Rechtsprechung
| BSG, 07.12.1976 - 1 RA 45/76 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BSG, 23.11.1988 - 5/5b RJ 100/86
Hinterbliebenenanspruch - Deklaratorische Verzichtserklärung - Hinderungsgründe …
Diese Voraussetzung ist bei einem umfassenden Unterhaltsverzicht der geschiedenen Ehefrau eines Versicherten von der bisherigen Rechtsprechung des BSG übereinstimmend verneint worden (…vgl. BSG in SozR 2200 § 1265 Nrn. 3, 6, 12, 40; Urteil des 1. Senats vom 7. Dezember 1976 - 1 RA 45/76 -; Urteil des 5. Senats vom 20. Januar 1976 - 5 RJ 91/75 -).Auf die Anfrage des erkennenden Senats vom 3. Februar 1988 haben der 1. Senat (Beschluß vom 6. Oktober 1988 - 1 S 8/88 -) und der 4. Senat (Beschluß vom 15.November 1988 - 4 S 7/88 -) die ihren Urteilen vom 7. Dezember 1976 - 1 RA 45/76 - und vom 28. März 1979 - 4 RJ 3/78 - (…= SozR a.a.O. Nr. 40) zugrundeliegenden gegenteiligen Rechtsauffassungen insoweit ebenfalls aufgegeben, der 4. Senat allerdings mit der Einschränkung, daß der Verzicht "ausschließlich" wegen der Vermögens- oder Erwerbsverhältnisse des Versicherten bzw. wegen der Erträgnisse der früheren Ehefrau aus einer Erwerbstätigkeit erklärt worden ist.
- BSG, 19.01.1989 - 11a RA 72/87
Anspruch auf Geschiedenen-Witwenrente bei Unterhaltsverzicht
Es kommt dann nur Satz 1 der Vorschrift in Betracht, nach dem aber - auch nach Auffassung des erkennenden Senats - wegen des Unterhaltsverzichts kein Hinterbliebenenrentenanspruch besteht." In Übereinstimmung mit der Schlußfolgerung im letzten Satz (…Unterscheidung von Satz 1 des § 1265 Abs. 1 RVO und Satz 2 a.a.O. andererseits) ist zwar im Leitsatz zu diesem Urteil die teilweise Abweichung von BSG SozR 2200 § 1265 Nrn. 3, 6, 12, 40 sowie vom BSG-Urteil vom 7. Dezember 1976 - 1 RA 45/76 - und die teilweise Aufgabe des Urteils vom 20. Januar 1976 - 5 RJ 91/75 - erklärt worden; weder im Leitsatz noch im Urteil des 5. Senats wurde aber das Urteil vom 18. Dezember 1973 - 5 RKn 29/72 - (…BSGE 37, 50 = SozR Nr. 70 zu § 1265 RVO ) genannt, dem ein Sachverhalt mit einem für drei Jahre ausgesprochenen umfassenden Unterhaltsverzicht zugrunde gelegen hatte und wo ebenfalls ein Anspruch nach Satz 2 verneint worden war.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".