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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 16.02.2017 - IV-1 RBs 264/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,39397
OLG Düsseldorf, 16.02.2017 - IV-1 RBs 264/16 (https://dejure.org/2017,39397)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.02.2017 - IV-1 RBs 264/16 (https://dejure.org/2017,39397)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Februar 2017 - IV-1 RBs 264/16 (https://dejure.org/2017,39397)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Standardisiertes Messverfahren Traffipax Traffiphot III

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Standardisiertes Messverfahren Traffipax Traffiphot III; Bemessung der vorwerfbaren Rotlichtdauer bei Messverfahren Traffipax Traffiphot III mit Induktionsschleifen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.02.2017 - 1 RBs 264/16
    Rn. 10 Allerdings handelt es sich bei der verwendeten Rotlichtüberwachungsanlage um ein standardisiertes Messverfahren im Sinne der hierzu einschlägigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 39, 291 ff. und 43, 277 ff.) mit der Folge, dass zur Darstellung der tatrichterlichen Beweiswürdigung im Urteil grundsätzlich die Angabe des verwendeten Gerätetyps und des gewonnenen Messergebnisses ausreicht (OLG Braunschweig NJW 2007, 391, 392).
  • BGH, 30.10.1997 - 4 StR 24/97

    Bindungswirkung einer durch den BGH erweiterten Vorlagefrage; gerichtliche …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.02.2017 - 1 RBs 264/16
    Rn. 10 Allerdings handelt es sich bei der verwendeten Rotlichtüberwachungsanlage um ein standardisiertes Messverfahren im Sinne der hierzu einschlägigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 39, 291 ff. und 43, 277 ff.) mit der Folge, dass zur Darstellung der tatrichterlichen Beweiswürdigung im Urteil grundsätzlich die Angabe des verwendeten Gerätetyps und des gewonnenen Messergebnisses ausreicht (OLG Braunschweig NJW 2007, 391, 392).
  • OLG Braunschweig, 02.08.2006 - 2 Ss (B) 38/04

    Feststellung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes; Verhängung eines …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.02.2017 - 1 RBs 264/16
    Rn. 10 Allerdings handelt es sich bei der verwendeten Rotlichtüberwachungsanlage um ein standardisiertes Messverfahren im Sinne der hierzu einschlägigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 39, 291 ff. und 43, 277 ff.) mit der Folge, dass zur Darstellung der tatrichterlichen Beweiswürdigung im Urteil grundsätzlich die Angabe des verwendeten Gerätetyps und des gewonnenen Messergebnisses ausreicht (OLG Braunschweig NJW 2007, 391, 392).
  • OLG Hamm, 17.07.2006 - 3 Ss OWi 435/06

    Rotlichtverstoß; automatische Überwachungskamera; Umfang der Feststellungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.02.2017 - 1 RBs 264/16
    Das erfordert jedenfalls die Angabe der Entfernung der ersten und zweiten Induktionsschleife von der Haltelinie sowie der an den Induktionsschleifen gemessenen Zeiten der Rotlichtdauer (OLGe Dresden und Braunschweig, jeweils a.a.O.:, OLG Hamm 3 Ss OWi 435/06 v. 17.07.2006 ).
  • OLG Hamm, 21.05.2013 - 1 RBs 65/13

    Bedingte Zustimmung des Betroffenen zum Beschlussverfahren nach § 72 OWiG

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.02.2017 - 1 RBs 264/16
    Zwar umfasst die Verweisung auf die Messbilder nach § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO auch die darin eingeblendeten Messwerte (Senat IV-1 RBs 65/13 v. 28.11.2013), aber diese allein sind keine ausreichende Grundlage für die Berechnung der Rotlichtdauer im Zeitpunkt des Überfahrens der Haltelinie.
  • OLG Dresden, 19.03.1998 - 2 Ss OWi 575/97
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.02.2017 - 1 RBs 264/16
    Von der auf der ersten Induktionsschleife gemessenen und auf dem ersten Messfoto eingeblendeten Fahrzeit ist daher diejenige Fahrzeit abzuziehen, die das Fahrzeug für die Strecke von der Haltelinie bis zur ersten Induktionsschleife benötigt hat (vgl. OLG Dresden NZV 1998, 335;… OLG Braunschweig a.a.O.).
  • OLG Karlsruhe, 16.02.2022 - 1 Rb 34 Ss 9/22

    Rotlichtverstoß, qualifizierter, Urteilsfeststellungen

    Dies erfordert jedenfalls die Angabe der Entfernung der ersten und zweiten Induktionsschleife von der Haltelinie sowie der an den Induktionsschleifen gemessenen Zeiten der Rotlichtdauer (OLG Hamm, Beschluss vom 17.07.2006 - 3 Ss OWi 435/06 = SVR 2007, 270; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.02.2017 - lV-1 RBs 264/16 - juris = DAR 2017, 594;… Buck/Krumbholz, Sachverständigenbeweis im Verkehrs- und Strafrecht, 2. Aufl. 2013, § 9, Rn. 46; vgl. auch OLG Karlsruhe, NZV 2009, 201).
  • OLG Köln, 29.11.2024 - 1 ORBs 280/24

    Beweiswürdigung zum qualifizierten Rotlichtverstoß

    Rn. 14 In einem solchen Fall kann sich das Urteil im Grundsatz, wie allgemein beim Einsatz standardisierter Messverfahren, auf die Angabe des verwendeten Gerätetyps und des gewonnenen Messergebnisses sowie etwaig zu beachtender Toleranzwerte beschränken (vgl. OLG Hamm BeckRS 2006, 15059; OLG Braunschweig NJW 2007, 391; OLG Bremen NZV 2010, 42; OLG Schleswig ZfS 2014, 413; OLG Düsseldorf BeckRS 2017, 127656; OLG Karlsruhe BeckRS 2022, 8920; OLG Karlsruhe BeckRS 2024, 11920).

    Rn. 15 Das Amtsgericht benennt in den Urteilsgründen auch wesentliche Anknüpfungstatsachen, indem die Dauer des Gelblichts, das Vorhandensein einer Haltelinie und zweier Induktionsschleifen, der Abstand zwischen der Haltelinie und der ersten Induktionsschleife, der Abstand zwischen der ersten und der zweiten Induktionsschleife und die gestoppten Rotlichtzeiten mitgeteilt werden (vgl. zum Erfordernis der Mitteilung von Anknüpfungstatsachen: OLG Hamm BeckRS 2006, 15059; OLG Karlsruhe NZV 2009, 201; OLG Schleswig ZfS 2014, 413; OLG Dresden, BeckRS 2017, 157846; OLG Düsseldorf BeckRS 2017, 127656; OLG Karlsruhe BeckRS 2022, 8920; OLG Karlsruhe BeckRS 2024, 11920;… vgl. auch Hentschel/König/Dauer, StVO, 47. Aufl., § 37 Rdn. 49).

    Durch eine solche Weg-Zeit-Berechnung kann - auf der Grundlage einer rekonstruierten Geschwindigkeit - ausgerechnet werden, wann die Haltelinie passiert wurde (vgl. OLG Hamm BeckRS 2006, 15059; OLG Braunschweig, NJW 2007, 391; OLG Dresden, BeckRS 2017, 157846; OLG Düsseldorf BeckRS 2017, 127656; OLG Karlsruhe BeckRS 2022, 8920; zur Rückrechnung näher Löhle/Beck, DAR 2000, 1 ff.).

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