Rechtsprechung
| BSG, 22.04.1986 - 1 RA 73/84 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Hinterbliebene - Ersatzzeit - Beitragsausfall - Vertreibungszeit - Vertriebener - Vertreibung - Witwenrente
- Deutsche Rentenversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Köln, 08.08.1983 - S 2 An 177/82
- LSG Nordrhein-Westfalen, 31.01.1984 - L 18 An 190/83
- BSG, 22.04.1986 - 1 RA 73/84
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BSG, 06.12.1979 - GS 1/79
Hinterbliebenenanspruch - Vertreibung - Vertreibung eines Hinterbliebenen - …
Auszug aus BSG, 22.04.1986 - 1 RA 73/84
Diese Auslegung ergibt sich nicht nur aus dem Wortlaut des § 1 Buchst a FRG, sondern entspricht auch der Absicht des Gesetzgebers und dem Sinn des das FRG beherrschenden Eingliederungsprinzips, wie der Große Senat (GS) des BSG in seiner Entscheidung vom 6. Dezember 1979 (BSGE 49, 175, 181 = SozR 5050 § 15 Nr. 13) aufgrund der Entstehungsgeschichte dieser Bestimmung im einzelnen dargelegt hat.So hat der 11. Senat des BSG bereits entschieden, daß bei vertriebenen Hinterbliebenen ausländische Wehrdienstzeiten gemäß § 2 Abs. 2 BVG iVm § 28 Abs. 1 Nr. 1 AVG (= § 1251 Abs. 1 Nr. 1 RVO ) auch dann anzurechnen sind, wenn der verstorbene Wehrdienstleistende nicht selbst Vertriebener iS des § 1 BVFG geworden ist (…BSGE 36, 255, 256 f = SozR Nr. 72 zu § 1251 RVO ; zustimmend BSG GS SozR 5050 § 15 Nr. 13 S 41).
- BSG, 30.01.1969 - 5 RKn 133/65
Unverschuldete Arbeitslosigkeit - Arbeitswilligkeit - Arbeitsfähigkeit - …
Auszug aus BSG, 22.04.1986 - 1 RA 73/84
Daß das FRG keine Sondervorschriften für Ersatzzeiten enthält, sondern auf die allgemeine Ersatzzeitenregelung des § 28 AVG zurückzugreifen ist, bedeutet weder, daß Anspruchsberechtigte nach dem FRG überhaupt keine Ansprüche auf Anrechnung von derartigen im Herkunftsland oder sonstigen Ausland zurückgelegten Ersatzzeittatbeständen haben (vgl zu Anschlußersatzzeiten wegen Arbeitslosigkeit iS von § 1251 Abs. 1 Nr. 6 RVO BSGE 29, 120 f und Schmidinger, SozVers 1986, S 10 f; allgemein Hoernigk/Jahn/Wickenhagen, FRG, § 14 RdNr. 3 mwN), noch bedeutet es, daß die vertriebenen Hinterbliebenen iS von § 1 Buchst a FRG von derartigen Rechten generell ausgeschlossen wären, wenn der Versicherte selbst nicht zu dem Personenkreis des § 1 FRG gehört. - BSG, 15.11.1973 - 11 RA 18/73
Wehrdienstleistender - Tod - Hinterbliebener - Vertriebener - Ersatzzeit
Auszug aus BSG, 22.04.1986 - 1 RA 73/84
So hat der 11. Senat des BSG bereits entschieden, daß bei vertriebenen Hinterbliebenen ausländische Wehrdienstzeiten gemäß § 2 Abs. 2 BVG iVm § 28 Abs. 1 Nr. 1 AVG (= § 1251 Abs. 1 Nr. 1 RVO ) auch dann anzurechnen sind, wenn der verstorbene Wehrdienstleistende nicht selbst Vertriebener iS des § 1 BVFG geworden ist (BSGE 36, 255, 256 f = SozR Nr. 72 zu § 1251 RVO ;… zustimmend BSG GS SozR 5050 § 15 Nr. 13 S 41).
- LSG Sachsen, 28.08.2012 - L 4 R 153/10
Ausreise; Aussiedler; Ehegatte; Fremdrente; Spätaussiedler; Stichtag; Tod; …
Der Kläger kann auch nicht die Berücksichtigung von der Versicherten zurückgelegter Zeiten aufgrund der früheren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (…Beschluss des Großen Senats vom 6.12.1979, SozR 5050 § 15 Nr. 13; Urteil vom 22.4.1986 - 1 RA 73/84 -, juris) verlangen (vgl. unten 2.).Der Kläger kann aber auch nicht eine Anrechnung von in K zurückgelegten Beitragszeiten auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (…Beschluss des Großen Senats vom 6.12.1979, SozR 5050 § 15 Nr. 13; Urteil vom 22.4.1986 - 1 RA 73/84 -, juris) verlangen.
- LSG Hessen, 23.03.1990 - L 14/2 An 730/84
Zeitlich begrenzte Anrechnung von Ersatzzeiten in der Hinterbliebenenrente im …
Rn. 28 Als für den Hinterbliebenenrentenanspruch maßgebliche Fremdzeiten kommen dabei grundsätzlich sowohl die von den speziellen Vorschriften der §§ 15 und 16 FRG erfassten Beitrags- und Beschäftigungszeiten des Versicherten als auch die gemäß § 14 FRG nach Maßgabe der allgemeinen Vorschriften zu berücksichtigenden (und im vorliegenden Fall streitigen) Ersatzzeiten des § 28 Abs. 1 Nr. 2 AVG, des § 28 Abs. 1 Nr. 3 AVG (vgl. dazu BSG vom 19. März 1976 - 11 RA 62/75), des § 28 Abs. 1 Nr. 5 AVG (vgl. BSG vom 30. August 1979 - 4 RJ 119/78) und des § 28 Abs. 1 Nr. 6 AVG (vgl. BSG vom 22. April 1986 - 1 RA 73/84) in Betracht.Denn Ersatzzeiten im Sinne des § 28 Abs. 1 Nr. 2, des § 28 Abs. 1 Nr. 3, des § 28 Abs. 1 Nr. 5 oder des § 28 Abs. 1 Nr. 6 AVG können grundsätzlich nur von deutschen Volkszugehörigen bzw. von deutschen Staatsangehörigen zurückgelegt werden (vgl. BSGE 25, 295, 297; BSG vom 21. September 1971 - 12/11 RA 142/70; BSG vom 30. Juni 1971 - 12/11 RA 8/70; BSG vom 30. August 1979 - 4 RJ 119/78; BSG vom 22. April 1986 - 1 RA 73/84 = SozR 2200 § 1251 Nr. 119) und es kann zur Überzeugung des Senats nicht als nachgewiesen oder glaubhaft gemacht angesehen werden, dass der Versicherte zu diesem Personenkreis gehörte.
- BSG, 21.08.1997 - 12 RK 1/97
Vertriebener - Bauernhof - Großmutter - Nachentrichtungsrecht
§ 14 FRG erlaubt es zwar durchaus, das allgemeine Rentenversicherungsrecht auf die gemäß §§ 15 ff FRG begünstigten Personenkreise so anzuwenden, daß die gesetzgeberisch gewollte Eingliederung diesen gegenüber voll wirksam werden kann (vgl BSGE 49, 175, 183 ff; BSG SozR 2200 § 1251 Nr. 119;… BSG SozR 3-2200 § 1291 Nr. 1;… BSGE 68, 87, 88 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 9;… BSG SozR 3-2200 § 1246 Nrn 38 und 49). - LSG Baden-Württemberg, 27.07.2011 - L 2 R 3076/09
Rentenversicherung - Fremdrentenrecht - Beitragszeiten in einer rumänischen LPG
Die dennoch erfolgte Gewährung der Hinterbliebenenrente an die Klägerin, die Vertriebene i.S. der Vorschrift ist, beruhte auf der Rechtsprechung des BSG, wonach die §§ 14, 15 FRG im Lichte des § 1a FRG zu sehen seien, der die vertriebenen Hinterbliebenen als Leistungsberechtigte den (verstorbenen) Versicherten gleichgestellt habe (…BSG, Beschluss des Großen Senats vom 06.12.1979, SozR 5050 § 15 Nr. 13; BSG, Urteil vom 22.04.1986 - 1 RA 73/84 -, veröffentlicht in Juris). - LSG Baden-Württemberg, 09.12.2008 - L 13 R 2351/08
Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - Hinterbliebenenrentenanspruch - Tod des …
Allerdings hat das Bundessozialgericht vor dem Inkrafttreten des Kriegsfolgenbereinigungsgesetzes (KfbG) vom 21. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2094) am 1. Januar 1993 (vgl. Art. 22 Abs. 1 KfbG) und der hierdurch bedingten Änderungen auch des FRG die Ansicht vertreten, dass die §§ 14, 15 FRG im Lichte des § 1a FRG zu sehen seien, der die vertriebenen Hinterbliebenen als Leistungsberechtigte den (verstorbenen) Versicherten gleichgestellt habe (…BSG, Beschluss des Großen Senats (GS) vom 6. Dezember 1979, SozR 5050 § 15 Nr. 13; BSG, Urteil vom 22. April 1986 - 1 RA 73/84 -, veröffentlicht in Juris).
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