Rechtsprechung
| BSG, 26.01.1983 - 1 RA 1/82 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Hinterbliebenenversorgung - Beamtenrecht - Kinderzuschuß - Kindbezogene Leistungen - Gewährleistung von Anwartschaften
Verfahrensgang
- SG Freiburg, 22.09.1981 - S 9 An 1398/80
- BSG, 26.01.1983 - 1 RA 1/82
Papierfundstellen
- BSGE 54, 247
Wird zitiert von ... (5)
- BSG, 28.08.1984 - 11 RA 74/83
Rentenberechnung - Ersatzzeit - Pfarrerdienstverhältnis - Kinderzuschuß - …
Das entspreche hinsichtlich des einer Berücksichtigung der Ersatzzeit entgegenstehenden § 37c AVG dem Urteil des Senats vom 17. März 1983 - 11 RA 76/82 - (…BSGE 55, 19 = SozR 2200 § 1260c Nr. 5); für die den Kinderzuschuß ausschließende Regelung des § 39 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AVG i.V.m. § 7 Abs. 1 AVG sei die Aufhebung des Gewährleistungsbescheides entgegen dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 26. Januar 1983 - 1 RA 1/82 - (BSGE 54, 247 = SozR § 1262 Nr. 23) ohne Bedeutung.Zwar fehlen hier Feststellungen zur Höhe des Versorgungsanspruchs des Klägers; jedoch überschritt z.B. in dem vom 1. Senat mit Urteil vom 26. Januar 1983 - 1 RA 1/82 - entschiedenen Fall der Versorgungsanspruch den Rentenanspruch von 1.734,00 DM um 2.048,27 DM (insoweit in BSGE 54, 247, 248 nicht mitgeteilt).
Mit der Annahme eines Anspruchs auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen weicht der Senat nicht von der Entscheidung des 1. Senats vom 26. Januar 1983 (BSGE 54, 247) ab; denn der 1. Senat hat sich mit dieser Frage nicht befaßt.
Die Ansicht des 1. Senats, es werde nicht einsichtig, daß bei einem nicht mehr berufstätigen Geistlichen im Ruhestand die nach § 6 Abs. 2 AVG erforderliche behördliche Entscheidung darüber entbehrlich sein könne, ob ihm Hinterbliebenenversorgung gewährleistet sei (BSGE 54, 247, 249), vermag der Senat nicht zu teilen.
Auch in der Auslegung der Gewährleistungsentscheidung weicht der Senat nicht vom Urteil des 1. Senats des BSG vom 26. Januar 1983 (BSGE 54, 247 ff.) ab.
- BSG, 12.12.1972 - 8 RV 493/72
Zum Vorliegen einer Weihnachtsgratifikation iSd DV § 2 Abs. 1 Nr. 17 BVG § 33
dem Sinne nach - wie bisher - besondere Zahlungen zu Weihnachten sind" Dies wird auch durch den Zeitpunkt der Zahlung bewiesen° Die Sonderzuwendung wird nach 5 44 aaO mit den Bezügen für den Monat Dezember den Weihlaufenden - also nachtsmonat (vgl° auch BSG 54, 247 ff, wonach - gezahlt.Daraus folgt, daß es nieht willkürlich ist, sondern dem gesetzlichen Auftrag entspricht, wenn der Verordnungsgeber bei der ihm im einzelnen überlassenen Bildung des Vergleichseinkommens von den Dienstbezügen des % 2 BBesG ausgeht und die Sonderzuwendung unberücksiChtigt läßt° Denn die weihnachtliche Sonderzuwendung gehört nicht zu den Dienstbezügen des % 2 BBesG° Demgemäß hat auch das Bundessozialgericht (BSG) in BSG 54, 247" 254 klargestellt, daß die Weihnachts- und Sonderzuwendungen, auf welche die Bundesbeamten kraft besonderer Gesetze einen Rechtsanspruch haben, kein Bestandteil4 der Beamtenbesöldung sind° Sie fallen auch nicht unter die den Beamten verfassungsrechtlich gemäß Art° 55 Abso 5 GG garantierten Ansprüche (Beschluß des BVerfG vom 29° November 1967 in DRiZ 4968, 20)Q Im übrigen hatte der Verordnungsgeber im Rahmen des 5 50 Abs° 4 BVG auch deshalb einen weiten Beurteilungsspielraum, weil das Zu ermittelnde Vergleichseinkommen nicht zur Feststellung eines individuellen Schadensersatzes dient, sondern lediglich die Grundlage für einen typisierenden und pauschalierenden Schadensausgleich bilden soll (vgl° BSG in SozR Nr° 2 zu DVO zu 5 50 Abs° 5 und 4 BVG" @ 4 vom 50"7°4964)" Bei dieser Rechtslage verw stößt es nicht gegen das in Art° 5 GG verankerte Willkürverbot, wenn der Verordnungsgeber bei der Regelung des anzurechnenden Bruttoeinkomens das ihm nach 5 50 Abs" 8 Buchsto a und c BVG eingeräumte Ermessen dahin ausgeübt hat, die Sonder-Weihnachtszuwendungen nur teilweise anrechnungsfrei zu lassen und sie insbesondere, da.es sich nicht um Dienstbezüge nach dem BBesG handelt, nicht dem nach % 4 DVO zu ermittelnden Vergleichseinkommen hinzuzuschlagen° Deshalb ist auch der Hilfsantrag der Revision nicht begründet° Schließlich ist dem Kläger nicht darin beizupflichten, daß die Anrechnung der Sonderzuwendung ihn unter Verletzung des Art° 5 GG deshalb benachteilige" weil seinen vergleichbaren gesunden Berufskollegen die Sonderzuwendung ungeschmälert zugute kommec Vielmehr erhält auch er die Sonderzuwendung von seinem Dienstherrn ungeschmälert° Ob und inwieweit die qq.
- BSG, 13.07.1978 - 3 RK 21/77
Krankenkasse - Dienstordnungs-Angestellte - Jubiläumszuwendungen - Bloßer …
Soweit die Klägerin in diesem Zusammenhang darauf verweist, daß das BSG (BSGE 54, 247) eine Weihnachtszuwendung in doppelter Höhe der im öffentlichen Dienst gewährten Zuwendung als nicht rechtswidrig bezeichnet habe, wird verkannt, daß die dortige Beurteilung eine einmalige Zuwendung betraf. - BSG, 02.02.1978 - 12 RK 17/76
Zur Frage der Beiladung des Versicherten, wenn nur der Beginn der Beitragspflicht …
So werden seit jeher Maßnahmen der Aufsicht gegenüber Selbstverwaltungsträgern wegen des sachgebotenen Über- und Unterordnungsverhältnisses als Verwaltungsakte angesehen (vgl BVerwGE 49, 421; BVerwG DVBl 4965, 86; BSGE 54, 247, 249;… Bachof, Festschrift für Laforet, "952, S. 285, 287, 315; Peter Krause, Rechtsformen des Verwaltungshandelns, Schriften zum öffentlichen Recht, Bd. 229, 4974, S. 442;… Salzwedel, Die Lehre vom Verwaltungsakt in der Rechtsprechung des BSG, in: Rechtsschutz im Sozialrecht, 1965, S. 497, 242 ff)- Ob Träger der öffentlichen Verwaltung im Verhältnis zueinander über- und untergeordnet sind, ist nur auf Grund ihrer jeweiligen Rechtsbeziéhungen zu entscheiden (…BSG SozR 5940 5 90 Nr. 2; Urteil des erkennenden Senats vom 26. Mai 4976 - 42/7 RAT 70/75- SozSich 4976, 549 = USK 76, 495 = AuB 4977, 590 mit Anm. Hoppe). - BSG, 01.03.1978 - 12 RAr 50/77 in ihrer Rechtsstellung Gleichgeordneten vorhanden sein, wenn einem von ihnen für eine bestimmte Aufgabe ein gesetzlicher Auftrag erteilt und ihm insoweit eine Regelungsmacht übertragen ist, So werden seit jeher Maßnahmen der Aufsicht gegenüber Selbstverwaltungsträgern wegen des sachgebotenen Über- und Unterordnungsverhältnisses als Verwaltungsakte angesehen (vgl BVerwGE 49, 424; BVerwG DVB1 4965, 86; BSGE 54, 247, 249;… Bachof, Festschrift für Laforet, 4952, S° 285, 287, 343; Peter Krause, Rechtsformen des Verwaltungshandelns, Schriften zum öffentlichen Recht, Bd. 229, 4974, SG 442; Salzwedel, Die Lehre vom Verwaltungsakt in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, in: Rechtsschutz im Sozialrecht, 4965, S, 497, 242 ff), Ob Träger der öffentlichen Verwaltung im Verhältnis zueinander über- und untergeordnet sind, ist nur aufgrund ihrer jeweiligen Rechtsbeziehungen zu entscheiden (…BSG SozR 5940 5 90 Nr. 2; Urteil des erkennenden Senats vom 26@ Mai 4976 - 42/7 RAr 70/75 - SozSich 4976, 549 = USK 76495 = AuB 4977, 590 mit Anm Hoppe).
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