Rechtsprechung
| BSG, 18.05.1988 - 1 RA 3/87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zur rentensteigernden Berücksichtigung von Ausfallzeiten - Rentenrechtliche Berechnung der Ausbildungszeiten an einer Hochschule - Zeitpunkt der Beendigung eines Hochschulstudiums - Abschluss eines Studiums ohne Prüfung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (10)
- BSG, 28.06.1979 - 1 RA 51/78
Abschluß einer Fachschulausbildung - Abschlußprüfung
Auszug aus BSG, 18.05.1988 - 1 RA 3/87
Nach ständiger Rechtsprechung des BSG ist eine Hochschulausbildung nur dann iS des § 36 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 b AVG "abgeschlossen", wenn das Studium mit Erfolg und somit durch das Bestehen einer Abschlußprüfung beendet wird (…BSGE 59, 27, 28 [BSG 15.10.1985 - 11a RA 44/84] = SozR 2200 § 1259 Nr. 92;… SozR aaO Nr. 86; BSGE 48, 219 = SozR 2200 § 1259 Nr. 42;… SozR aaO Nrn 4 und 14;… SozR Nr. 61 zu § 1259;… BSGE 20, 35, 36 = SozR Nr. 9 zu § 1259).Folgerichtig hat das BSG für diesen Regelfall ein "abgeschlossenes" Studium nur anerkannt, wenn eine der für den jeweiligen Studiengang als förmlicher Abschluß vorgesehenen, dh nach den Studien- und Prüfungsordnungen vorgeschriebenen Abschlußprüfungen (zB Diplom- oder Staatsprüfung, Promotion) bestanden worden ist (…BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 86; BSGE 48, 219 = SozR 2200 § 1259 Nr. 42 S 110 mwN).
Voraussetzung ist hier jedoch, daß hinsichtlich des Studienablaufs und der Studienzeit gewisse Mindestbedingungen erfüllt sind (BSGE 48, 219, 222 = SozR 2200 § 1259 Nr. 42).
Schließlich spricht auch der Gedanke praktikabler Abgrenzung von Ausfallzeiten (BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 42) nicht gegen die Anerkennung eines Vorspiels als Hochschulabschluß.
- BSG, 18.09.1963 - 1 RA 166/60
Auszug aus BSG, 18.05.1988 - 1 RA 3/87
Die Staatliche Hochschule für Musik in Köln ist zur streitigen Zeit ihrem Status nach Hochschule gewesen (…vgl dazu BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 52 S 136/137), so daß die dort von einem immatrikulierten Studenten durchlaufene Ausbildung eine Hochschulausbildung ist (zur Identität mit dem Begriff des Hochschulstudiums iS von § 4 Abs. 1 Nr. 4 AVG vgl BSGE 20, 35 = SozR Nr. 9 zu § 1259 RVO).Nach ständiger Rechtsprechung des BSG ist eine Hochschulausbildung nur dann iS des § 36 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 b AVG "abgeschlossen", wenn das Studium mit Erfolg und somit durch das Bestehen einer Abschlußprüfung beendet wird (…BSGE 59, 27, 28 [BSG 15.10.1985 - 11a RA 44/84] = SozR 2200 § 1259 Nr. 92;… SozR aaO Nr. 86;… BSGE 48, 219 = SozR 2200 § 1259 Nr. 42;… SozR aaO Nrn 4 und 14;… SozR Nr. 61 zu § 1259; BSGE 20, 35, 36 = SozR Nr. 9 zu § 1259).
Das Studium wird "in der Regel" (so § 15 Abs. 1 Satz 1 des Hochschulrahmengesetzes -HRG-, in Kraft getreten am 3. Januar 1976, jetzt idF der Bekanntmachung vom 9. April 1987 - BGBl I S 1170 -) durch eine Hochschulprüfung, eine staatliche oder eine kirchliche Prüfung abgeschlossen, deren Bestehen den Studienerfolg zuverlässig bekundet (BSGE 20, 35 = SozR Nr. 9 zu § 1259 RVO).
- BSG, 15.10.1985 - 11a RA 44/84
Begonnenes zweisemestriges Studium zur Erlangung der Lehrbefähigung in einem …
Auszug aus BSG, 18.05.1988 - 1 RA 3/87
Nach ständiger Rechtsprechung des BSG ist eine Hochschulausbildung nur dann iS des § 36 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 b AVG "abgeschlossen", wenn das Studium mit Erfolg und somit durch das Bestehen einer Abschlußprüfung beendet wird (BSGE 59, 27, 28 [BSG 15.10.1985 - 11a RA 44/84] = SozR 2200 § 1259 Nr. 92;… SozR aaO Nr. 86;… BSGE 48, 219 = SozR 2200 § 1259 Nr. 42;… SozR aaO Nrn 4 und 14;… SozR Nr. 61 zu § 1259;… BSGE 20, 35, 36 = SozR Nr. 9 zu § 1259).Insoweit fehlt es auch nicht an objektiven Kriterien für die Bestimmung des Endes der Ausfallzeit (vgl dazu BSGE 59, 27, 29 [BSG 15.10.1985 - 11a RA 44/84] = SozR 2200 § 1259 Nr. 92).
- BSG, 15.03.1988 - 11a RA 6/87
Orchestermusiker - Hochschulausbildung - Abschluß - Prüfung
Auszug aus BSG, 18.05.1988 - 1 RA 3/87
Dies hat der 4. Senat in einem dem vorliegenden vergleichbaren Fall im einzelnen dargelegt und dabei zu Recht darauf hingewiesen, daß auch in den Fällen einer Lehre ohne vorgesehene oder übliche Abschlußprüfung eine "abgeschlossene" Lehrzeit mit deren tatsächlichen Ablauf angenommen wird (Urteil vom 15. März 1988 - 4/11a RA 6/87 - mwN).Die Vorstellung des künstlerischen Leistungsvermögens vor einem besonders kompetenten Fachgremium läßt sich insoweit durchaus mit einer Hochschulabschlußprüfung vergleichen (so auch der 4. Senat im Urteil vom 15. März 1988, aaO).
- BSG, 13.08.1981 - 11 RA 49/80
Studium - Umwandlung der Ausbildung - Ausbildung - Fachschulausbildung
Auszug aus BSG, 18.05.1988 - 1 RA 3/87
Die Staatliche Hochschule für Musik in Köln ist zur streitigen Zeit ihrem Status nach Hochschule gewesen (vgl dazu BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 52 S 136/137), so daß die dort von einem immatrikulierten Studenten durchlaufene Ausbildung eine Hochschulausbildung ist (…zur Identität mit dem Begriff des Hochschulstudiums iS von § 4 Abs. 1 Nr. 4 AVG vgl BSGE 20, 35 = SozR Nr. 9 zu § 1259 RVO). - BSG, 25.11.1986 - 11a RA 66/85
Ausbildungsausfallzeit - Hochschulausbildung im Ausland - Inländische Ausbildung …
Auszug aus BSG, 18.05.1988 - 1 RA 3/87
Daß die damalige Gepflogenheit, bei einem angehenden Orchestermusiker den erfolgreichen Studienabschluß, der "den Weg in das Berufsleben eröffnete" (vgl BSGE 61, 35 [BSG 25.11.1986 - 11a RA 66/85] = SozR 2200 § 1259 Nr. 96), durch ein Probespiel vor einem deutschen Kulturorchester nachzuweisen, nach der Eigenart des künstlerischen Berufs für diesen Zweck geeignet war, bedarf keiner näheren Darlegungen. - BSG, 29.08.1984 - 1 RA 31/83
Fachschulausbildung - Vorzeitige Beendigung einer Ausbildung - Abschluß einer …
Auszug aus BSG, 18.05.1988 - 1 RA 3/87
Folgerichtig hat das BSG für diesen Regelfall ein "abgeschlossenes" Studium nur anerkannt, wenn eine der für den jeweiligen Studiengang als förmlicher Abschluß vorgesehenen, dh nach den Studien- und Prüfungsordnungen vorgeschriebenen Abschlußprüfungen (zB Diplom- oder Staatsprüfung, Promotion) bestanden worden ist (BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 86;… BSGE 48, 219 = SozR 2200 § 1259 Nr. 42 S 110 mwN). - BSG, 30.08.1974 - 11 RA 130/73
Fachschulausbildung - Zurechnung - Hochschulstudium - Kein Abschluß
Auszug aus BSG, 18.05.1988 - 1 RA 3/87
Auch in diesem Fall ist das Studium "abgeschlossen" (…BSG SozR Nr. 61 zu § 1259; SozR 2200 § 1259 Nr. 4). - BSG, 16.12.1975 - 11 RA 208/74
Anrechnung - Ausfallzeit - Abschluß einer Hochschulausbildung
Auszug aus BSG, 18.05.1988 - 1 RA 3/87
Ebensowenig reicht es aus, daß die ohne Prüfung beendete Hochschulausbildung für die spätere berufliche Tätigkeit Voraussetzung oder auch nur vorteilhaft war (…BSG SozR Nr. 61 zu § 1259; SozR 2200 § 1259 Nr. 14; vgl auch BSG Urteil vom 18. März 1982 - 11 RA 32/81 - mit ablehnender Besprechung von Tannen in DRV 1982, 353 ff). - BSG, 18.03.1982 - 11 RA 32/81
Auszug aus BSG, 18.05.1988 - 1 RA 3/87
Ebensowenig reicht es aus, daß die ohne Prüfung beendete Hochschulausbildung für die spätere berufliche Tätigkeit Voraussetzung oder auch nur vorteilhaft war (…BSG SozR Nr. 61 zu § 1259;… SozR 2200 § 1259 Nr. 14; vgl auch BSG Urteil vom 18. März 1982 - 11 RA 32/81 - mit ablehnender Besprechung von Tannen in DRV 1982, 353 ff).
- BSG, 29.03.1990 - 4 RA 37/89 Bodenkundler dürften gegenüber Landwirtschaftsräten, Juristen und anderen vergleichbaren öffentlichen Dienstnehmern nicht diskriminiert werden (Hinweis auf BSG 12 RK 16/78; 11 RA 44/84; 1 RA 3/87).
Sie hält das angefochtene Urteil für zutreffend und trägt vor, der Kläger habe seine Hochschulausbildung mit der Diplomprüfung iS von § 36 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchst b AVG abgeschlossen (Hinweis auf BSG Urteil vom 15. Oktober 1985 - 11a RA 44/84; Urteil vom 15. März 1988 - 4/11a RA 6/87; Urteil vom 8. Mai 1988 - 1 RA 3/87).
- BSG, 14.12.1994 - 4 RA 46/93
Anrechnungszeiten wegen Besuchs einer Hochschule - Abschluss der …
Der Senat hat in seinem Urteil vom 15. März 1988 (…4/11a RA 6/87 in SozR 2200 § 1259 Nr. 100), dem sich der 1. Senat des BSG mit Urteil vom 18. Mai 1988 (1 RA 3/87 in SozSich 1989, 30) angeschlossen hat, im einzelnen dargelegt, daß eine Hochschulausbildung nur dann "abgeschlossen" ist, wenn das Studium erfolgreich beendet, dh das Ausbildungsziel erreicht wurde.
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