufsstandes, die Aufgabenwahrnehmung in besonderer Weise das Gesamtinteresse der Mitglieder berührt so überzeugend OVG Bremen, Urteil vom 29.11.2005 - 1 A 148/04 -, a.a.O., und OVG Lüneburg, Urteil vom 30.9.2005- 3 LB 14/04-, dokumentiert bei Juris. - BVerfG, 07.12.2001 - 1 BvR 1806/98
Zur IHK-Zwangsmitgliedschaft
Auszug aus OVG Saarland, 23.08.2006 - 1 R 19/06
Die körperschaftliche Verbundenheit in einer Berufskammer findet ihre innere Rechtfertigung in gemeinsamen beruflichen Interessen der Mitglieder, die die Kammer fördert vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 7.12.2001 - 1 BvR 1806/98 -, NVwZ 2002, 335 ff. - BVerwG, 26.01.1993 - 1 C 33.89
Ärztekammer - Kammerbeiträge - Bemessung
Auszug aus OVG Saarland, 23.08.2006 - 1 R 19/06
Diese weite Auslegung des Begriffs der Berufsausübung als Voraussetzung für die Pflichtmitgliedschaft bei der Beklagten steht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung zur Pflichtmitgliedschaft in den übrigen Heilberufskammern vgl. (u.a.) BVerwG, Urteil vom 30.1.1996 - 1 C 9/93 -, NJW 1997, 814, wonach es nicht Bundesrecht widerspricht, dass nach Landesrecht auch ein approbierter Apotheker, der zugleich Diplomchemiker und in einem naturwissenschaftlichen Fach promoviert ist, als Zwangsmitglied einer Landesapothekerkammer angehört, wenn er als beamteter wissenschaftlicher Mitarbeiter im Fachbereich Pharmazie und Lebensmittelchemie einer Universität in erster Linie als Leiter des Mikroanalytischen Zentrallabors tätig ist; siehe auch BVerwG, Beschluss vom 27.4.1990 - 1 B 180/89 -, NJW 1990, 2335, wonach eine "ärztliche Tätigkeit" im beitragsrechtlichen Sinne (als Voraussetzung für die Pflichtmitgliedschaft in einer Ärztekammer) auch dann vorliegen kann, wenn für die Tätigkeit eines ausschließlich in einem Labor für Mikrobiologie in der Pharmaindustrie tätigen Arztes auch Fachkenntnisse vorausgesetzt und angewendet werden, die zum ärztlichen Fachwissen gehören; ein vergleichbarer Sachverhalt liegt auch dem Urteil des BVerwG vom 26.1.1993 - 1 C 33/89 -, NJW 1993, 3003, zugrunde; ähnlich OVG Lüneburg, Urteil vom 6.9.1996 - 8 L 728/95 -, dokumentiert bei Juris, wonach der Begriff der ärztlichen Tätigkeit an die ärztliche Approbation anknüpft und nicht nur die Tätigkeit des die Heilkunde am Menschen ausübenden, behandelnden Arztes erfasst, sondern weitergehend auch solche Tätigkeiten einschließt, die der medizinischen Wissenschaft zuzuordnen sind und Kenntnisse voraussetzen, die zum ärztlichen Fachwissen gehören (S. 2); in diesem Sinne auch die früheren Urteile des OVG Lüneburg vom 29.11.1993 - 8 L 11/90 -, NdsVBl. - BGH, 11.09.2002 - 1 StR 171/02
Beweisantrag (Ablehnung wegen eigener Sachkunde; Glaubwürdigkeit; …
Auszug aus OVG Saarland, 23.08.2006 - 1 R 19/06
Für die Mitverwendung psychotherapeutischer Kenntnisse, Erfahrungen und Fähigkeiten bei der Erstellung von Glaubhaftigkeitsgutachten im Zusammenhang mit Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung spricht im Weiteren die Tatsache, dass neben den für den Bereich der Aussagepsychologie grundsätzlich durchaus kompetenten Dipl.-Psychologen oftmals auch Fachärzte für "Psychiatrie und Psychotherapie" als Gutachter herangezogen werden vgl. u.a. Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 8.11.2005 - L 2 VG 7/02 -, dokumentiert bei Juris, betreffend einen Rechtsstreit um die Anerkennung von Gesundheitsstörungen und von Versorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG), in welchem der Direktor der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie eines Universitätsklinikums als Sachverständiger zu der Frage der Glaubwürdigkeit der (dortigen) Klägerin hinsichtlich des von ihr behaupteten sexuellen Missbrauchs durch ihren zwischenzeitlich verstorbenen Vater angehört wurde; vgl. im gegebenen Zusammenhang auch Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 30.6.2005, L 15 VG 13/02 -, dokumentiert bei Juris: Im Rahmen dieses Rechtsstreits, in dem es gleichermaßen um einen Entschädigungsanspruch nach dem OEG wegen der psychischen Folgen eines von der (dortigen) Klägerin geltend gemachten sexuellen Missbrauchs durch ihren Vater ging, wurde von einem Gutachter die Glaubwürdigkeit der Klägerin u.a. mit der Begründung in Zweifel gezogen, dass eine suggestive Beeinflussung durch wiederholte psychotherapeutische Behandlungen nicht ausgeschlossen werden könne, was untermauert, dass bei der Begutachtung der Glaubwürdigkeit von Opfern sexueller Gewalt psychotherapeutische Kenntnisse und Erfahrungen relevant sind; vgl. im Übrigen Beschlüsse des BGH vom 11.9.2002 - 1 StR 171/02 - und vom 5.4.2005 - 3 StR 42/05 - sowie Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 5.9.2001 - (4) 1 HEs 160/01 (95/01) -, alle dokumentiert bei Juris, wo jeweils die Einholung eines psychiatrischen Sachverständigengutachtens zur Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Angaben von Opfern sexuellen Missbrauchs in Rede steht, was gleichermaßen auf die Bedeutung psychotherapeutischer Kenntnisse und Erfahrungen in diesem Bereich hinweist. - VGH Hessen, 29.09.1992 - 11 UE 1829/90
Zur Pflichtmitgliedschaft eines als Chemiker tätigen approbierten Apothekers und …
Auszug aus OVG Saarland, 23.08.2006 - 1 R 19/06
1995, 20 (der Begriff der ärztlichen Tätigkeit im Sinne des niedersächsischen Kammerbeitragsrechts für Ärzte schließt die Tätigkeit der in den klinischen und den theoretischen Fächern mit der entsprechenden Grundlagenforschung - hier: Biochemie - lehrenden und forschenden Ärzte ein), sowie vom 23.9.1988 - 8 A 5/86 -, MedR 1989, 104 (Lehrstuhlinhaber für Physiologie und Anatomie, die im Besitz der ärztlichen Approbation sind, üben ihre Tätigkeit unter der Berufsbezeichnung Arzt aus und sind deshalb Pflichtmitglieder der Ärztekammer und beitragspflichtig); vgl. weiterhin VGH Kassel, Urteil vom 29.9.1992 - 11 UE 1829/90 -, ESVGH 43, 47 = MedR 1993, 269 (dieses Urteil lag der revisionsrechtlichen Überprüfung durch das BVerwG in der oben bereits zitierten Entscheidung vom 30.1.1996 - 1 C 9/93 -, NJW 1997, 814, zugrunde und wurde nur deshalb aufgehoben und die Sache zurückverwiesen, weil sich dem Berufungsurteil keine Feststellungen über den Inhalt der Beitragssatzung entnehmen ließen); siehe auch VG Berlin, Urteil vom 20.4.2005 - 14 A 109.01 -, dokumentiert bei Juris: die dieser Beitragsstreitigkeit zugrunde liegende Beitragsordnung definiert ärztliche Tätigkeiten ausdrücklich als jede Tätigkeit eines approbierten Arztes, bei der ärztliche Fachkenntnisse angewendet oder mitverwendet werden; dazu gehöre - so § 4 Abs. 2 BO - nicht nur die Behandlung von Patienten, sondern z.B. auch die Tätigkeit in der medizinischen Lehre und Forschung, in Wirtschaft, Industrie und Verwaltung, als Fachjournalist sowie gelegentliche Tätigkeit als ärztlicher Gutachter, als Praxisvertreter oder im ärztlichen Notfalldienst (S. 4). - VerfGH Berlin, 21.03.2003 - VerfGH 2/03
Bemessung des Kammerbeitrags für rein wissenschaftlich tätige Ärzte mit …
Auszug aus OVG Saarland, 23.08.2006 - 1 R 19/06
Hierdurch wird deutlich, dass die Beklagte die Aufgabe hat, die beruflichen Belange der Gesamtheit der Psychologischen Psychotherapeuten zu wahren vgl. in diesem Zusammenhang u.a. auch Beschluss des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin vom 21.3.2003 - VerfGH 2/03 -, dokumentiert bei Juris, wonach ein Großteil der Aufgaben der Kammer (im konkreten Fall handelte es sich um die Ärztekammer) darin besteht, als Interessenvertretung die Gesamtbelange ihrer Mitglieder gegenüber der Öffentlichkeit und dem Staat zu wahren, ohne dass sich der aus dieser Aufgabe ergebende Vorteil zwangsläufig bei jedem Mitglied in einem wirtschaftlichen Vorteil niederschlagen muss (S. 8). - BGH, 05.04.2005 - 3 StR 42/05
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ergänzung einer unzulässigen …
Auszug aus OVG Saarland, 23.08.2006 - 1 R 19/06
Für die Mitverwendung psychotherapeutischer Kenntnisse, Erfahrungen und Fähigkeiten bei der Erstellung von Glaubhaftigkeitsgutachten im Zusammenhang mit Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung spricht im Weiteren die Tatsache, dass neben den für den Bereich der Aussagepsychologie grundsätzlich durchaus kompetenten Dipl.-Psychologen oftmals auch Fachärzte für "Psychiatrie und Psychotherapie" als Gutachter herangezogen werden vgl. u.a. Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 8.11.2005 - L 2 VG 7/02 -, dokumentiert bei Juris, betreffend einen Rechtsstreit um die Anerkennung von Gesundheitsstörungen und von Versorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG), in welchem der Direktor der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie eines Universitätsklinikums als Sachverständiger zu der Frage der Glaubwürdigkeit der (dortigen) Klägerin hinsichtlich des von ihr behaupteten sexuellen Missbrauchs durch ihren zwischenzeitlich verstorbenen Vater angehört wurde; vgl. im gegebenen Zusammenhang auch Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 30.6.2005, L 15 VG 13/02 -, dokumentiert bei Juris: Im Rahmen dieses Rechtsstreits, in dem es gleichermaßen um einen Entschädigungsanspruch nach dem OEG wegen der psychischen Folgen eines von der (dortigen) Klägerin geltend gemachten sexuellen Missbrauchs durch ihren Vater ging, wurde von einem Gutachter die Glaubwürdigkeit der Klägerin u.a. mit der Begründung in Zweifel gezogen, dass eine suggestive Beeinflussung durch wiederholte psychotherapeutische Behandlungen nicht ausgeschlossen werden könne, was untermauert, dass bei der Begutachtung der Glaubwürdigkeit von Opfern sexueller Gewalt psychotherapeutische Kenntnisse und Erfahrungen relevant sind; vgl. im Übrigen Beschlüsse des BGH vom 11.9.2002 - 1 StR 171/02 - und vom 5.4.2005 - 3 StR 42/05 - sowie Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 5.9.2001 - (4) 1 HEs 160/01 (95/01) -, alle dokumentiert bei Juris, wo jeweils die Einholung eines psychiatrischen Sachverständigengutachtens zur Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Angaben von Opfern sexuellen Missbrauchs in Rede steht, was gleichermaßen auf die Bedeutung psychotherapeutischer Kenntnisse und Erfahrungen in diesem Bereich hinweist. - LSG Schleswig-Holstein, 08.11.2005 - L 2 VG 7/02
Gewaltopferentschädigung - sexueller Missbrauch im Kindesalter - Beweis - …
- OVG Niedersachsen, 13.12.2001 - 8 L 4694/99
Beitrag; Gleichheitssatz; Gutachter; nicht praktizierendes Kammermitglied; …
- OVG Niedersachsen, 06.09.1996 - 8 L 728/95
Ärztekammer; Höhe der Beiträge; Gleichheitssatz; Äquivalenzprinzip
- BVerwG, 27.04.1990 - 1 B 180.89
Arzt - Kammerbeitrag - Ärztliche Tätigkeit
- LSG Bayern, 30.06.2005 - L 15 VG 13/02
Bestehen eines Entschädigungsanspruchs nach dem Gesetz über die Entschädigung für …
- OVG Niedersachsen, 29.11.1993 - 8 L 11/90
Ärztliche Tätigkeit; Kammerbeitragsrecht; Klinisches Fach; Theoretisches Fach
- VG Frankfurt/Main, 30.11.2005 - 12 E 1033/05
Kammerbeitrag; angestellter Psychologe; keine Erforderlichkeit einer eigenen …
- VG Arnsberg, 09.08.2002 - 13 K 1505/02
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen des Beitragsbescheids einer …
- VG Berlin, 20.04.2005 - 14 A 109.01
Festsetzungsbescheide der Ärztekammer Berlin betreffend den Beitrag zur …
- VG Köln, 27.10.2004 - 9 K 2843/03
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Heranziehung eines staatlich geprüften …
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 23.09.1988 - 8 A 5/86
- KG, 05.09.2001 - 1 HEs 160/01
- VG Ansbach, 14.12.2004 - AN 9 K 03.02279
- VG Koblenz, 09.03.2018 - 5 K 1084/17
In der EKG-Funktionsabteilung eines Krankenhauses arbeitende Krankenpflegerin ist …
148/04 -, juris; OVG Saarland, Urteil vom 23. August 2006 - 1 R 19/06 -, AS 33, 293, juris) vertritt der Senat die Ansicht, dass eine Berufsausübung "als … Psychologischer Psychotherapeut oder Kinder- oder Jugendlichenpsychotherapeut" (im Folgenden werden Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten aus Gründen der Vereinfachung nicht gesondert erwähnt) im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 HeilBG nicht auf die Ausübung heilkundlicher Psychotherapie im Sinne von § 1 Abs. 3 PsychThG beschränkt ist, sondern auch solche berufliche Betätigungen - insbesondere Beratungs- oder Aufsichtstätigkeiten - umfasst, bei denen psychotherapeutische Kenntnisse und Fähigkeiten eine gewisse Rolle spielen können und die eine gewisse Nähe zur heilkundlichen Psychotherapie aufweisen.". - VG Hannover, 07.11.2018 - 7 A 5876/18
Berufsausübung; Fallmanagerin; Niedersachsen; Pflegekammer; Verfassungsrecht; …
Nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts zu § 2 Abs. 1 HKG, der sich die Kammer in Bezug auf die streitgegenständliche Regelung anschließt, sind nur solche berufsfremden Tätigkeiten nicht erfasst, die in keinem Zusammenhang mehr mit der pflegerischen Ausbildung stehen (…Nds. OVG, Urt. v. 26.04.2017 - 8 LC 13/05 -, juris Rn. 37; ähnlich OVG Saarland, Urt. v. 23.08.2006 - 1 R 19/06 -, juris Rn. 55).Dahinter steht die - zutreffende - Erwägung, dass andernfalls die in § 9 Abs. 1 Nr. 1 PflegeKG umschriebene Aufgabe der Kammer, die gemeinsamen beruflichen Belange der Kammermitglieder wahrzunehmen, verfehlt würde (…Nds. OVG, Beschl. v. 07.08.2008 - 8 LC 18/08 -, juris Rn. 19; vgl. auch OVG Saarland, Urt. v. 23.08.2006 - 1 R 19/06 -, juris Rn. 53-57).
- OVG Niedersachsen, 26.04.2007 - 8 LC 13/05
Beitragspflichtigkeit einer vollzeitigen Angestelltentätigkeit oder …
Demgegenüber ist anerkannt, dass der die Pflichtmitgliedschaft in einer Kammer für akademische Heilberufe begründende Begriff der - hier psychotherapeutischen - beruflichen Tätigkeit im Sinne der landesrechtlichen Regelungen über die Mitgliedschaft in Kammern für Heilberufe, hier also § 2 Abs. 1 HKG, weiter zu verstehen ist (vgl. für die Mitgliedschaft in Psychotherapeutenkammern nur: OVG Saarlouis, Urt. v. 23.8.2006 - 1 R 19/06 -, MedR 2007, 121 ff., sowie ergänzend: Ortmann, NordÖR 2003, 473, 475 f., Stellpflug, MedR 2005, 71 ff.; Gerlach, Psychotherapeutenjournal 3/2005, 236 f., und Eichelberger, Rosa Beilage zur VPP 3/2005, S. 30 ff. unter II, jeweils m. w. N. erstinstanzlicher Entscheidungen).
- OVG Rheinland-Pfalz, 08.09.2020 - 6 A 11831/19
Anknüpfung der Kammermitgliedschaft an die Ausübung eines Heilberufs
Andernfalls würde die in § 3 Abs. 2 HeilBG umschrieben Aufgabe, die gemeinsamen, gleichartigen beruflichen Belange und Interessen des Berufsstandes zu wahren, verfehlt (vgl. Nds.OVG…, Beschluss vom 7. August 2008 - 8 LC 18/08 -, juris, Rn. 19; OVG des Saarlandes, Urteil vom 23. August 2006 - 1 R 19/06 -, juris, Rn. 53 f.). - OVG Rheinland-Pfalz, 06.03.2012 - 6 A 11306/11
Pflichtmitgliedschaft in der Psychotherapeutenkammer bei Tätigkeit in der …
In Übereinstimmung mit einer Reihe anderer Oberverwaltungsgerichte zu vergleichbaren landesrechtlichen Vorschriften (OVG Niedersachsen, Urteil vom 26. April 2007 - 8 LC 13/05 -, juris; Beschluss vom 7. August 2008 - 8 LC 18/08 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 24. April 2008 - 5 A 4699/05 -, juris; OVG Bremen, Urteil vom 29. November 2005 - 1 A 148/04 -, juris; OVG Saarland, Urteil vom 23. August 2006 - 1 R 19/06 -, AS 33, 293, juris) vertritt der Senat die Ansicht, dass eine Berufsausübung "als … Psychologischer Psychotherapeut oder Kinder- oder Jugendlichenpsychotherapeut" (im Folgenden werden Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten aus Gründen der Vereinfachung nicht gesondert erwähnt) im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 HeilBG nicht auf die Ausübung heilkundlicher Psychotherapie im Sinne von § 1 Abs. 3 PsychThG beschränkt ist, sondern auch solche berufliche Betätigungen - insbesondere Beratungs- oder Aufsichtstätigkeiten - umfasst, bei denen psychotherapeutische Kenntnisse und Fähigkeiten eine gewisse Rolle spielen können und die eine gewisse Nähe zur heilkundlichen Psychotherapie aufweisen. - OVG Rheinland-Pfalz, 09.12.2008 - 6 A 10726/08
Recht der freien Berufe; Kammerbeitrag
Bei dieser Formulierung der Mitgliedsvoraussetzung genügt es nach der dazu ergangenen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Januar 1996 - 1 C 9.93 - NJW 1997, 814 ff.; OVG Saarland, Urteil vom 23. August 2006 - 1 R 19/06 - AS 33, 293 ff.; OVG Bremen, Urteil vom 29. November 2005 - 1 A 148/04 - juris), dass es zwischen den das Berufsbild konstituierenden Merkmalen und der beruflichen Praxis einen lockeren, eventuell sogar nur peripheren Bezug gibt, während in Rheinland-Pfalz nur eine durch die bundesrechtlichen Elemente des Berufsbildes geprägte Berufspraxis mitgliedschaftsbegründend sein kann. - VG Karlsruhe, 28.02.2008 - 9 K 79/07
Kein Kammerbeitrag für Arzt der als Vorstandsvorsitzender einer …
Im Anwendungsbereich des Heilberufe-Kammergesetzes ist daher von einem weiten Begriff der Ausübung des ärztlichen Berufes auszugehen (…vgl. zur Auslegung des Begriffs der Berufsausübung als Voraussetzung für die Pflichtmitgliedschaft in Heilberufekammern: BVerwG, Urt. v. 30.01.1996, NJW 1997, 814;… Urt. v. 25.11.1971, NJW 1972, 350; OVG Saarland, Urt. v. 23.08.2006, MedR 2007, 121). - OVG Rheinland-Pfalz, 09.12.2008 - 6 A 10694/08
Mitgliedschaft in der Psychotherapeutenkammer
Bei dieser Formulierung der Mitgliedsvoraussetzung genügt es nach der dazu ergangenen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Januar 1996 - 1 C 9.93 - NJW 1997, 814 ff.; OVG Saarland, Urteil vom 23. August 2006 - 1 R 19/06 - AS 33, 293 ff.; OVG Bremen, Urteil vom 29. November 2005 - 1 A 148/04 - juris), dass es zwischen den das Berufsbild konstituierenden Merkmalen und der beruflichen Praxis einen lockeren, eventuell sogar nur peripheren Bezug gibt, während in Rheinland-Pfalz nur eine durch die bundesrechtlichen Elemente des Berufsbildes geprägte Berufspraxis mitgliedschaftsbegründend sein kann. - OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2008 - 5 A 4699/05
Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einem Kammerbeitrag i.H.v. 250,-- Euro; …
Rn. 8 Vgl. z.B. VG Köln, Urteil vom 27. Oktober 2004 - 9 K 2843/03 - juris, Rn. 22 m.w.N.; OVG Bremen, Urteil vom 29. November 2005 - 1 A 148/04 - juris, Rn. 37; VG Frankfurt, Urteil vom 30. November 2005 - 12 E 1033/05 - juris, Rn. 20 ff.; OVG Saarland, Urteil vom 23. August 2006 - 1 R 19/06 - juris, Rn. 40 ff.; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 26. April 2007 - 8 LC 13/05 - juris, Rn. 36 ff.; VG Weimar, Beschluss vom 20. Juli 2007 - 8 E 858/07 WE - juris, Rn. 20 ff. (jeweils zum kammerrechtlichen Begriff der Berufsausübung des Psychotherapeuten); ferner OVG NRW, Beschluss vom 1. April 2008 - 5 A 4029/05 - (zum kammerrechtlichen Begriff der Berufsausübung des Apothekers). - VG Osnabrück, 18.02.2008 - 6 A 164/07
Approbation; Freiheit der Berufsausübung; Kammerbeitrag; Psychologischer …
Demgegenüber ist anerkannt, dass der die Pflichtmitgliedschaft in einer Kammer für akademische Heilberufe begründende Begriff der - hier psychotherapeutischen - beruflichen Tätigkeit im Sinne der landesrechtlichen Regelungen über die Mitgliedschaft in Kammern für Heilberufe, hier also § 2 Abs. 1 HKG, weiter zu verstehen ist (vgl. für die Mitgliedschaft in Psychotherapeutenkammern nur: OVG Saarlouis, Urt. v. 23.8.2006 - 1 R 19/06 -, MedR 2007, 121 ff., sowie ergänzend: Ortmann, NordÖR 2003, 473, 475 f., Stellpflug, MedR 2005, 71 ff.; Gerlach, Psychotherapeutenjournal 3/2005, 236 f., und Eichelberger, Rosa Beilage zur VPP 3/2005, S. 30 ff. unter II, jeweils m. w. N. erstinstanzlicher Entscheidungen). - VGH Hessen, 29.08.2025 - 25 E 975/24
Erfolgreiche Beschwerde gegen die Nichteröffnung des Hauptverfahrens vor dem …
- VG Köln, 02.01.2013 - 32 K 6123/11
- VG Köln, 13.11.2012 - 7 K 3578/11
Rechtliche Ausgestaltung der Beitragspflicht eines approbierten Psychologischen …
- BerG Heilberufe Köln, 02.01.2013 - 32 K 6123/11
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Rechtsprechung
| LSG Hamburg, 01.08.2007 - L 1 R 19/06 KN |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- Wolters Kluwer
Gewährung von Rente wegen Erwerbsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit bzw. wegen Erwerbsminderung oder teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit; Gebrauchsminderung des rechten bzw. linken Arms; Einstufung einer Tätigkeit als Heilbademeister bzw. Heilmasseur als ...
Verfahrensgang
- SG Hamburg, 01.07.1997 - S 11 RA 242/02
- LSG Hamburg, 01.08.2007 - L 1 R 19/06 KN
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