Rechtsprechung
| BSG, 12.11.1980 - 1 RJ 24/79 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Berufsunfähigkeit - Berufskraftfahrer - Berufskraftfahrer-Ausbildungsordnung
Verfahrensgang
- SG Hamburg, 14.11.1977 - 18 J 108/77
- BSG, 12.11.1980 - 1 RJ 24/79
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (9)
- BSG, 23.04.1980 - 4 RJ 29/79
Ausländischer Versicherter - Facharbeiter - Beherrschung der deutschen Sprache - …
Auszug aus BSG, 12.11.1980 - 1 RJ 24/79
Nach ständiger und übereinstimmender Rechtsprechung der für Streitigkeiten Rentenversicherung der Arbeiter ' aus dem Gebieteder zuständigen Senate des BSG (…vgl zB Urteilades 4, Senats in BSG SozR 2200 5 1246 Nr. 46 S° 1593 Nr. 53 S. 162 f; vom 29. November 1979 - 4 RJ 17/79 --;vom 23." April 1980 - 4 RJ 29/79 - Urteile des 5. Senats in BSGE 41, 129, 150 f = SozR 2200 9 1246 Nr. 11 SO 24 f;… BSGE 43, 243, 244 = SozR 2200 @ 1246 Nr. 16 S° 48) mit Einschluß des erkennenden Senats (…BSG SozR 2200 5 1246 Nr. 29 So 85 f;… BSGE 49, 54, 55 = SozR 2200 5 1246 Nr. 51 S, 155;… BSG SozR 2200 5 1246 Nr. 55 S, 169; Urteil vom 24° April 1980 - 1 RJ 62/79 ") kommt es bei der Bestimmung des bisherigen Berufes und damit zugleich des Kreises der zumutbaren Verweisungstätigkeiten auf die "besonderen Anforderungen" des bisherigen Berufes, dh auf seine positiv zu bewertenden Merkmale, insgesamt also auf seinen qualitativen Wert an° Von geringerem Gewicht ist dagegen die in 5 1246 Abs. 2 Satz 2 RVG weiter genannte Ausbildung.In diesem Sinne müsse eine "Wettbewerbsfähigkeit" im Verhältnis zu anderen Versicherten derselben Berufsgruppe bestehen (…BSG SozR 2200 5 1246 Nr. 53 S. 165; Urteile vom 29. November 1979 - 4 RJ 17/79 - und vom 23. April 1980 - 4 RJ 29/79 -).
- BSG, 04.10.1979 - 1 RA 55/78
Auszug aus BSG, 12.11.1980 - 1 RJ 24/79
Zumutbar iS des 5 12h6 Abs. 2 Satz 2 RVO sind dem Versicherten im allgemeinen nur Tätigkeiten der Jeweils niedrigeren Gruppe, soweit sie ihn weder nach seinem beruflichen Können ' und Wissen noch hinsichtlich seiner gesundheitlichen Kräfte überfordern (vgl mit eingehenden weiteren Nachweisen Urteile des Senats in BSG SozR 2200 5 1246 Nr. 41 5° 125, in BSGE 49, 54, 56 = SozR 2200 5 1246 Nr. 51 s" 155 f und in…">SozR 2200 ' © 1246 Nr. 55 S. 170)" ". Nach ständiger und übereinstimmender Rechtsprechung der für Streitigkeiten Rentenversicherung der Arbeiter ' aus dem Gebieteder zuständigen Senate des BSG (…vgl zB Urteilades 4, Senats in BSG SozR 2200 5 1246 Nr. 46 S° 1593 Nr. 53 S. 162 f; vom 29. November 1979 - 4 RJ 17/79 --;…vom 23." April 1980 - 4 RJ 29/79 - Urteile des 5. Senats in BSGE 41, 129, 150 f = SozR 2200 9 1246 Nr. 11 SO 24 f;… BSGE 43, 243, 244 = SozR 2200 @ 1246 Nr. 16 S° 48) mit Einschluß des erkennenden Senats (…BSG SozR 2200 5 1246 Nr. 29 So 85 f; BSGE 49, 54, 55 = SozR 2200 5 1246 Nr. 51 S, 155;… BSG SozR 2200 5 1246 Nr. 55 S, 169; Urteil vom 24° April 1980 - 1 RJ 62/79 ") kommt es bei der Bestimmung des bisherigen Berufes und damit zugleich des Kreises der zumutbaren Verweisungstätigkeiten auf die "besonderen Anforderungen" des bisherigen Berufes, dh auf seine positiv zu bewertenden Merkmale, insgesamt also auf seinen qualitativen Wert an° Von geringerem Gewicht ist dagegen die in 5 1246 Abs. 2 Satz 2 RVG weiter genannte Ausbildung.
- BSG, 24.04.1980 - 1 RJ 62/79
Berufsunfähigkeit eines Ausländers - Bisheriger Beruf - Facharbeitertätigkeit - …
Auszug aus BSG, 12.11.1980 - 1 RJ 24/79
Nach ständiger und übereinstimmender Rechtsprechung der für Streitigkeiten Rentenversicherung der Arbeiter ' aus dem Gebieteder zuständigen Senate des BSG (…vgl zB Urteilades 4, Senats in BSG SozR 2200 5 1246 Nr. 46 S° 1593 Nr. 53 S. 162 f; vom 29. November 1979 - 4 RJ 17/79 --;…vom 23." April 1980 - 4 RJ 29/79 - Urteile des 5. Senats in BSGE 41, 129, 150 f = SozR 2200 9 1246 Nr. 11 SO 24 f;… BSGE 43, 243, 244 = SozR 2200 @ 1246 Nr. 16 S° 48) mit Einschluß des erkennenden Senats (…BSG SozR 2200 5 1246 Nr. 29 So 85 f;… BSGE 49, 54, 55 = SozR 2200 5 1246 Nr. 51 S, 155;… BSG SozR 2200 5 1246 Nr. 55 S, 169; Urteil vom 24° April 1980 - 1 RJ 62/79 ") kommt es bei der Bestimmung des bisherigen Berufes und damit zugleich des Kreises der zumutbaren Verweisungstätigkeiten auf die "besonderen Anforderungen" des bisherigen Berufes, dh auf seine positiv zu bewertenden Merkmale, insgesamt also auf seinen qualitativen Wert an° Von geringerem Gewicht ist dagegen die in 5 1246 Abs. 2 Satz 2 RVG weiter genannte Ausbildung.Daß der Kläger eine Kraftfahrerausbildung nicht durchlaufen und eine Prüfung nicht abgelegt hat, steht somit der Einstufung seines bisherigen Berufes in die Gruppe der Facharbeiter nicht generell entgegen° "" ' " " Andererseits rechtfertigt der Umstand, daß der Kläger über einen längeren Zeitraum hinweg die Tätigkeit eines Berufskraftfahrers tatsächlich ausgeübt hat, für sich allein noch nicht eine derartige Einordnung des bisherigen Berufes, Hierfür ist vielmehr weitere Voraussetzung, daß dieser Beruf "vollwertig" ausgeübt wordenist° Wie der Senat (…BSG SozR 2200 5 1246 Nr. 55 3° 169; Urteil vom 24" April 1980 - 1 RJ 62/79 -) ausgesprochen hat, ist dies"regelmäßig" der Fall, wenn der bisherige Beruf entsprechend einem Facharbeiterberuf entlohnt werden ist.
- BSG, 29.11.1979 - 4 RJ 17/79
Auszug aus BSG, 12.11.1980 - 1 RJ 24/79
Nach ständiger und übereinstimmender Rechtsprechung der für Streitigkeiten Rentenversicherung der Arbeiter ' aus dem Gebieteder zuständigen Senate des BSG (…vgl zB Urteilades 4, Senats in BSG SozR 2200 5 1246 Nr. 46 S° 1593 Nr. 53 S. 162 f; vom 29. November 1979 - 4 RJ 17/79 --;…vom 23." April 1980 - 4 RJ 29/79 - Urteile des 5. Senats in BSGE 41, 129, 150 f = SozR 2200 9 1246 Nr. 11 SO 24 f;… BSGE 43, 243, 244 = SozR 2200 @ 1246 Nr. 16 S° 48) mit Einschluß des erkennenden Senats (…BSG SozR 2200 5 1246 Nr. 29 So 85 f;… BSGE 49, 54, 55 = SozR 2200 5 1246 Nr. 51 S, 155;… BSG SozR 2200 5 1246 Nr. 55 S, 169; Urteil vom 24° April 1980 - 1 RJ 62/79 ") kommt es bei der Bestimmung des bisherigen Berufes und damit zugleich des Kreises der zumutbaren Verweisungstätigkeiten auf die "besonderen Anforderungen" des bisherigen Berufes, dh auf seine positiv zu bewertenden Merkmale, insgesamt also auf seinen qualitativen Wert an° Von geringerem Gewicht ist dagegen die in 5 1246 Abs. 2 Satz 2 RVG weiter genannte Ausbildung.In diesem Sinne müsse eine "Wettbewerbsfähigkeit" im Verhältnis zu anderen Versicherten derselben Berufsgruppe bestehen (…BSG SozR 2200 5 1246 Nr. 53 S. 165; Urteile vom 29. November 1979 - 4 RJ 17/79 - und vom 23. April 1980 - 4 RJ 29/79 -).
- BSG, 30.03.1977 - 5 RJ 98/76
Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Mehrstufenschema zur Einstufung des …
Auszug aus BSG, 12.11.1980 - 1 RJ 24/79
Nach ständiger und übereinstimmender Rechtsprechung der für Streitigkeiten Rentenversicherung der Arbeiter ' aus dem Gebieteder zuständigen Senate des BSG (…vgl zB Urteilades 4, Senats in BSG SozR 2200 5 1246 Nr. 46 S° 1593 Nr. 53 S. 162 f; vom 29. November 1979 - 4 RJ 17/79 --;…vom 23." April 1980 - 4 RJ 29/79 - Urteile des 5. Senats in BSGE 41, 129, 150 f = SozR 2200 9 1246 Nr. 11 SO 24 f; BSGE 43, 243, 244 = SozR 2200 @ 1246 Nr. 16 S° 48) mit Einschluß des erkennenden Senats (…BSG SozR 2200 5 1246 Nr. 29 So 85 f;… BSGE 49, 54, 55 = SozR 2200 5 1246 Nr. 51 S, 155;… BSG SozR 2200 5 1246 Nr. 55 S, 169; Urteil vom 24° April 1980 - 1 RJ 62/79 ") kommt es bei der Bestimmung des bisherigen Berufes und damit zugleich des Kreises der zumutbaren Verweisungstätigkeiten auf die "besonderen Anforderungen" des bisherigen Berufes, dh auf seine positiv zu bewertenden Merkmale, insgesamt also auf seinen qualitativen Wert an° Von geringerem Gewicht ist dagegen die in 5 1246 Abs. 2 Satz 2 RVG weiter genannte Ausbildung. - BSG, 20.01.1976 - 12 RJ 132/75
Berufsunfähigkeit - Verweisbarkeit - Waldfacharbeiter
Auszug aus BSG, 12.11.1980 - 1 RJ 24/79
Nach ständiger und übereinstimmender Rechtsprechung der für Streitigkeiten Rentenversicherung der Arbeiter ' aus dem Gebieteder zuständigen Senate des BSG (…vgl zB Urteilades 4, Senats in BSG SozR 2200 5 1246 Nr. 46 S° 1593 Nr. 53 S. 162 f; vom 29. November 1979 - 4 RJ 17/79 --;vom 23." April 1980 - 4 RJ 29/79 - Urteile des 5. Senats in BSGE 41, 129, 150 f = SozR 2200 9 1246 Nr. 11 SO 24 f;… BSGE 43, 243, 244 = SozR 2200 @ 1246 Nr. 16 S° 48) mit Einschluß des erkennenden Senats (…BSG SozR 2200 5 1246 Nr. 29 So 85 f;… BSGE 49, 54, 55 = SozR 2200 5 1246 Nr. 51 S, 155;… BSG SozR 2200 5 1246 Nr. 55 S, 169; Urteil vom 24° April 1980 - 1 RJ 62/79 ") kommt es bei der Bestimmung des bisherigen Berufes und damit zugleich des Kreises der zumutbaren Verweisungstätigkeiten auf die "besonderen Anforderungen" des bisherigen Berufes, dh auf seine positiv zu bewertenden Merkmale, insgesamt also auf seinen qualitativen Wert an° Von geringerem Gewicht ist dagegen die in 5 1246 Abs. 2 Satz 2 RVG weiter genannte Ausbildung. - BSG, 12.11.1980 - 1 RJ 104/79
Berufsschutz - Facharbeiter - Lohnabsicherung - Facharbeiterlohn
Auszug aus BSG, 12.11.1980 - 1 RJ 24/79
Kontrollarbeiten" " reichen nicht aus° Vielmehr muß wenigstens eine zumutbare Verweisungstätigkeit konkret und mit nachprüfbaren Feststellungen benannt werden" Es ist zunächst konkret bezogen auf den Einzelfall substantiiertzu prüfen, welche beruflichen Anforderungen an die in Erwägung gezogene Verweisungstätigkeit gestellt werden° Sodann ist festzustellen, ob der Versicherte diesen beruflichen Anforderungen nach seinem gesundheitlichen Leistungsvermögen genügen kann und ob die Tätigkeit seinen Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht bzw nach einer Einarbeitungs-.oder Einweisungszeit bis zu drei Monaten ausgeübt werden kann° Schließlich ist insbesondere anhand ihrer tariflichen Einstufung zu prüfen, ob sich die Tätigkeit qualitativ deutlich aus dem Bereich der ungelernten Arbeiten heraushebt (vgl zu alledem Urteil des Senats vom 12. November 1980 - 1 RJ 104/79 -mit umfangreichen Nachweisen). - BSG, 27.04.1977 - 5 RJ 148/76
Facharbeiter - Verweisbarkeit - Zumutbarkeit - Tätigkeit eines Pförtners - …
Auszug aus BSG, 12.11.1980 - 1 RJ 24/79
Das gilt etwa dann, wenn sie nicht auf der betrieblichen Bedeutung der Tätigkeit beruht, sondern lediglich dem Ausgleich von mit ihr verbundenen Nachteilen oder Erschwernissen (zB Nacht-, Akkord- oder Schmutzarbeit) dient (vgl BSGE 44, 10, 11 = SozR ' 2200 @ 1246 Nr. 17 S. 52 mwN) oder aus sozialen Gründen wegen in der Person des Versicherten liegender Umstände (höheres Lebensalter"Dauer der Betriebszugehörigkeit, Bewährungsaufstieg) vorgenommen wird (BSGE 44, 10, 12 = SozR 2200 5 1246 Nr. 17 S. 53;… BSG SozR 2200 5 1246 Nr. 46 S. 139;… BSGE 49.34.36 = SozR 2200 @ 1246 Nr. 49 S. 148). - BSG, 12.09.1980 - 5 RJ 106/79
Verweisbarkeit - Facharbeiter - Berufsausübung - Ausbildungsberuf
Auszug aus BSG, 12.11.1980 - 1 RJ 24/79
Werblichen Wirtschaft mit einer Ausbildungsdauer von zwei Jahren (@ 2 Berkrafthust0) und damit im Sinne des von der Rechtsprechung des BSG entwickelten Mehrstufenschemas zur Gruppe der Berufe mit dem Leitberuf des Facharbeiters (vgl Urteil des BSG vom 12. September 1980 - 5 RJ 106/79 -)" Der Kläger hat nach den Feststellungen des LSG seinen bisherigen Beruf - wenn auch zuletzt mit Unterbrechungen durch Zeiten der Arbeitsunfähigkeit und der Arbeitslosigkeit - bis zum 250 Oktober 1975 und somit während eines nicht nur vorübergehenden Zeitraums auch noch nach Inkrafttreten der Berkrafthust0 ausgeübt.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2014 - L 8 R 92/11
Gewährung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit …
Dies ist regelmäßig der Fall, wenn der bisherige Beruf (tariflich) entsprechend einem Facharbeiterberuf entlohnt worden ist (…BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 55, S. 169; BSG, Urteil v. 24.4.1980, 1 RJ 62/79; BSG, Urteil v. 12.11.1980, 1 RJ 24/79).Neben der gleichen tariflichen Einstufung und Entlohnung ist zu verlangen, dass der Versicherte nicht nur eine seinem individuellen Arbeitsplatz entsprechende Leistung erbringt, sondern auch über die theoretischen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten verfügt, welche in seiner Berufsgruppe gemeinhin erwartet werden (BSG, Urteil v. 12.11.1980, 1 RJ 24/79 = SozR 2200 § 1246 Nr. 68).
In diesem Sinne muss eine "Wettbewerbsfähigkeit" im Verhältnis zu anderen Versicherten derselben Berufsgruppe bestehen (…BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 53, S. 163; BSG, Urteil v. 29.11.1979, 4 RJ 17/79; Urteil v. 23.4.1980, 4 RJ 29/79; BSG, Urteil v. 12.11.1980, 1 RJ 24/79).
Da aber für eine früher ausgeübte Tätigkeit nicht die förmliche Erfüllung von Qualifikationsmerkmalen verlangt werden kann, die sich für die Ausübung der gleichen Tätigkeit erst in späterer Zeit herausgebildet haben oder in spezifischen Rechtsvorschriften über den jeweiligen Ausbildungsweg und -umfang niedergelegt finden, ist stets - sofern nicht der Betreffende die neuen Voraussetzungen ohnehin erfüllt - ergänzend zu prüfen, welcher Berufsgruppe des Mehrstufenschemas nach gegenwärtigem Verständnis der Anspruchssteller mit seiner früheren Beschäftigung qualitativ gleichzustellen ist (BSG, Urteil v. 20.9.1988, 5/5b RJ 32/87; BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 68, 94 [Kraftfahrer, der keine förmliche Ausbildung nach der Berufskraftfahrer-Ausbildungsverordnung durchlaufen hatte]).
Für die Zuordnung zur Gruppe mit dem bisherigen Beruf des Facharbeiters verlangt die Rechtsprechung des BSG allerdings in derartigen Fällen nicht nur die tarifliche Einstufung als Facharbeiter, sondern auch die "vollwertige" Ausübung des jeweiligen Fachberufs, was die einem ausgebildeten Facharbeiter entsprechenden praktischen Fertigkeiten und theoretischen Kenntnisse voraussetzt (BSG, Urteil v. 12.11.1980 SozR 2200 § 1246 Nr. 68 m.w.N.).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2015 - L 8 R 655/12
Streit über einen Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung nach …
Dies ist regelmäßig der Fall, wenn der bisherige Beruf (tariflich) entsprechend einem Facharbeiterberuf entlohnt worden ist (…BSG, SozR 2200 § 1246 Nr. 55, S. 169; BSG, Urteil v. 24.4.1980, 1 RJ 62/79; BSG, Urteil v. 12.11.1980, 1 RJ 24/79).Neben der gleichen tariflichen Einstufung und Entlohnung ist zu verlangen, dass der Versicherte nicht nur eine seinem individuellen Arbeitsplatz entsprechende Leistung erbringt, sondern auch über die theoretischen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten verfügt, welche in seiner Berufsgruppe gemeinhin erwartet werden (BSG, Urteil v. 12.11.1980, 1 RJ 24/79 = SozR 2200 § 1246 Nr. 68).
In diesem Sinne muss eine "Wettbewerbsfähigkeit" im Verhältnis zu anderen Versicherten derselben Berufsgruppe bestehen (…BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 53, S. 163; BSG, Urteil v. 29.11.1979, 4 RJ 17/79; Urteil v. 23.4.1980, 4 RJ 29/79; BSG, Urteil v. 12.11.1980, 1 RJ 24/79, SozR 2200 § 1246 Nr. 68 m.w.N.).
Da aber für eine früher ausgeübte Tätigkeit nicht die förmliche Erfüllung von Qualifikationsmerkmalen verlangt werden kann, die sich für die Ausübung der gleichen Tätigkeit erst in späterer Zeit herausgebildet haben oder in spezifischen Rechtsvorschriften über den jeweiligen Ausbildungsweg und -umfang niedergelegt finden, ist stets - sofern nicht der Betreffende die neuen Voraussetzungen ohnehin erfüllt - ergänzend zu prüfen, welcher Berufsgruppe des Mehrstufenschemas nach gegenwärtigem Verständnis er mit seiner früheren Beschäftigung qualitativ gleichzustellen ist (BSG, Urteil v. 20.9.1988, 5/5b RJ 32/87; BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 68, 94 [Kraftfahrer, der keine förmliche Ausbildung nach der Berufskraftfahrer-Ausbildungsverordnung durchlaufen hatte]).
- LSG Hessen, 22.10.1981 - L 6 J 1200/78
Arbeitsprüfer; Verweisungstätigkeiten
Hauptsächlich nach dem qualitativen Wert des bisherigen Berufs des Versicherten im Betrieb, der sich relativ zuverlässig in der tariflichen Einstufung widerspiegelt, bestimmt sich der Kreis der zumutbaren Verweisungstätigkeiten (vgl. BSG, Urteil vom 12. November 1980 - 1 RJ 24/79; 24. Juni 1980 - 1 RJ 84/79).So wird zwischen den Vorarbeitern mit Vorgesetztenfunktion bzw. den besonders hoch qualifizierten Facharbeitern, den Facharbeitern, den Arbeitern in sonstigen Ausbildungsberufen (angelernte Arbeiter) und den ungelernten Arbeitern unterschieden (vgl. BSG, Urteil vom 3. Dezember 1980 - 4 RJ 35/80; Urteil vom 12. November 1980 - 1 RJ 24/79).
Zumutbar im Sinne des § 1246 Abs. 2 Satz 2 RVO sind dem Versicherten im allgemeinen nur Tätigkeiten der jeweils niedrigeren Gruppe, soweit sie ihn weder nach seinem beruflichen Können und Wissen noch hinsichtlich seiner gesundheitlichen Kräfte überfordern (vgl. BSG, Urteil vom 12. November 1980 - 1 RJ 24/79 mit weiteren Nachweisen).
Eine Verweisungstätigkeit muß entweder bereits den Kenntnissen und Fähigkeiten des Versicherten entsprechen oder nach einer Einarbeitungs- oder Einweisungszeit bis zu drei Monaten ausgeübt werden können (vgl. BSG, Urteil vom 12. November 1980 - 1 RJ 24/79; Urteil vom 15. Januar 1981 - 4 RJ 5/80; Urteil vom 12. September 1980 - 5 RJ 98/78).
- BSG, 21.07.1987 - 4a RJ 39/86
Berufskraftfahrer - Ausbildung - Ausbildungsberuf - Mehrstufenschema - Leitberuf
Zwar ist neben dem 5. Senat (…vgl Urteil vom 12. September 1980 - 5 RJ 106/79 = SozR 2200 § 1246 Nr. 67 und wohl auch Urteil vom 6. Juni 1986 - 5b RJ 36/86 = aaO Nr. 135) in der Vergangenheit auch der 1. Senat des BSG (Urteile vom 12. November 1980 - 1 RJ 24/79 = aaO Nr. 68…, vom 7. September 1982 - 1 RJ 102/81 = aaO Nr. 94) davon ausgegangen, daß ein Berufskraftfahrer mit entsprechender Ausbildung wie auch derjenige, der den Beruf "zuletzt und nicht nur vorübergehend vollwertig ausgeübt hat", in die Facharbeitergruppe im Sinne des Mehrstufenschemas einzuordnen sei. - BSG, 12.12.1979 - 1 RJ 74/78
Anspruch auf Bewilligung einer Erwerbsunfähigkeitsrente - Anforderungen an eine …
Dieser ist, da bis dahin eine Versicherungszeit von 240 Monaten zurückgelegt war (§ 1247 Abs. 3 Satz 1 Buchst b RVO; für den Fall der Erfüllung der Wartezeit erst nach der Antragstellung vgl Urteil des Senats vom 12. Dezember 1979 - 1 RJ 24/79 -), mit der Antragstellung am 27. Oktober 1976 (§ 1247 Abs. 3 Satz 2 RVO) und demnach nach Beendigung der Ausfallzeit (30. September 1976) eingetreten. - BSG, 20.09.1988 - 5/5b RJ 32/87
Gewährung einer Rente wegen Berufsunfähigkeit/Erwerbsunfähigkeit - Übergehen von …
Für die Zuordnung zur Gruppe mit dem bisherigen Beruf des Facharbeiters verlangt die Rechtsprechung des BSG allerdings in derartigen Fällen nicht nur die tarifliche Einstufung als Facharbeiter, sondern auch die "vollwertige" Ausübung des jeweiligen Fachberufs, was die einem ausgebildeten Facharbeiter entsprechenden praktischen Fertigkeiten und theoretischen Kenntnisse voraussetze (vgl BSG-Urteil vom 12. November 1980 in SozR 2200 § 1246 Nr. 68 mwN). - LSG Hessen, 28.08.1986 - L 1 J 897/82
Rentenversicherung; Facharbeiter; Berufsfeld; Heimarbeiter; Zumutbarkeit; …
Eine Verweisungstätigkeit muß entweder bereits den Kenntnissen und Fähigkeiten des Versicherten entsprechen oder nach einer Einarbeitungs- oder Einweisungszeit bis zu drei Monaten ausgeübt werden können (vgl. BSG, Urteil vom 12. November 1980 - 1 RJ 24/79; Urteil vom 15. Januar 1981 - 4 RJ 5/80; Urteil vom 12. November 1980 - 5 RJ 98/78). - BSG, 21.04.1982 - 4 RJ 27/81 Andere Kriterien wie zB erschwerende Umstände bei der Arbeitsausführung können sich zwar ebenfalls auf die tarifliche Einstufung auswirken, haben indessen im allgemeinen keinen Einfluß bei der Bestimmung der Zumutbarkeit iS des S 1246 Abs. 2 RVO (vgl BSG Urteile vom 12.11.1980 1 RJ 24/79 = SozR 2200 -.
- BSG, 10.08.1982 - 4 RJ 89/81 Rechtsprechung des BSG abgehoben, wonach ein Facharbeiter auch auf solche ungelernten Arbeiten verwiesen werden darf, die sich durch besondere Umstände deutlich aus dem Bereich der anderen ungelernten Tätigkeiten herausheben (zB 1. Senat, Urteil vom.12. November 1980 - 1 RJ 24/79 und 104/79 = SozR 2200 S 1246 Nrn 68, 59; erkennender Senat…, Urteil vom 3. Dezember 1980 - 4 RJ 35/80 = SozR aaO Nr. 73).
- BSG, 31.03.1982 - 4 RJ 125/80 Wenn damit das berufungsgerichtliche Urteil auch nicht ausdrücklich Feststellungen enthält, ob die erlangte berufliche Position des Klägers, der keine Lehre durchlaufen hat, tatsächlich - wie erforderlich - in voller Breite derjenigen des vergleichbaren Facharbeiters entsprach, der die üblichen Stadien der Ausbildung durchlaufen hat (…vgl Urteil des Senats vom 29. November 1979 - 4 RJ Ill/78 = SozR 2200 5 1246 Nr. 53; im Anschluß daran 1. Senat, Urteile vom 12. November 1980 - 1 RJ 24/79 = SozR aaO Nr. 68 und 1 RJ 144/79 = Nr. 70 aaO), so sind doch unter den gegebenen Umständen auch keine Anhaltspunkte ersichtlich, die dies in Frage stellen.
- BSG, 12.02.1981 - 4 RJ 21/80
- BSG, 04.08.1987 - 5b BJ 34/87
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