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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 28.12.1989 - 1 R 84/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,21769
OVG Saarland, 28.12.1989 - 1 R 84/87 (https://dejure.org/1989,21769)
OVG Saarland, Entscheidung vom 28.12.1989 - 1 R 84/87 (https://dejure.org/1989,21769)
OVG Saarland, Entscheidung vom 28. Dezember 1989 - 1 R 84/87 (https://dejure.org/1989,21769)
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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerwG, 08.07.1998 - 8 C 23.97

    Grundsteuererlaß; Denkmalschutz; Unrentabilität; Kausalitätserfordernis zwischen …

    Während insbesondere der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (vgl. Urteile vom 7. Februar 1996 - 4 B 94.3727 - BayVBl 1996, 631, vom 21. Oktober 1992 - 4 B 89.1870 - KStZ 1994, 54 und vom 20. Oktober 1982 - 4 B 80 A 526 - KStZ 1983, 55; anders jedoch im Urteil vom 19. April 1989 - 4 B 87.03744 - KStZ 1989, 197) keinen Ursachenzusammenhang zwischen der Unwirtschaftlichkeit und der Kulturguteigenschaft des Grundbesitzes verlangt (…ebenso, ohne nähere Begründung: Troll, a.a.O., 32 Rn. 5;… Halaczinsky, GrStG, 2. Aufl., § 32 Rn. 10;… Röttsinger, a.a.O., S. 65), vertreten neben dem Berufungsgericht der Hessische Verwaltungsgerichtshof (Urteil vom 19. Januar 1995 - 5 UE 1516/92 - HStGZ 1996, 314) und das Oberverwaltungsgericht Saarland (Urteil vom 28. Dezember 1989 - 1 R 84/87 - KStZ 1991, 40) die Gegenposition (…ebenso Nenstiel, a.a.O., S. 45).
  • OVG Sachsen, 10.09.2019 - 5 A 345/19

    Grundsteuererlass, Denkmalschutz, Erwerb unrentablen Grundbesitzes, Kausalität, …

    Obergerichtlich wurde allerdings bereits im Sinne des Klägers entschieden (vgl. OVG Saarland, Urt. v. 28. Dezember 1989 - 1 R 84/87 -, juris Rn. 44).
  • VG Oldenburg, 12.03.2009 - 2 A 2964/05

    Denkmal; Erlass; Grundsteuer; Kausalität; Prognose; Rohertrag; Unrentabilität; …

    Es wäre nämlich nicht sachgerecht, Grundbesitz von der Grundsteuer zu befreien, wenn die kostenträchtigen Maßnahmen aus anderen Gründen als denen des Denkmalschutzes zur Unrentabilität führen (vgl. zum Kausalitätserfordernis auch Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 28. Dezember 1989 - 1 R 84/87 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis auf KStZ 1991, 40; VG Minden, Urteil vom 29. Juni 2006 - 11 K 1221/05 -, juris; VG Ansbach, Urteil vom 13. März 2002 - AN 11 K 01.01136 -, juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 18. April 1990 - 13 OVG A 23/88 -, juris; FG Hamburg, Urteil vom 9. März 1999 - II 9/99 -, juris; noch andere Auffassung (a.A.): OVG Münster…, Urteil vom 29. Juni 1983 - 3 A 1889/81 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis auf ZKF 1984, S. 116.; VGH München, Urteil vom 21. Oktober 1992 - 4 B 89.1870 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis auf KStZ 1994, 54).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.1997 - 6 A 10770/96

    Grundsteuer; Grundbesitz; Öffentliches Erhaltungsinteresse

    Hiervon ausgehend hat auch der Hessische VGH (Hessische Städte- und Gemeinde-Zeitung 1996, 314) verlangt, daß die Unrentierlichkeit des Grundbesitzes kausal auf das denkmalschutzrechtliche Erhaltungsgebot zurückgeführt werden kann (ebenso OVG Saarland, Urteil vom 28. Dezember 1989 - 1 R 84/87 - KStZ 1991, 40 - Leitsätze - ) und weiterhin zur Begründung der Erforderlichkeit des Kausalzusammenhangs darauf abgestellt, daß grundsätzlich für jeden Grundbesitz, mag er nun rentabel sein oder nicht, Grundsteuer zu entrichten ist, so daß sich ein Abgehen von dieser Regel wegen eines besonderen öffentlichen Erhaltungsinteresses nur rechtfertigen läßt, wenn eben diejenigen rechtlichen Bindungen, in denen sich das öffentliche Erhaltungsinteresse ausdrückt, die dauernde Unrentierlichkeit begründen.
  • VG Potsdam, 03.12.2013 - 11 K 2609/09

    Grundsteuer

    Selbst wenn die Klägerin in dieser Situation noch zusätzliche Aufwendungen für den Denkmalschutz hätte, begründet dies die Kausalität nicht, da es insoweit nicht ausreichend ist, dass der Denkmalschutz die vorhandene Unrentabilität nur verschärft (vgl. OVG Saarlouis, Urteil vom 28. Dezember 1989 - 1 R 84/87 -, Juris, Rn. 47).
  • VG Meiningen, 04.03.2004 - 8 K 582/00

    Kommunale Steuern; Grundsteuer; Grundsteuererlass; Antragsfrist; Vertreten müssen

    Ergeht der Grundsteuerbescheid jedoch erst nach dem 31. März des Folgejahres des Erlasszeitraums, endet die Antragsfrist einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides (OVG Saarland, U. v. 28.12.1989 Az. 1 R 84/87).
  • VGH Hessen, 19.01.1995 - 5 UE 1516/92

    Zum Grundsteuererlaß für privilegierten Grundbesitz

    Darüber hinaus ist zu fordern, daß die dauernde Unrentierlichkeit gerade durch diejenigen Nutzungsbeschränkungen bzw. Aufwendungen ausgelöst ist, zu denen das öffentliche Erhaltungsinteresse führt (vgl. OVG Saarland, Urteil vom 28.12.1989 - 1 R 84/87 -).
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