Rechtsprechung
| BSG, 24.06.1965 - 1 RA 263/63 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BSG, 27.06.1991 - 1 RA 43/89
Vorversicherung für die Anrechnung von Ersatzzeiten
Der 11. Senat des BSG hat nämlich in seinem Urteil vom 3. Februar 1977 (…BSGE 43, 178 = SozR 2200 § 1251 Nr. 30) unter Würdigung von Wortlaut, Systematik, Sinn und Zweck sowie Entstehungsgeschichte von § 28 Abs. 2 Satz 2 Buchst c AVG und von Art. 2 § 54a AnVNG - in Fortschreibung der Rechtsprechung des erkennenden Senats zu § 1251 Abs. 2 Satz 2 Buchst a der Reichsversicherungsordnung (RVO = § 28 Abs. 2 Satz 2 Buchst a AVG;… in: BSGE 20, 184 = SozR Nr. 6 zu § 1251 RVO mwN; vgl auch schon Urteil des 1. Senats des BSG vom 24. Juni 1965 - 1 RA 263/63) - die Rechtslage wie folgt zutreffend geklärt: Die Anrechnung von Ersatzzeiten aufgrund von § 28 Abs. 2 Satz 2 Buchst c AVG hängt außer von der dort verlangten Halbbelegung (Voraussetzung 2) auch davon ab, daß nach Ablauf der Dreijahresfrist eine (nicht nur an sich, sondern) im konkreten Falle versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit aufgenommen und ein Pflichtbeitrag hierfür tatsächlich entrichtet worden ist; ferner ist das letztgenannte Erfordernis nicht erfüllt, wenn der Versicherte nur freiwillige Beiträge entrichtet hat, auch wenn diese gemäß Art. 2 § 54a AnVNG "bei Anwendung des § 28 Abs. 2 Satz 2 Buchst c" AVG Pflichtbeiträgen gleichstehen.
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