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Rechtsprechung
   BSG, 29.08.1984 - 1 RA 31/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,9530
BSG, 29.08.1984 - 1 RA 31/83 (https://dejure.org/1984,9530)
BSG, Entscheidung vom 29.08.1984 - 1 RA 31/83 (https://dejure.org/1984,9530)
BSG, Entscheidung vom 29. August 1984 - 1 RA 31/83 (https://dejure.org/1984,9530)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fachschulausbildung - Vorzeitige Beendigung einer Ausbildung - Abschluß einer Ausbildung - Vormerkung einer Ausfallzeit

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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (8)

  • BSG, 13.08.1981 - 11 RA 49/80

    Studium - Umwandlung der Ausbildung - Ausbildung - Fachschulausbildung

    Auszug aus BSG, 29.08.1984 - 1 RA 31/83
    Der Fall sei im wesentlichen mit denjenigen Fällen vergleichbar, in denen das Bundessozialgericht (BSG) eine abgeschlossene Fachschulausbildung bejaht habe, wenn eine begonnene Fachschulausbildung wegen der Umwandlung der Fachschule in eine Fachhochschule nicht beendet, das Fachhochschulstudium jedoch ordnungsgemäß abgeschlossen worden sei (Hinweis auf BSGE 52, 86 = SozR 2200 § 1259 Nr.. 52).

    Ebenso wie bei der Hochschulausbildung (…dazu BSGE 20, 35, 36 = SozR Nr.. 9 zu § 1259 RVO ;… BSG SozR Nr.. 61 zu § 1259 RVO ;… BSG SozR 2200 § 1259 Nr.. 4 S. 12; Nr.. 14 S 52; BSGE 52, 86, 88 f. = SozR a.a.O. Nr.. 52 S. 137) ist auch bei der Fachschulausbildung der in § 36 Abs.. 1 Satz 1 Nr.. 4 Buchst. b AVG verwendete Begriff "abgeschlossen" qualitativ im Sinne einer erfolgreichen Beendigung durch Bestehen der vorgeschriebenen Abschlußprüfung nicht nur rein zeitlich im Sinne des Durchlaufens der vorgeschriebenen Ausbildungsdauer zu verstehen (…vgl. Urteil des Senats in BSGE 48, 219, 221 = SozR 2200 § 1259 Nr.. 42 S. 110).

    In dem vom LSG herangezogenen Urteil des 11. Senats des BSG vom 13. August 1981 (BSGE 52, 86 88 f. = SozR 2200 § 1259 Nr.. 52 S. 137 f.) ist entschieden worden, daß dann, wenn ein Studium an einer Fachschule begonnen und nach deren Umwandlung in eine Fachhochschule abgeschlossen worden ist, die Studienzeit bis zur Umwandlung als abgeschlossene Fachschulausbildung anzusehen sei.

  • BSG, 09.02.1984 - 11 RA 6/83

    Vormerkung einer Ausfallzeit - Ausfallzeittatbestand - Ausbildung - …

    Auszug aus BSG, 29.08.1984 - 1 RA 31/83
    Im Streit ist ein Anspruch des Klägers auf "Vormerkung" (vgl. hierzu zuletzt Urteil des BSG vom 9. Februar 1984 - 11 RA 6/83 - m.w.N.) der Zeit des Besuchs der SHH vom 20. April 1949 bis 25. März 1950 und der anschließenden Zeit bis zum Eintritt in die WOB am 6. Juli 1950 als Ausfallzeit.
  • BSG, 28.06.1979 - 1 RA 51/78

    Abschluß einer Fachschulausbildung - Abschlußprüfung

    Auszug aus BSG, 29.08.1984 - 1 RA 31/83
    Ebenso wie bei der Hochschulausbildung (…dazu BSGE 20, 35, 36 = SozR Nr.. 9 zu § 1259 RVO ;… BSG SozR Nr.. 61 zu § 1259 RVO ;… BSG SozR 2200 § 1259 Nr.. 4 S. 12; Nr.. 14 S 52;… BSGE 52, 86, 88 f. = SozR a.a.O. Nr.. 52 S. 137) ist auch bei der Fachschulausbildung der in § 36 Abs.. 1 Satz 1 Nr.. 4 Buchst. b AVG verwendete Begriff "abgeschlossen" qualitativ im Sinne einer erfolgreichen Beendigung durch Bestehen der vorgeschriebenen Abschlußprüfung nicht nur rein zeitlich im Sinne des Durchlaufens der vorgeschriebenen Ausbildungsdauer zu verstehen (vgl. Urteil des Senats in BSGE 48, 219, 221 = SozR 2200 § 1259 Nr.. 42 S. 110).
  • BSG, 02.11.1983 - 11 RA 82/82

    Ausfallzeittatbestand - Hochschulausbildung - Ausbildung - Ausbildungseinrichtung

    Auszug aus BSG, 29.08.1984 - 1 RA 31/83
    Insoweit sind für die Schulausbildung eine Allgemeinbildung und für die Fach- und Hochschulausbildung eine berufsbezogene Bildung kennzeichnend (…BSG SozR 2200 § 1259 Nr.. 74 S. 199; Nr.. 75 S. 200 f.; Nr.. 76 S. 205; Urteil vom 2. November 1983 - 11 RA 82/82 - jeweils m.w.N.).
  • BSG, 18.09.1963 - 1 RA 166/60
    Auszug aus BSG, 29.08.1984 - 1 RA 31/83
    Ebenso wie bei der Hochschulausbildung (dazu BSGE 20, 35, 36 = SozR Nr.. 9 zu § 1259 RVO ;… BSG SozR Nr.. 61 zu § 1259 RVO ;… BSG SozR 2200 § 1259 Nr.. 4 S. 12; Nr.. 14 S 52;… BSGE 52, 86, 88 f. = SozR a.a.O. Nr.. 52 S. 137) ist auch bei der Fachschulausbildung der in § 36 Abs.. 1 Satz 1 Nr.. 4 Buchst. b AVG verwendete Begriff "abgeschlossen" qualitativ im Sinne einer erfolgreichen Beendigung durch Bestehen der vorgeschriebenen Abschlußprüfung nicht nur rein zeitlich im Sinne des Durchlaufens der vorgeschriebenen Ausbildungsdauer zu verstehen (…vgl. Urteil des Senats in BSGE 48, 219, 221 = SozR 2200 § 1259 Nr.. 42 S. 110).
  • BSG, 16.02.1966 - 1 RA 310/63

    Anrechnung von Ausfallzeiten - Zeit zwischen Abitur und Studium - …

    Auszug aus BSG, 29.08.1984 - 1 RA 31/83
    Das BSG hat insbesondere für den häufigen und typischen Sachverhalt, daß im Anschluß an die Ablegung der Reifeprüfung ein Hochschulstudium aufgenommen wird und zwischen dessen Beginn und dem Ende der Schulausbildung unvermeidbar ein kurzer Zwischenabschnitt liegt, der für die Ausübung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung und die Entrichtung von Beiträgen zur Rentenversicherung regelmäßig ausfällt, ausgesprochen, daß die Schul- und Hochschulausbildung als eine einheitliche, notwendig zusammenhängende Ausbildung und deswegen die unvermeidbare kurze Zwischenzeit zwischen zwei Ausbildungs- und Ausfallzeiten ihrerseits ebenfalls als Ausfallzeit anzusehen sei (BSGE 24, 241, 242 = SozR Nr.. 16 zu § 1259 RVO ;… BSG SozR Nr.. 47 zu § 1259 RVO ;… BSGE 48, 193, 194 f. = SozR 2200 § 1259 Nr.. 39 S. 103;… BSG SozR a.a.O. Nr.. 51 S. 134; Nr.. 58 S. 157; Nr.. 66 S. 185).
  • BSG, 31.05.1979 - 11 RA 59/78

    Ausfallzeit - Zum Krieg einberufener Schüler - Fortsetzung der Schulausbildung - …

    Auszug aus BSG, 29.08.1984 - 1 RA 31/83
    Das BSG hat insbesondere für den häufigen und typischen Sachverhalt, daß im Anschluß an die Ablegung der Reifeprüfung ein Hochschulstudium aufgenommen wird und zwischen dessen Beginn und dem Ende der Schulausbildung unvermeidbar ein kurzer Zwischenabschnitt liegt, der für die Ausübung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung und die Entrichtung von Beiträgen zur Rentenversicherung regelmäßig ausfällt, ausgesprochen, daß die Schul- und Hochschulausbildung als eine einheitliche, notwendig zusammenhängende Ausbildung und deswegen die unvermeidbare kurze Zwischenzeit zwischen zwei Ausbildungs- und Ausfallzeiten ihrerseits ebenfalls als Ausfallzeit anzusehen sei (…BSGE 24, 241, 242 = SozR Nr.. 16 zu § 1259 RVO ;… BSG SozR Nr.. 47 zu § 1259 RVO ; BSGE 48, 193, 194 f. = SozR 2200 § 1259 Nr.. 39 S. 103;… BSG SozR a.a.O. Nr.. 51 S. 134; Nr.. 58 S. 157; Nr.. 66 S. 185).
  • BSG, 15.07.1969 - 1 RA 127/68

    Zeit zwischen Schulausbildungszeiten - Ersatzzeit - Ausfallzeit - Weitere …

    Auszug aus BSG, 29.08.1984 - 1 RA 31/83
    Zwar hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 15. Juli 1969 (BSGE 30, 34, 36 f. = SozR Nr.. 24 zu § 1259 RVO ) zur Hochschulausbildung ausgesprochen, diese müsse lediglich insgesamt erfolgreich abgeschlossen worden sein.
  • BSG, 27.11.1991 - 1 RA 65/90

    Ausbildungsausfallzeit bei in der DDR abgelegter juristischer Diplomprüfung

    Sieht ein Studiengang - wie derjenige der Rechtswissenschaft - eine Abschlußprüfung vor, so weist allein das Bestehen dieser Prüfung den Ausbildungserfolg nach (…BSGE 20, 35, 36 = SozR Nr. 9 zu § 1259;… BSGE 59, 27, 28 = SozR 2200 § 1259 Nr. 92 S 247; BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 86 S 231;… BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 14 S 53).
  • SG Leipzig, 06.04.2009 - S 10 R 148/06
    Ist der bildungsrechtliche Status jedoch nicht nachweisbar, werden zur Bestimmung des Ausbildungstypus weitere Abgrenzungskriterien herangezogen [BSG, Urteil v. 13.08.1981 - Az. 11 RA 49/80 = SozR 2200 § 1259 Nr. 52; BSG, Urteil vom 25.11.1986 - Az. 11a RA 66/85 = SozR 2200 § 1259 Nr. 96; BSG, Urteil v. 29.08.1984 - Az. 1 RA 31/83 = SozR 2200 § 1259 Nr. 86].

    Eine abgeschlossene Hochschulschulausbildung liegt vor, wenn die, durch eine Prüfungs- und Studienordnung vorgeschriebene Abschlussprüfung abgelegt worden ist [BSG, Urteil v. 29.08.1984 - Az. 1 RA 31/83 = SozR 2200 § 1259 Nr. 86; BSG, Urteil v. 15.03.1988 - Az. 4/11a RA 6/87 = SozR 2200 § 1259 Nr. 100].

  • BSG, 15.03.1988 - 11a RA 6/87

    Orchestermusiker - Hochschulausbildung - Abschluß - Prüfung

    Folgerichtig hat das BSG für diesen Regelfall ein "abgeschlossenes" Studium nur anerkannt, wenn eine der für den jeweiligen Studiengang vorgeschriebenen, dh nach den Studien- und Prüfungsordnungen zwingend vorgesehenen Abschlußprüfungen (zB Diplom- oder Staatsprüfung, Promotion) bestanden worden ist (BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 86;… BSGE 48, 219 = SozR 2200 § 1259 Nr. 42 S 110 mwN).
  • BSG, 21.02.1989 - 1 RA 5/87

    Fachschulausbildung für einen Molkereimeister

    Zur Abgrenzung der Fachschulausbildung gegenüber nichtschulischen Ausbildungsformen, sofern sie nicht schon aufgrund des formalen Status der Bildungseinrichtung vorgenommen werden kann, ist darauf abzustellen, ob die Ausbildung dem Erscheinungsbild einer Schule entspricht (…vgl. Urteil des erkennenden Senats in BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 76 S. 204 f. mit umfangreichen Nachweisen; seither ferner BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 86 S. 230; Nr. 98 S. 261 f.; Nr. 101 S. 272 f.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.12.2011 - L 22 R 743/10

    Gesetzliche Rentenversicherung - Geltendmachung von rentenrechtlichen Zeiten in …

    Für die Einordnung in die Kategorie der allgemeinbildenden Schulen (in Abgrenzung zur Fachschule) ist nicht von Belang, dass neben allgemeinbildenden auch ggf. solche Fächer unterrichtet werden, die den Absolventen dieser Ausbildung den Zugang speziell zu bestimmten Sektoren des Berufslebens wie etwa kaufmännischen Berufen, Tätigkeiten im Bereich des Wirtschaftslebens oder solchen im öffentlichen Dienst mit wirtschaftlich ausgerichteten Funktionen eröffnen oder erleichtern sollen (BSG, Urteil vom 29. August 1984 - 1 RA 31/83, abgedruckt in SozR 2200 § 1259 Nr. 86).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.06.2016 - L 9 R 3416/15
    Wurde die Ausbildungsart gewechselt, wird durch den erfolgreichen Abschluss der letzten Ausbildung die zuvor abgebrochene nicht ebenfalls abgeschlossen (BSG, Urteil vom 29.08.1984, 1 RA 31/83, Juris).
  • BSG, 21.02.1985 - 11 RA 16/84

    Ausfallzeit - Hochschulausbildung - Ausbildung - Studienzeit - Beitragszeit - …

    Denn die Höchstdauer gilt nicht für jeden Studiengang gesondert, sie bezieht sich vielmehr auf die Hochschulausbildung insgesamt, selbst wenn ein anfängliches Studienfach nicht beendet, nach einem Wechsel das später begonnene Studienfach jedoch erfolgreich abgeschlossen wird (…so 1. Senat in BSGE 30, 3ü : SozR Nr. 24 zu 5 1259 RVG; Urteil vom 29. August 198U - 1 RA 31/83 -, zur Veröffentlichung vorgesehen;… 12. Senat in SozR 2200 aaO in einem Fall zweier abgeschlossener Hochschulausbildungen).
  • BSG, 18.05.1988 - 1 RA 3/87

    Zur rentensteigernden Berücksichtigung von Ausfallzeiten - Rentenrechtliche …

    Folgerichtig hat das BSG für diesen Regelfall ein "abgeschlossenes" Studium nur anerkannt, wenn eine der für den jeweiligen Studiengang als förmlicher Abschluß vorgesehenen, dh nach den Studien- und Prüfungsordnungen vorgeschriebenen Abschlußprüfungen (zB Diplom- oder Staatsprüfung, Promotion) bestanden worden ist (BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 86;… BSGE 48, 219 = SozR 2200 § 1259 Nr. 42 S 110 mwN).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.12.2016 - L 4 R 19/15
    • Der Besuch der Wirtschaftsoberschule bis 26. April 1965 sei "Schulausbildung" (Verweis auf Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 29 August 1984 - 1 RA 31/83 -, juris).
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