Rechtsprechung
| BSG, 12.11.1980 - 1 RJ 144/79 |
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Hilfspolier - Kolonnenführer - Vorarbeiter mit Vorgesetztenfunktion - Besonders hoch qualifizierter Facharbeiter
Verfahrensgang
- SG Würzburg, 20.07.1976 - S 4 Ar 287/75
- BSG, 12.11.1980 - 1 RJ 144/79
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (6)
- BSG, 19.01.1978 - 4 RJ 81/77
Facharbeiter - Vorarbeiter - Spitzengruppe der Lohnskala - Verweisbarkeit - …
Auszug aus BSG, 12.11.1980 - 1 RJ 144/79
Grundsätzlich darf auf die nächstniedrigere Gruppe und unter bestimmten Voranssetzungen auf die untere Gruppe verwiesen werden (vgl zB BSGE 45, 276, 277 = SozR 2200 5 4246 Nr. 27 S 77;… BSG SozR 2200 5 4246 Nr. 54 S 92 f; jeweils mwN).y 9.Gleichzustellen und somit in der Verweisbarkeit ähnlich eng zu begren2en seien die "besonden3hoch qualifizierten Facharbeiter", wobei allerdings erforderlich sei, daß die hochqualifizierte Tätigkeit tatsächlich verrichtet und die tarifliche Einstufung nicht in erster Linie aufgrund des Lebensalters oder langjähriger Betriebszugehörigkeit vorgenommen worden sei (BSGE 45, 276, 277 f = SozR 2200 5 1246 Nr. 27 S 78 f;… BSG SozR 2200 5 1246 Nr. 51 S 95 f; Nr. 55 S 108).
- BSG, 04.10.1979 - 1 RA 55/78
Auszug aus BSG, 12.11.1980 - 1 RJ 144/79
bisheriger Beruf, wenn er ihn nicht nur vorübergehend vollwertig ausgeübt hat (…vgl ua BSGE 44, 429, 450 f = SozR 2200 5 4246 Nr. 44 S 24 f;… BSGE 43, 245, 244 = SozR 2200 5 4246 Nr. 46 S 48; BSGE 49, 54, 55 = SozR 2200 EUR 4246 Nr. 54 S 455;… BSG SozR 2200 5 4246 Nr. 29 s 85 f; Nr. 46 s 459; Nr. 55 s 462 f; Nr. 55 s 469).dann, wenn sie nicht auf der betrieblichen Bedeutung der Tä- " tigkeit beruht "sondern lediglich dem Ausgleich von mit ihr verbundenen Nachteilen und Erschwernissen (zB Nacht-, Akkord-; oder Schmutzarbait) dient (…vgl BSGE 44, 40, 11 = SozR 2200 5 1246 Nr. 17 SAp2 mwN) oder aus sozialen Gründen wegen in der, Person des Versicherten liegender Umstände (zB höheres Lebensalter, Dauer der Betriebszugehörigkeit) vorgenommen wird (…BSGE 44, 40, 12 = SozR 2200 s 1246 Nr. 47 s 55;… BSG SozR 2200 s 1246 Nr. 46 s 459; BSGE 49, 54, 56 = SozR 2200 5 4246 Nr. 49 S 148).
- BSG, 29.11.1979 - 4 RJ 17/79
Auszug aus BSG, 12.11.1980 - 1 RJ 144/79
Diese Rechtsprechung hat der 4. Senat Später negativ abgren2end dahin konkretisiert, daß ein" Versicherter dann nicht der besonderen Gruppe der enger verweisbaren Facharbeiter zuzuordnen sei, wenn er selbst Weisungen eines anderen Beschäftigten im Arbeiterverhältnis befolgen müsse (…BSG SozR 2200 5 1246 Nr. 44 S 150 £; Vgl auch" " Urteil vom 29. November 1979 - 4 RJ 17/79 -).In diesem Sinne muß eine "Wettbewerbsfähigkeit" im Verhältnis zu anderen Versicherten derselben Berufsgruppe bestehen (Urteil vom 29. November4979 - 4 RJ 17/79 ->-.
- BSG, 20.02.1980 - 5 RKn 25/78
Sicherheitshauer - Steinkohlenbergbau - Aufsichtshauer - Besonders hoch …
Auszug aus BSG, 12.11.1980 - 1 RJ 144/79
Der 5. Senat (…BSG SozR 2200 5 1246 Nr. 57 S 115; Urteil vom 20. Februar 1980 - 5 RKn 25/78 -) und der erkennende Senat (…BSG SozR 2200 5 1246 Nr. 51 S 156) sind der Auffassung über die engere Verweisbarkeit "besonders hoch qualifizierter Facharbeiter" gefolgt. - BSG, 20.02.1980 - 5 RJ 8/79
Hilfsmeister - Facharbeiter - Weisungsbefugnis - Vorgesetztenfunktion - …
Auszug aus BSG, 12.11.1980 - 1 RJ 144/79
An dieser Rechtsprechung hat der 5. Senat des BSG in der Folgezeit festgehalten (…BSG SozR 2200 5 1246 Nr. 37 S 112 f;… BSGE 49, 34, 55 = SozR 2200 5 1246 Nr. 49 S 147) und zusätzlich darauf hingewiesen, daß hierdurch der im Vergleich zu früher differenzierten und verfeinerten Tarifgestaltung und somit letztlich der gesellschaftspolitischen und wirtschaftlichen Entwicklung Rechnung getragen werde (Urteil vom 20. Februar 1980 - 5 RJ 8/79 -). - BSG, 11.09.1979 - 5 RJ 136/78
Auszug aus BSG, 12.11.1980 - 1 RJ 144/79
An dieser Rechtsprechung hat der 5. Senat des BSG in der Folgezeit festgehalten (…BSG SozR 2200 5 1246 Nr. 37 S 112 f; BSGE 49, 34, 55 = SozR 2200 5 1246 Nr. 49 S 147) und zusätzlich darauf hingewiesen, daß hierdurch der im Vergleich zu früher differenzierten und verfeinerten Tarifgestaltung und somit letztlich der gesellschaftspolitischen und wirtschaftlichen Entwicklung Rechnung getragen werde (Urteil vom 20. Februar 1980 - 5 RJ 8/79 -).
- BSG, 21.02.1995 - 8 RKn 5/93
Anspruch eines türkischen Staatsangehörigen auf Knappschaftsrente wegen …
Für die Zuordnung zur Gruppe der "Facharbeiter mit Vorgesetztenfunktion" ist im einzelnen erforderlich, daß der Versicherte in der Regel keinen Weisungen eines anderen im Arbeiterverhältnis stehenden Beschäftigten unterworfen war; ferner, daß er nicht lediglich als "schlichter Vorarbeiter" die gleichen Arbeiten wie seine Facharbeiterkollegen verrichtete, und daß er nicht nur in engem Rahmen eine herausgehobene Stellung innerhalb einer Gruppe von Ungelernten und Angelernten innehatte (…vgl mwN BSG vom 19. Januar 1978, BSGE 45, 276 = SozR 2200 § 1246 Nr. 27;… BSG vom 28. Juni 1979, SozR 2200 § 1246 Nr. 44; BSG vom 12. November 1980, SozR 2200 § 1246 Nr. 70;… BSG vom 31. März 1981, SozR 2200 § 1246 Nr. 79;… BSG vom 3. November 1982, SozR 2200 § 1246 Nr. 102;… BSG vom 28. Mai 1991, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 12;… BSG vom 23. August 1993, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 34).Zu Recht hat das LSG entschieden, daß der Kläger zumutbar nur auf eine Tätigkeit mit dem Leitberuf eines Facharbeiters verweisbar ist (…vgl BSG vom 31. August 1978, SozR 2200 § 1246 Nr. 31;… BSG vom 15. Februar 1979, SozR 2200 § 1246 Nr. 37; BSG vom 12. November 1980, SozR 2200 § 1246 Nr. 70).
- BSG, 21.02.1995 - 8 RKn 4/93
Anspruch eines türkischen Staatsangehörigen auf Knappschaftsrente wegen …
Für die Zuordnung zur Gruppe der "Facharbeiter mit Vorgesetztenfunktion" ist im einzelnen erforderlich, daß der Versicherte keinen Weisungen eines anderen im Arbeiterverhältnis stehenden Beschäftigten unterworfen war (differenzierend jedoch das Urteil vom heutigen Tage - 8 RKn 5/93) und nicht lediglich als "schlichter Vorarbeiter" die gleichen Arbeiten wie seine Facharbeiterkollegen verrichtete oder nur im engen Rahmen eine herausgehobene Stellung innerhalb einer Gruppe von Ungelernten und Angelernten innehatte (…vgl mwN BSG vom 19. Januar 1978, BSGE 45, 276 = SozR 2200 § 1246 Nr. 27;… BSG vom 28. Juni 1979, SozR 2200 § 1246 Nr. 44; BSG vom 12. November 1980, SozR 2200 § 1246 Nr. 70;… BSG vom 31. März 1981, SozR 2200 § 1246 Nr. 79;… BSG vom 3. November 1982, SozR 2200 § 1246 Nr. 102;… BSG vom 28. Mai 1991, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 12;… BSG vom 23. August 1993, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 34). - LSG Baden-Württemberg, 24.06.2009 - L 5 R 4284/07 "Schlichte" Vorarbeiter, die keine wesentlich anderen Arbeiten als die der Gruppe der Facharbeiter angehörenden Arbeitskollegen verrichten würden, seien nicht dem Leitberuf des Facharbeiters mit Vorgesetztenfunktion zuzuordnen (Hinweis auf BSG-Urteil vom 12. November 1980 - 1 RJ 144/79 -
…">1246%20RVO%20Nr.%2070#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 2002 § 1246 RVO Nr. 70). Für die Zuordnung zur Gruppe der "Facharbeiter mit Vorgesetztenfunktion" ist im einzelnen erforderlich, dass der Versicherte in der Regel keinen Weisungen eines anderen im Arbeiterverhältnis stehenden Beschäftigten unterworfen war; ferner, dass er nicht lediglich als "schlichter Vorarbeiter" die gleichen Arbeiten wie seine Facharbeiterkollegen verrichtete, und dass er nicht nur in engem Rahmen eine herausgehobene Stellung innerhalb einer Gruppe von Ungelernten und Angelernten innehatte (…vgl. mwN BSG vom 19. Januar 1978, BSGE 45, 276 = SozR 2200 § 1246 Nr. 27;… BSG vom 28. Juni 1979, SozR 2200 § 1246 Nr. 44; BSG vom 12. November 1980, SozR 2200 § 1246 Nr. 70;… BSG vom 31. März 1981, SozR 2200 § 1246 Nr. 79;… BSG vom 3. November 1982, SozR 2200 § 1246 Nr. 102;… BSG vom 28. Mai 1991, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 12;… BSG vom 23. August 1993, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 34;… BSG vom 21. Februar 1995, SozR 3-2960 § 46 Nr. 3).
- LSG Hessen, 26.05.2000 - L 13 RJ 411/98
Erwerbs- bzw Berufsunfähigkeit - Maschinenschlosser - Maschinenmonteur - …
Dazu gehören Versicherte, die -- unabhängig von einer Leitungsfunktion -- wesentlich höherwertige Arbeiten als ihre zur Gruppe der (einfachen) Facharbeiter gehörenden Arbeitskollegen verrichten und diese nicht nur im Hinblick auf die Höhe der Entlohnung, die sich an der Einstufung in die Spitzengruppe der Lohnskala zeigt, sondern aufgrund besonderer geistiger und persönlicher Anforderungen auch hinsichtlich der Wertigkeit ihrer Berufstätigkeit deutlich überragen (vgl. dazu BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 70 mit eingehender Darstellung der Entwicklung der einschlägigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts;… BSG SozR 2200 § 1246 Nrn. 77 und 102 sowie BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 39). - LSG Hessen, 22.10.1981 - L 6 J 1200/78
Arbeitsprüfer; Verweisungstätigkeiten
Dabei wird aber verlangt, daß die hochqualifizierte Tätigkeit tatsächlich verrichtet wird und die tarifliche Einstufung nicht in erster Linie auf Grund des Lebensalters oder langjähriger Betriebszugehörigkeit vorgenommen worden ist (vgl. BSG, Urteil vom 12. November 1980 - 1 RJ 144/79 m.w.N.). - BSG, 30.10.1991 - 8 RKn 4/90
Anspruch auf Rente infolge Berufsunfähigkeit - Anspruch der Witwe auf Auszahlung …
Er war selbst Facharbeiter, hat also einen Beruf mit einer mindestens zweijährigen Ausbildungszeit ausgeübt, hatte seinerseits Weisungsbefugnisse nicht lediglich gegenüber Angelernten und Hilfsarbeitern, sondern gegenüber mehreren Facharbeitern, war nicht "schlichter Vorarbeiter", der im wesentlichen die gleichen Arbeiten wie die der Gruppe der Facharbeiter angehörenden Arbeitskollegen verrichtete und hatte schließlich nicht die Weisungen eines anderen Beschäftigten im Arbeiterverhältnis zu befolgen (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 70 mwN und Urteil des erkennenden Senats vom 7. Juni 1988 - 8/5a RKn 14/87 -). - BSG, 09.08.1995 - 13 RJ 47/94
Anspruch auf Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Ermittlung der …
Dazu gehören Versicherte, die - unabhängig von einer Leitungsfunktion - wesentlich höherwertige Arbeiten als ihre zur Gruppe der (einfachen) Facharbeiter gehörenden Arbeitskollegen verrichten und diese nicht nur im Hinblick auf die Höhe der Entlohnung, die sich an der Einstufung in die Spitzengruppe der Lohnskala zeigt, sondern aufgrund besonderer geistiger und persönlicher Anforderungen auch hinsichtlich der Wertigkeit ihrer Berufstätigkeit deutlich überragen (vgl dazu BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 70 mit eingehender Darstellung der Entwicklung der einschlägigen Rechtsprechung des BSG; Nrn 77, 102;… SozR 3-2200 § 1246 Nr. 39). - BSG, 09.08.1995 - 13 RK 47/94
Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente - Bedeutung des bisherigen Berufs - …
Dazu gehören Versicherte, die - unabhängig von einer Leitungsfunktion - wesentlich höherwertige Arbeiten als ihre zur Gruppe der (einfachen) Facharbeiter gehörenden Arbeitskollegen verrichten und diese nicht nur im Hinblick auf die Höhe der Entlohnung, die sich an der Einstufung in die Spitzengruppe der Lohnskala zeigt, sondern aufgrund besonderer geistiger und persönlicher Anforderungen auch hinsichtlich der Wertigkeit ihrer Berufstätigkeit deutlich überragen (vgl dazu BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 70 mit eingehender Darstellung der Entwicklung der einschlägigen Rechtsprechung des BSG; Nrn 77, 102;… SozR 3-2200 § 1246 Nr. 39). - BSG, 10.08.1982 - 4 RJ 89/81 dient oder aus.sozialen Gründen (zB höheres Lebensalter, Dauer der Betriebszugehörigkeit) vorgenommen wird (vgl BSG, Urteil vom 12. November 1980 1 RJ 144/79 = SozR 2200 -.
- BSG, 31.03.1982 - 4 RJ 125/80 Wenn damit das berufungsgerichtliche Urteil auch nicht ausdrücklich Feststellungen enthält, ob die erlangte berufliche Position des Klägers, der keine Lehre durchlaufen hat, tatsächlich - wie erforderlich - in voller Breite derjenigen des vergleichbaren Facharbeiters entsprach, der die üblichen Stadien der Ausbildung durchlaufen hat (…vgl Urteil des Senats vom 29. November 1979 - 4 RJ Ill/78 = SozR 2200 5 1246 Nr. 53; im Anschluß daran 1. Senat, Urteile vom 12. November 1980 - 1 RJ 24/79 = SozR aaO Nr. 68 und 1 RJ 144/79 = Nr. 70 aaO), so sind doch unter den gegebenen Umständen auch keine Anhaltspunkte ersichtlich, die dies in Frage stellen.
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