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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 12.12.1989 - 1 R 7/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,21832
OVG Saarland, 12.12.1989 - 1 R 7/89 (https://dejure.org/1989,21832)
OVG Saarland, Entscheidung vom 12.12.1989 - 1 R 7/89 (https://dejure.org/1989,21832)
OVG Saarland, Entscheidung vom 12. Dezember 1989 - 1 R 7/89 (https://dejure.org/1989,21832)
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Frankfurt/Main, 14.12.1992 - IX/1 E 189/90

    Ausstellung einer Regelbeurteilung im Rahmen einer Fürsorgepflicht des …

    Nach der insoweit zumindest überwiegenden Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte (abweichend möglicherweise OVG NW, Urteil v. 28.08.1980 - 12 A 2169/78 -, DÖD 1980, 277) führt das Fehlen von Tatsachen im "Tatbestand" einer dienstlichen Beurteilung allein noch nicht zu dem Schluß, der Dienstherr habe diese Umstände auch bei der Beurteilung unberücksichtigt gelassen, obwohl er sie hätte berücksichtigen müssen (BVerwGE 60, 245 [BVerwG 26.06.1980 - 2 C 8/78] ; BVerwG, Beschluß v. 11.03.1987 - 2 B 21/87 -, JURIS DOKNR 282028; OVG Saarbrücken, Urteil v. 12.12.1989 - 1 R 7/89 -, JURIS DOKNR 565951).
  • OVG Saarland, 17.10.1990 - 1 R 161/89

    Erstreckung der Folgen eines wesentlichen Mangels im Widerspruchsverfahren auf …

    Damit ist den Anforderungen selbst derjenigen Rechtsprechung Genüge getan, die die isolierte Aufhebung eines Widerspruchsbescheides im Rahmen einer gegen den Ursprungsbescheid in der Gestalt der Widerspruchsentscheidung erhobenen Anfechtungsklage nur dann für zulässig hält, wenn sich ein entsprechendes selbständiges Aufhebungsbegehren aus dem Klageantrag oder der Klagebegründung ergibt (vgl. hierzu BVerwG, 8. Senat, Beschlüsse vom 25.03.1980, Buchholz 310 § 79 VwGO Nr. 13 und vom 25.08.1982, Buchholz 310 § 79 VwGO Nr. 18; 5. Senat, Urteil vom 14.06.1972, Buchholz 310 § 79 VwGO Nr. 7; 1. Senat, Beschluß vom 03.11.1989 - 1 B 131/89 - Dienstsammlung; außerdem OVG des Saarlandes, Urteil vom 05.10.1988 - 3 R 315/86 - vergl. auch Urteil des Senats vom 12.12.1989 - 1 R 7/89 - die isolierte Aufhebung des Widerspruchsbescheides ohne weiteres für zulässig halten dagegen BVerwG, 5. Senat, Urteil vom 11.10.1984, Buchholz 436.0, § 114 BSHG Nr. 6; 6. Senat, Urteil vom 29.11.1961, E 13, 195, 197; 7. Senat, Urteil vom 01.12.1978; E 57, 130, 148, und auch Urteil vom 29.08.1986, NVwZ 1987, 215, wonach bei einer nachträglichen Beschränkung der Klage auf die Anfechtung einer in der Widerspruchsentscheidung enthaltenen zusätzlichen Beschwer die Ausgangsbehörde die richtige Beklagte bleibt; vergl. im übrigen die bereits mehrfach zitierte Entscheidung des erkennenden Senats vom 10.3.1988, FEVS 38, 190).
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