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| OVG Saarland, 25.10.1990 - 1 R 94/87 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erschließungsbeitrag; Grundstückseigentümer; Gemeinde; Einverständnis; Aufwendungsersparnis; Härte
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 22.07.1986 - 3 K 241/83
- OVG Saarland, 25.10.1990 - 1 R 94/87
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Saarland, 18.06.2024 - 1 A 27/23
Straßenausbaubeitrag; Festlegung des Abschlusses des Grunderwerbs als …
Eine öffentliche Einrichtung ist nicht bereits mit dem bloßen Abschluss der technischen Ausbauarbeiten ("letzter Spatenstich") endgültig hergestellt, sondern die sachliche Beitragspflicht entsteht erst, wenn der entstandene Aufwand feststellbar ist, also regelmäßig mit Eingang der letzten Unternehmerrechnung.[Driehaus, Kommunalabgabenrecht Kommentar, § 8 Rn. 490d m.w.N.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.3.2000 - A 2 S 478/98 -, juris Rn. 10; VG des Saarlandes, Urteil vom 25.2.2015 - 3 K 186/14 -, juris Rn. 36, bestätigt durch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.12.2015 - 1 A 63/15 -, juris; ebenfalls auf den Zeitpunkt des Eingangs der letzten Unternehmerrechnung abstellend OVG des Saarlandes, Urteil vom 10.5.2004 - 1 R 20/02 -, und Urteile vom 25.10.1990 - 1 R 94/87 -, - 1 R 96/87 -, - 1 R 98/87-, alle juris; im Erschließungsbeitragsrecht auf den Eingang der letzten Unternehmerrechnung abstellend BVerwG, Urteil vom 22.8.1975 - IV C 11.73 -, juris Rn. 25 f, und Urteil vom 22.4.1994 - 8 C 18.92 -, juris Rn. 18; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.7.2014 - 2 S 2228/13 -, juris Rn. 51 f; BayVGH, Beschluss vom 24.5.2022 - 6 ZB 21.2279 -, juris Rn. 10; VG des Saarlandes, Beschluss vom 23.11.2018 - 3 L 636/18 -, juris Rn. 16][Driehaus, Kommunalabgabenrecht Kommentar, § 8 Rn. 490d m.w.N.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.3.2000 - A 2 S 478/98 -, juris Rn. 10; VG des Saarlandes, Urteil vom 25.2.2015 - 3 K 186/14 -, juris Rn. 36, bestätigt durch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.12.2015 - 1 A 63/15 -, juris; ebenfalls auf den Zeitpunkt des Eingangs der letzten Unternehmerrechnung abstellend OVG des Saarlandes, Urteil vom 10.5.2004 - 1 R 20/02 -, und Urteile vom 25.10.1990 - 1 R 94/87 -, - 1 R 96/87 -, - 1 R 98/87-, alle juris; im Erschließungsbeitragsrecht auf den Eingang der letzten Unternehmerrechnung abstellend BVerwG, Urteil vom 22.8.1975 - IV C 11.73 -, juris Rn. 25 f, und Urteil vom 22.4.1994 - 8 C 18.92 -, juris Rn. 18; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.7.2014 - 2 S 2228/13 -, juris Rn. 51 f; BayVGH, Beschluss vom 24.5.2022 - 6 ZB 21.2279 -, juris Rn. 10; VG des Saarlandes, Beschluss vom 23.11.2018 - 3 L 636/18 -, juris Rn. 16] Da die sachliche Beitragspflicht kraft Gesetzes dem Grunde und der Höhe nach voll ausgebildet entsteht, kann dieser Tatbestand nicht schon mit dem Abschluss der technischen Bauarbeiten und deren Abnahme erfüllt sein.[auf die Abnahme abstellend OVG NRW, Urteil vom 4.12.2019 - 15 B 1444/19 -, juris Rn. 43 ff, und Beschluss vom 31.1.2000 - 15 A 290/00 -, juris Rn. 3 ff][auf die Abnahme abstellend OVG NRW, Urteil vom 4.12.2019 - 15 B 1444/19 -, juris Rn. 43 ff, und Beschluss vom 31.1.2000 - 15 A 290/00 -, juris Rn. 3 ff] Das Entstehen der Höhe nach voll ausgebildeter und nicht mehr veränderbarer Beiträge setzt wegen der Abhängigkeit der Beitragshöhe vom umzulegenden Aufwand voraus, dass der umlagefähige Aufwand entstanden und der Höhe nach ermittlungsfähig ist,[Driehaus, Kommentar Kommunalabgabenrecht, 69. EL (Sept. 2023), § 8 Rn. 490a m.w.N.][Driehaus, Kommentar Kommunalabgabenrecht, 69. EL (Sept. 2023), § 8 Rn. 490a m.w.N.] was in der Regel mit Vorliegen der letzten Unternehmerrechnung der Fall ist. - VG Saarlouis, 06.09.2013 - 3 K 1698/12
Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer: Erlass wegen sachlicher oder persönlicher …
Hat der Satzungsgeber dagegen die Abgabenerhebung trotz des von ihm erkannten möglichen Eintritts von (sachlichen) Härten angeordnet, hat er diese Folgen in Kauf genommen und diese bewusste Entscheidung darf nicht durch Gewährung eines Billigkeitserlasses abgewendet werden(so BVerwG, Urteil vom 04.06.1982, BVerwGE 65, 355 [357], und OVG des Saarlandes in std. Rspr., vgl. nur Urteil vom 25.10.1990 - 1 R 94/87 - siehe dazu, dass die Entscheidung der Beklagten nach § 227 AO vom Gericht nur nach den für die Überprüfung behördlicher Ermessensentscheidungen geltenden Grundsätzen (§ 114 VwGO) überprüft werden kann, BVerwG, Beschluss des Gem. Senats vom 19.10.1971, E 39, 355.).Von daher gibt hier den Ausschlag, dass durch die rechtlich statthafte Ausnahmebestimmung des § 2 Abs. 5 ZwStS die Problematik vorgegeben ist, dass auch ein lediger, nicht unter die Ausnahmevorschriften fallender (behinderter) Berufstätiger, der aus beruflichen Gründen eine (nicht behinderungsgerechte) Zweitwohnung unterhält, zur Steuer herangezogen werden muss.
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