Rechtsprechung
| OVG Saarland, 08.11.1995 - 1 R 50/94 |
Verfahrensgang
- OVG Saarland, 08.11.1995 - 1 R 50/94
- BVerwG, 28.02.1996 - 2 B 24.96
Wird zitiert von ... (5)
- OVG Saarland, 18.04.2007 - 1 R 19/05
Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Beförderung;Laufbahnnachzeichnung bei …
Die von ihm dagegen erhobene Klage blieb erfolglos (Urteil des Verwaltungsgerichts vom 18.4.1994 - 12 K 81/93 -, Beschluss des Senats vom 8.11.1995 - 1 R 50/94 - und Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.2.1996 - 2 B 24.96 -).Das aber würde sich im Ergebnis als ungerechtfertigte Begünstigung oder Benachteiligung im Verständnis des § 8 SPersVG darstellen so grundlegend Beschluss des Senats vom 25.8.1992 - 1 W 44/92 -, SKZ 1993, 41 = RiA 1993, 208; seither ständige Senatsrechtsprechung, vgl. u.a. den zwischen den Beteiligten ergangenen Beschluss vom 8.11.1995 - 1 R 50/94 -, SKZ 1996, 117 Leitsatz 41; ebenso Erlass des Beklagten vom 28.6.2001 über "Grundsätzliche Hinweise für die Beurteilung der als Personalratsmitglieder ganz oder teilweise vom Dienst freigestellten Beamten/Beamtinnen" (S. 5).
- FG Saarland, 17.10.1997 - 1 K 33/95
Geschäftsführerbezüge bei Steuerberatungsgesellschaften
Eine Vermögensminderung ist hiernach zum einen durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt, wenn die Kapitalgesellschaft einem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (BFH, Urteil vom 5. Oktober 1994 1 R 50/94, BStBl. II 1995, 549 m.w.N.).Dies hat der BFH im Ergebnis nicht beanstandet (vgl. etwa BFH, Urteil vom 5. Oktober 1994 1 R 50/94, BStBl. II 1995, 549).
- FG Saarland, 13.10.1997 - 1 K 188/95
Körperschaftsteuer; Geschäftsführerbezüge bei GmbH
Eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis liegt u. a. vor, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil gewährt, der bei Anwendung der Sorgfalt eines gewissenhaften und ordentlichen Geschäftsführers einem Nichtgesellschafter nicht gewährt worden wäre (BFH, Urteil vom 5. Oktober 1994 1 R 50/94, BStBl. II 1995, 549 m.w.N.).Dies hat der Bundesfinanzhof im Ergebnis nicht beanstandet (vgl. etwa BFH. Urteil vom 5. Oktober 1994 1 R 50/94, BStBl. II 1995, 549).
- FG Saarland, 04.02.1998 - 1 K 157/97 Eine Vermögensminderung ist hiernach zum einen durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt, wenn die Kapitalgesellschaft einem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (z.B. BFH vom 28. Juni 1989 - 1 R 89/85, BStBl. II 1989, 854; vom 5. Oktober 1994 - 1 R 50/94, BStBl. II 1995, 549 m.w.N.).
- FG Saarland, 13.10.1997 - 1 K 190/95
Übertragung von Zero-Bonds-Wertpapieren als vGA
Eine Vermögensminderung ist hiernach zum einen durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt, wenn die Kapitalgesellschaft einem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (BFH, Urteil vom 5. Oktober 1994 1 R 50/94, BStBl. II 1995, 549 m.w.N.).
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