Rechtsprechung
| BSG, 28.11.1969 - 1 RA 153/68 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Zur Feststellung des Zeitraumes des AVG § 18 Abs. 2 S. 2 - Bare Unterhaltsleistungen des Versicherten
Wird zitiert von ...
- LSG Hamburg, 13.06.1978 - I JBf 99/77 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts hat die Ehefrau den Unterhalt der Familie nur dann überwiegend bestritten, wenn sie zu dem Unterhaltsaufwand mehr als die Hälfte beigesteuert hat, ihr Einkommen also größer ist als die Hälfte des Gesamteinkommens der Eheleute (BSGE 28, 96 [BSG 29.05.1968 - 4/12 RJ 386/67]; BSG vom 17.2. 1970 - 1 RA 305/65 -;; vom 30.4.1971 - 1 RA 101/70 -;; vom 28.11.1969 - 1 RA 153/68 -).
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