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Rechtsprechung
   BSG, 15.11.1983 - 1 RJ 112/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,2132
BSG, 15.11.1983 - 1 RJ 112/82 (https://dejure.org/1983,2132)
BSG, Entscheidung vom 15.11.1983 - 1 RJ 112/82 (https://dejure.org/1983,2132)
BSG, Entscheidung vom 15. November 1983 - 1 RJ 112/82 (https://dejure.org/1983,2132)
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Wird zitiert von ... (92)Zitiert selbst (10)

  • BSG, 23.06.1981 - 1 RJ 72/80

    Hilfsarbeiter - Verweisung - Benennung von Verweisungstätigkeiten

    Auszug aus BSG, 15.11.1983 - 1 RJ 112/82
    Zum Erfordernis der konkreten Benennung zumindest einer zumutbaren Verweisungstätigkeit bei Versicherten, deren bisheriger Beruf zur Gruppe mit dem Leitberuf des angelernten Arbeiters gehört (Fortführung von BSG 23.06.1981 1 RJ 72/80 = SozR 2200 § 1246 Nr. 81).

    Wie der Senat ergänzend dazu in den nichttragenden Gründen seines Urteils vom 23. Juni 1981 (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 81 S. 253) ausgeführt hat, hat entsprechendes für Versicherte zu gelten, die nach ihrem bisherigen Beruf in die Gruppe mit dem Leitberuf des Angelernten gehören und daher nicht auf alle Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes verwiesen werden dürfen.

  • BSG, 30.03.1977 - 5 RJ 98/76

    Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Mehrstufenschema zur Einstufung des …

    Auszug aus BSG, 15.11.1983 - 1 RJ 112/82
    Diesen gleichbehandelt werden schließlich diejenigen ungelernten Tätigkeiten, die wegen ihrer Qualität - nicht aber wegen etwaiger mit ihrer Verrichtung verbundenen Nachteile - tariflich etwa gleich hoch wie sonstige Ausbildungsberufe eingestuft sind, ohne daß es darauf ankommt, ob hierfür überhaupt eine Ausbildung gefordert wird (vgl. BSGE 43, 243, 245f. = SozR 2200 § 1246 Nr. 16 S. 49;… BSG SozR a.a.O. Nr. 17 S. 52; Nr. 60 S 178 f.; Nr. 66 S. 205).

    Zwar sind auch diese Versicherten auf Tätigkeiten der Gruppe der Ungelernten mit Ausnahme derjenigen Tätigkeiten verweisbar, die nur einen ganz geringen qualitativen Wert haben (vgl. BSGE 43, 243, 246 f. = SozR 2200 § 1246 Nr. 16 S. 50).

  • BSG, 19.04.1978 - 4 RJ 55/77

    Erwerbsunfähigkeit - Beurteilung - Maßgebliche Tätigkeit - Zumutbarkeit - …

    Auszug aus BSG, 15.11.1983 - 1 RJ 112/82
    Damit ist die Ansicht des LSG, im vorliegenden Fall sei die konkrete Benennung einer Verweisungstätigkeit nicht erforderlich, revisionsgerichtlich nicht zu beanstanden (vgl. auch BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 30 S. 90 f. zur Verweisung eines "allenfalls kurzfristig" Angelernten).
  • BSG, 18.02.1981 - 1 RJ 124/79

    Verweisungstätigkeit - Verrichtung einer leichter Tätigkeit - Gesundheitliche …

    Auszug aus BSG, 15.11.1983 - 1 RJ 112/82
    Zu den spezifischen beruflichen Einschränkungen in diesem Sinne zählt die Zugehörigkeit des bisherigen Berufes des Versicherten zu den Gruppen mit den Leitberufen des Vorarbeiters mit Vorgesetztenfunktion bzw. des besonders hochqualifizierten Facharbeiters oder des Facharbeiters (vgl. die Urteile des erkennenden Senats in BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 75 S. 238 und Nr. 90 S. 285 m.w.N.).
  • BSG, 09.12.1981 - 1 RJ 124/80

    Zulässigkeit der Verweisung - Facharbeiter als gehobener Pförtner - …

    Auszug aus BSG, 15.11.1983 - 1 RJ 112/82
    Eine Einschränkung der Erwerbsfähigkeit im Sinne des § 1247 Abs. 2 Satz 1 RVO liegt hingegen erst dann vor, wenn es keine Tätigkeiten gibt, die dem Versicherten nach seinen Kräften und Fähigkeiten, nach sozialen Gesichtspunkten und nach der Höhe des Entgelts zumutbar sind (vgl. zu alledem z.B. Urteile des erkennenden Senats in BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 86 S. 267 f. und Nr. 90 S. 283 f. m.w.N.).
  • BSG, 20.01.1976 - 12 RJ 132/75

    Berufsunfähigkeit - Verweisbarkeit - Waldfacharbeiter

    Auszug aus BSG, 15.11.1983 - 1 RJ 112/82
    Dem Kläger ist zwar darin beizupflichten, daß § 1246 Abs. 2 Satz 1 RVO einen Vergleich der unter Außerachtlassung der besonderen Verhältnisse einer individuellen Arbeitsleistung und der besonderen Gegebenheiten eines bestimmten Arbeitsplatzes zu ermittelnden durchschnittlichen vollen Erwerbsfähigkeit eines gesunden Versicherten mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten einerseits und der dem rentenbegehrenden Versicherten verbliebenen Erwerbsfähigkeit andererseits verlangt (…vgl. BSGE 38, 153, 155 = SozR 2200 § 1246 Nr. 4 S. 7; BSGE 41, 129, 133 = SozR 2200 § 1246 Nr. 11 S. 27).
  • BSG, 26.09.1974 - 5 RJ 98/72

    Facharbeiter - Verweisbarkeit - Berufsfremde Tätigkeit - Ungelernte Tätigkeit - …

    Auszug aus BSG, 15.11.1983 - 1 RJ 112/82
    Dem Kläger ist zwar darin beizupflichten, daß § 1246 Abs. 2 Satz 1 RVO einen Vergleich der unter Außerachtlassung der besonderen Verhältnisse einer individuellen Arbeitsleistung und der besonderen Gegebenheiten eines bestimmten Arbeitsplatzes zu ermittelnden durchschnittlichen vollen Erwerbsfähigkeit eines gesunden Versicherten mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten einerseits und der dem rentenbegehrenden Versicherten verbliebenen Erwerbsfähigkeit andererseits verlangt (vgl. BSGE 38, 153, 155 = SozR 2200 § 1246 Nr. 4 S. 7;… BSGE 41, 129, 133 = SozR 2200 § 1246 Nr. 11 S. 27).
  • BSG, 19.03.1980 - 4 RJ 13/79

    Facharbeiter - Gesundheitliche Gründe - Verdienstsicherung - Berufsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 15.11.1983 - 1 RJ 112/82
    Bei der davon zu trennenden Frage, ob durch die Ausübung einer zumutbaren Verweisungstätigkeit die sogen "gesetzliche Lohnhälfte" erzielt werden kann, bedarf es, jedenfalls wenn die Verweisungstätigkeit in Vollschicht ausgeübt werden kann, einer Feststellung und Gegenüberstellung der jeweils erzielten und erzielbaren Löhne in aller Regel nicht (vgl. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 60 S. 180).
  • BSG, 03.12.1980 - 4 RJ 83/79

    Berufsbezeichnung - Angabe einer Erwerbstätigkeit - Erwerbsunfähigkeitsrente

    Auszug aus BSG, 15.11.1983 - 1 RJ 112/82
    Sie ermöglichen nicht die Nachprüfung, ob ein Versicherter die ihm verbliebene Arbeitskraft noch wirtschaftlich verwerten kann und ob ihm dies zumutbar ist oder nicht (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 72 S. 229).
  • BSG, 14.07.1982 - 5a RKn 7/81

    Zumutbarkeit einer Tätigkeit; Entgeltdifferenz; Qualitätsunterschied; …

    Auszug aus BSG, 15.11.1983 - 1 RJ 112/82
    Das steht im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung, wonach neben und unabhängig von der Zumutbarkeit einer Verweisungstätigkeit zusätzlich zu prüfen ist, ob der Versicherte mit dieser Tätigkeit die sogen "gesetzliche Lohnhälfte" verdienen kann und damit seine Erwerbsfähigkeit im Verweisungsberuf mindestens die Hälfte des Durchschnittseinkommens einer Vergleichsperson im bisherigen Beruf erreicht (…vgl. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 5 S. 10; Nr. 33 S. 100; BSGE 54, 37, 39 = SozR 2200 § 1246 Nr. 95 S. 297).
  • BSG, 29.03.1994 - 13 RJ 35/93

    Benennung von zumutbarer Verweisungstätigkeiten, Mehrstufenschema

    Hätten die Ermittlungen des LSG ergeben, daß der Kläger seinen bisherigen Beruf noch vollwertig ausüben kann, so läge keine BU vor (vgl. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 109).

    Die Entscheidungen, in denen diese Differenzierung vorgenommen wird, befassen sich mit solchen Versicherten, deren Tätigkeit entweder gerade an der unteren Grenze der Gruppe mit dem Leitberuf des angelernten Arbeiters liegt (vgl. etwa BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 109), also in jedem Fall dem unteren Bereich zuzuordnen ist, oder die sich angesichts der Qualität ihrer Tätigkeit als "Beamtendiensttuer" (…vgl. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 132) oder einer Regelausbildung von zwei Jahren (…vgl. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 143) eindeutig an der oberen Grenze dieser Gruppe des Mehrstufenschemas befindet.

  • BSG, 14.09.1995 - 5 RJ 50/94

    Verweisbarkeit von Angelernten des unteren Bereichs und von Ungelernten

    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG darf einem Versicherten, der seinen bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann, die Rente grundsätzlich nur versagt werden, wenn ihm wenigstens eine spezifische Verweisungstätigkeit benannt werden kann (…BSG Urteile vom 27. April 1982 - 1 RJ 132/80 - SozR 2200 § 1246 Nr. 90 mwN und vom 15. November 1983 - 1 RJ 112/82 - SozR 2200 § 1246 Nr. 109).
  • BSG, 13.12.1984 - 11 RA 72/83

    Umschulungsberuf als 'bisheriger Beruf' - Aufgabe eines Berufs vor …

    Der erkennende Senat sieht keinen Anlaß, näher darauf einzugehen, daß die Leistungsgruppendefinitionen der Anlage 1 (B) zum FRG zwischen den Angestellten in einer Tätigkeit, die "keine Berufsausbildung erfordert" (Leistungsgruppe 5) und den Angestellten in einer Tätigkeit, "deren Ausübung eine abgeschlossene Berufsausbildung ... voraussetzt" (Leistungsgruppe 4) keine Zwischengruppe kennt, und daß der 1. Senat in seinem Urteil vom 15. November 1983 (SozR 2200 § 1246 Nr. 109) die entsprechende Zwischengruppe bei den Arbeiterberufen zutreffend als eine "inhomogene und vielschichtige Berufsgruppe" bezeichnet hat (vgl. auch Wilze, Kompaß 1984, 473, 475 zur Vielfalt innerhalb der Facharbeitergruppe).

    Hervorzuheben ist ferner, daß die genannten Aussagen zur Verweisbarkeit nur für Regelfälle gedacht sind, also Ausnahmen zulassen, wenn sie geboten erscheinen (vgl. dazu die Ausführung des 1. Senats in SozR 2200 § 1246 Nr. 109 zur Verweisung von "Angelernten").

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