Rechtsprechung
| BSG, 13.11.1990 - 1 RA 5/90 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Hinterbliebenenrentenrecht - Ehegatte - Fortgeltung
- Deutsche Rentenversicherung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erklärung zugunsten der Fortgeltung des bisherigen Hinterbliebenenrentenrechts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Köln, 15.03.1989 - S 5 An 136/88
- BSG, 13.11.1990 - 1 RA 5/90
Papierfundstellen
- BSGE 68, 1
- FamRZ 1991, 696 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BGH, 11.05.1979 - V ZR 177/77
Vollstreckungsabwehrklage gegen die Vollstreckung aus einer …
Auszug aus BSG, 13.11.1990 - 1 RA 5/90
Das ist erst dann der Fall, wenn der Erklärende den Inhalt der Willenserklärung endgültig festgestellt und sich ihrer entäußert hat, um sie durch Mitteilung an den Empfänger wirksam werden zu lassen (vgl. BGH NJW 1979, 2032/33 m.w.N.). - BGH, 16.04.1953 - IV ZB 25/53
Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments
Auszug aus BSG, 13.11.1990 - 1 RA 5/90
Hat der Erklärende die Erklärung zwar erstellt, aber den Zugang absichtlich bis zu seinem Tode zurückgestellt, indem er die Erklärung - wie hier - seiner letztwilligen Verfügung beigefügt hat, kann sie mit dem Zugang nach seinem Tod grundsätzlich nicht mehr wirksam werden, es sei denn, daß der Erklärende alles getan hätte, was von seiner Seite aus geschehen mußte, damit die Erklärung an den Empfänger gelangt (vgl. OLG K. NJW 1950, 702; zur Problematik der Abgabe empfangsbedürftiger Willenserklärungen durch letztwillige Verfügungen vgl. Krüger-Nieland in RGRK, 12. Aufl., § 130 RdNr. 36; Staudinger / Dilcher, Komm. zum BGB, 12. Aufl., § 130 RdNr. 4 und 67 f; BGHZ 9, 233, 235). - BSG, 15.11.1989 - 5 RJ 60/88
Verfassungsmäßigkeit von § 1281 RVO und Art. 2 § 23b ArVNG
Auszug aus BSG, 13.11.1990 - 1 RA 5/90
Denn der 5. Senat hat auf die Anfragen des erkennenden Senats vom 20. Juni 1990 (in den Streitsachen 1 RA 41/88, 55/88, 71/89 und 13/90) sowie des 4. Senats vom 16. August 1990 (in den Streitsachen 4 RA 79/88, 2/89, 2/90, 6/90, 34/90 und 36/90) mit Beschluß vom 12. September 1990 ausgesprochen, daß er an seiner in den Urteilen vom 6. September 1989 (5 RJ 70/88), 15. November 1989 (5 RJ 60/88) und 16. November 1989 (5 RJ 71/88) vertretenen Rechtsauffassung nicht mehr festhält.
- BSG, 29.06.1989 - 5 RJ 23/88
Erklärung nach § 1251a Abs. 2 S. 1 und 2 RVO nach dem Tode des versicherten …
Auszug aus BSG, 13.11.1990 - 1 RA 5/90
Die Sonderregelungen für den Fall des Todes der Mutter nach Ablauf der Kindererziehungszeit, die im Gesetzentwurf der Bundesregierung zum HEZG noch nicht vorhanden waren (BT-Drucks. 10/2677, S. 3), sind aufgrund von Bedenken des Bundesrates und des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung eingefügt worden und sollten dem Umstand Rechnung tragen, daß es beim Tod der Mutter nach dem 31. Dezember 1985 wegen der Anrechnung eigenen Einkommens des Vaters auf die Witwerrente häufig nicht zu einer derartigen Leistung kommen wird und daher die Kindererziehungszeit beim Tod der Mutter ohne das nachträgliche alleinige Erklärungsrecht des Vaters zumeist verfallen würde (vgl. Urteil des 5. Senats vom 29. Juni 1989 - 5 RJ 23/88 - BSGE 65, 181, 183 = SozR 2200 § 1251a Nr. 4). - BSG, 06.09.1989 - 5 RJ 70/88
Übereinstimmende Erklärung nach Art. 2 § 18 Abs. 3 S. 1 ArVNG
Auszug aus BSG, 13.11.1990 - 1 RA 5/90
Denn der 5. Senat hat auf die Anfragen des erkennenden Senats vom 20. Juni 1990 (in den Streitsachen 1 RA 41/88, 55/88, 71/89 und 13/90) sowie des 4. Senats vom 16. August 1990 (in den Streitsachen 4 RA 79/88, 2/89, 2/90, 6/90, 34/90 und 36/90) mit Beschluß vom 12. September 1990 ausgesprochen, daß er an seiner in den Urteilen vom 6. September 1989 (5 RJ 70/88), 15. November 1989 (5 RJ 60/88) und 16. November 1989 (5 RJ 71/88) vertretenen Rechtsauffassung nicht mehr festhält. - BSG, 16.11.1989 - 5 RJ 71/88
Übereinstimmende Erklärung der Ehegatten iS. von Art. 2 § 18 Abs. 3 ArVNG
Auszug aus BSG, 13.11.1990 - 1 RA 5/90
Denn der 5. Senat hat auf die Anfragen des erkennenden Senats vom 20. Juni 1990 (in den Streitsachen 1 RA 41/88, 55/88, 71/89 und 13/90) sowie des 4. Senats vom 16. August 1990 (in den Streitsachen 4 RA 79/88, 2/89, 2/90, 6/90, 34/90 und 36/90) mit Beschluß vom 12. September 1990 ausgesprochen, daß er an seiner in den Urteilen vom 6. September 1989 (5 RJ 70/88), 15. November 1989 (5 RJ 60/88) und 16. November 1989 (5 RJ 71/88) vertretenen Rechtsauffassung nicht mehr festhält. - LSG Berlin, 23.03.1990 - L 1 An 32/88
Aufklärungspflicht; Tod des Versicherten; Erklärungsabgabe
Auszug aus BSG, 13.11.1990 - 1 RA 5/90
Für eine unbewußte Regelungslücke spricht bereits, daß andernfalls das neue Hinterbliebenenrentenrecht als Folge des Wegfalls des gesetzlichen Gestaltungsrechts für den Überlebenden sogar dann gelten würde, wenn die Frist nicht ausgeschöpft werden konnte, weil z.B. der Versicherungsfall bereits am 1. Tag der Frist (1. Januar 1986; vgl. LSG Berlin, Urteil vom 23. März 1990 - L 1 An 32/88 -: Tod am 2. Januar 1986) oder während der Frist nach einer Zeit beschränkter oder ausgeschlossener Handlungsfähigkeit infolge längerer und schwerer Krankheit oder geistiger Leistungsminderung eingetreten ist.
- LSG Bayern, 24.04.2012 - L 6 R 530/10
I. Der Rentenversicherungsträger hat seine Aufklärungs- und Informationspflicht …
Bereits unter Berücksichtigung der Grundsätze der objektiven Beweislast ist es ausgeschlossen, die Absicht oder Bereitschaft des Versicherten zur fristgemäßen Abgabe der erforderlichen Erklärung - nach dessen Tod und ohne seine entsprechende letztwillige Verfügung (vgl. dagegen Urteil des 1.Senats des BSG vom 13.11.1990 - 1 RA 5/90) - mit der erforderlichen, an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit, zu belegen.
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