Rechtsprechung
| BSG, 15.03.1978 - 1 RA 33/77 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Revisionskläger - Zulassung der Sprungrevision - Zustimmungserklärung-Frist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Verfahrensgang
- SG Berlin, 15.02.1977 - S 2 An 1711/76
- BSG, 15.03.1978 - 1 RA 33/77
Papierfundstellen
- VersR 1980, 141
Wird zitiert von ... (15)
- BGH, 06.03.2007 - VIII ZR 330/06
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung …
Die Zustimmungserklärung ist zwar eine selbständige - weil vom Prozessgegner abzugebende - Erklärung; gleichwohl ist sie Bestandteil einer wirksamen Revisionseinlegung und damit Teil einer Prozesshandlung, die innerhalb einer gesetzlichen Verfahrensfrist vorzunehmen ist und gegen deren Versäumung - auch soweit sie nur die Zustimmungserklärung betrifft - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden kann (BSG, Beschluss vom 2. März 1994 - 1 RK 58/93, USK 94180 unter Aufgabe von BSG, Beschluss vom 15. März 1978 - 1 RA 33/77, USK 78188; vgl. auch BAG, Urteil vom 28. Oktober 1986 - 3 AZR 218/86, juris, unter II 2 a). - BSG, 31.08.1994 - 4 RA 25/93
Rentenüberleitung - Übergangsrente - Einigungsvertrag
Nachdem der 1. Senat des BSG seine frühere Auffassung (SozR 1500 § 67 Nr. 11) aufgegeben hat, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand könne in derartigen Fällen nicht gewährt werden (Beschluß vom 2. März 1994 - 1 RK 58/93, zur Veröffentlichung vorgesehen), ist der Rechtsbehelf des § 67 SGG zwar statthaft. - BSG, 02.03.1994 - 1 RK 58/93
Urteilsausfertigung - Gerichtsstempel - Wiedereinsetzung
Zwar ist die Zustimmungserklärung eine selbständige - weil vom Prozeßgegner abzugebende - Erklärung; gleichwohl ist sie Bestandteil einer wirksamen Revisionseinlegung und damit Teil einer Prozeßhandlung, die innerhalb einer gesetzlichen Verfahrensfrist vorzunehmen ist und gegen deren Versäumung - auch soweit sie nur die Zustimmungserklärung betrifft - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden kann (Aufgabe der Entscheidung des erkennenden Senats vom 15. März 1978 - 1 RA 33/77 - SozR 1500 § 67 Nr. 11).
- BVerfG, 15.02.1993 - 1 BvR 1045/92
Grundsatz des fairen Verfahrens und Formerfordernisse bei Sprungrevision
Soweit die angegriffene Entscheidung schließlich von einer Wiedereinsetzung absieht, steht dies mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts im Einklang (vgl. BSG SozR 1500 § 67 Nr. 11). - BSG, 02.12.1992 - 6 RKa 5/91
Sozialgerichtsverfahren - Sprungrevision - Form - Zustimmungserklärung des …
Hieran sieht er sich jedoch durch die Rechtsprechung des 1. Senats des BSG gehindert, der in seinem Urteil vom 15. März 1978 - 1 RA 33/77 - (SozR 1500 § 67 Nr. 11) die Möglichkeit einer Wiedereinsetzung gegen die verspätete Vorlage einer formgerechten Zustimmungserklärung verneint hat. - BSG, 11.06.1992 - 4 RA 3/92
Unbeglaubigte Fotokopie - Zustimmung - Sprungrevision
Nach der Rechtsprechung des BSG (SozR 1500 § 67 Nr. 11) kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht gewährt werden, wenn die Zustimmungserklärung des Gegners erst nach Ablauf der Revisionsfrist vorgelegt wird. - BSG, 02.12.1992 - 6 RKa 4/91
Zulässigkeit der Befristung einer erteilten Ermächtigung zur Teilnahme an der …
Hieran sieht er sich jedoch durch die Rechtsprechung des 1. Senats des BSG gehindert, der in seinem Urteil vom 15. März 1978 - 1 RA 33/77; SozR 1500 § 67 Nr. 11 - die Möglichkeit einer Wiedereinsetzung gegen die verspätete Vorlage einer formgerechten Zustimmungserklärung verneint hat. - BAG, 28.10.1986 - 3 AZR 218/86
Tarifvertraglicher Anspruch auf das Vorruhestandsgeld - Anspruch des Arbeitgebers …
Es betont den Unterschied zwischen bloßer Fristversäumnis und der Pflicht zur Vorlage der Zustimmungserklärung innerhalb der Frist, die keine Prozeßhandlung sei, sondern eine weitere Zulässigkeitsvoraussetzung der eigentlichen Prozeßhandlung, der Einlegung der Sprungrevision (BSG Urteil vom 15. März 1978 - 1 RA 33/77 -…">67%20SGG%20Nr.%2011#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 1500 § 67 SGG Nr. 11). - BSG, 04.03.1993 - 4 RA 11/92
Kürzung der Altersrente des Klägers aus einem Zusatzversorgungssystem der …
Eine von der Beklagten nicht beantragte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 67 SGG) ist in den Fällen, in denen die Zustimmungserklärung erst nach Ablauf der Revisionsfrist bei dem BSG eingeht, nicht zulässig (BSG SozR 1500 § 67 Nr. 11). - BAG, 19.09.1985 - 2 AZR 533/84 Die Zustimmungserklärung kann auch noch nach Einlegung der Revision nachgereicht werden, jedoch nur bis zum Ablauf der Revisionsfrist (BAG 31, 397 = AP Nr. 1 zu § 76 ArbGG 1953; BAG Beschluß vom 24. Juni 1982 - 6 AZR 1277/79 - nicht veröffentlicht; für die inhaltsgleiche Vorschrift des § 566 a Abs. 2 Satz 2 ZPO: BGHZ 16, 192; BGH NJW 1984, 2890 m. w. N.; für die wortgleiche Vorschrift des § 161 Abs. 1 Satz 3 SGG: BSG Beschluß vom 15. März 1978 - 1 RA 33/77 -
…">67%20SGG%20Nr.%2011#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 1500 § 67 SGG Nr. 11;… BSG Urteil vom 3- Juni 1981 - 11 RA 4/81 - ;…">161%20SGG%20%20Nr.%2029#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 1500 § 161 SGG Nr. 29; Vollkommer, Anm. zu AP Nr. 1 zu § 76 ArbGG 1979, unter II 3 a). - BSG, 08.03.1993 - 4 RA 12/92
Anspruch auf Weiterzahlung der bisherigen Gesamteinkünfte aus einer …
- BSG, 04.03.1993 - 4 RA 28/92
Kürzung der Altersrente des Klägers aus einem Zusatzversorgungssystem der …
- BAG, 13.10.1992 - 6 AZR 230/92
Rechtsmittel der Sprungrevision im arbeitsgerichtlichen Verfahren - Zulässigkeit …
- BAG, 24.06.1982 - 6 AZR 1277/79
- BSG, 27.10.1987 - 4a RJ 97/86
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".