Rechtsprechung
| BSG, 30.05.1978 - 1 RA 71/77 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Deutsche Rentenversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- BSG, 03.02.2022 - B 5 R 33/21 R
Anspruch auf Witwerrente unter Anwendung des bis Ende 1985 geltenden …
Rn. 30 In der Rechtsprechung des BSG wurden im Zusammenhang mit der Witwerrente nach altem Recht sowohl das vom Sozialhilfeträger gewährte Pflegegeld (…vgl BSG Urteil vom 17.3.1970 - 11/12 RJ 478/67 - BSGE 31, 90, 98 = SozR Nr. 7 zu § 1266 RVO Aa 14 R; BSG Urteil vom 1.12.1972 - 12 RJ 226/72 - juris RdNr 11 f) als auch das Blindengeld nach landesrechtlichen Vorschriften und die Blindenhilfe (vgl BSG Urteil vom 30.5.1978 - 1 RA 71/77 - SozR 2200 § 1266 Nr. 7 S 33 f) als Unterhaltsbeitrag der Ehefrau gewertet.Die ebenfalls als Geldleistung vom Sozialamt geleistete Hilfe zum Lebensunterhalt nach den §§ 11 ff Bundessozialhilfegesetz wurde hingegen als Unterhaltsbeitrag eines Außenstehenden angesehen (…vgl BSG Urteil vom 17.3.1970 - 11/12 RJ 478/67 - BSGE 31, 90, 99 = SozR Nr. 7 zu § 1266 RVO Aa 15), ebenso das Wohngeld nach dem 2. Wohngeldgesetz (vgl BSG Urteil vom 30.5.1978 - 1 RA 71/77 - SozR 2200 § 1266 Nr. 7 S 34).
- BSG, 28.09.1978 - 5 RJ 16/77
Unterhalt der Familie - Leistung zur Bestreitung des Unterhalts - Anspruch auf …
Die Rechtsprechung des BSG hat bisher (…BSGE 31, 90, 97, SozR Nr. 9 zu § 1266 RVO Seite Aa 17 sowie Urteil des 1. Senats vom 30. Mai 1978 --1 RA 71/77 -) in Fällen, in denen nur der Ehemann Arbeitseinkommen einbrachte, als Obergrenze für die Bewertung der Haushaltsführung die Höhe dieses Arbeitseinkommens angesehen. - BSG, 01.12.1983 - 4 RJ 33/82 Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts -BSG- (vgl Urteil vom 30. Mai 1978 - 1 RA 71/77 = SozR 2200 § 1266 Nr. 7 mwN aus der Rechtsprechung) kann es unbillig sein, eine Erkrankung, die in verhältnismäßig kurzer Zeit zum Tode geführt und somit gleichermaßen die "Vorstufe des Todes" dargestellt hat, in den letzten wirtschaftlichen Dauerzustand miteinzubeziehen.
- LSG Rheinland-Pfalz, 19.05.1980 - L 2 J 270/79 Außerdem ist der Betrag einer dem jeweiligen Lebenszuschnitt der Betroffenen entsprechenden Korrektur zu unterziehen, soweit dies nach den konkreten Umständen angezeigt ist (Anschluß an BSG 1970-03-17 11/12 RJ 478/67 = SozR Nr. 7 zu § 1266 RVO, BSG 1971-04-30 1 RA 101/70 = SozR Nr. 9 zu § 1266 RVO, BSG 1972-11-16 11 RA 154/71 = SozR Nr. 12 zu § 1266 RVO, BSG 1978-05-30 1 RA 71/77 = SozR 2200 Nr. 7 zu RVO § 1266, BSG 1979-11-29 4 RJ 47/79).
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