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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 24.05.2006 - 1 S 14.06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,80470
OVG Berlin-Brandenburg, 24.05.2006 - 1 S 14.06 (https://dejure.org/2006,80470)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.05.2006 - 1 S 14.06 (https://dejure.org/2006,80470)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. Mai 2006 - 1 S 14.06 (https://dejure.org/2006,80470)
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Wird zitiert von ... (7)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.03.2011 - 10 B 11400/10

    Glaubhaftigkeit der Behauptung eines erstmaligen Cannabiskonsums

    Rn. 6 Insofern kann letztlich dahingestellt bleiben, ob sich dies nach Maßgabe der schon vom Verwaltungsgericht in Bezug genommenen und bislang auch vom Senat regelmäßig herangezogenen sogenannten Daldrup-Tabelle (Blutalkohol 2000, 39) daraus ergibt, dass das dem Antragsteller "spontan" - nur eine halbe Stunde nach seiner Verkehrsteilnahme - entnommene Blut eine höhere THC-COOH-Konzentration als 10 ng/ml, nämlich eine solche von 94 ng/ml, aufwies (vgl. zu diesem "Richtwert" auch z.B. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Mai 2006 - 1 S 14.06 -, Juris), oder ob erst bei einem höheren - und hier nicht erreichten - Wert allein mit Rücksicht auf die THC-COOH-Konzentration von einer gelegentlichen Cannabiseinnahme ausgegangen werden kann.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.01.2010 - 10 B 11226/09

    Ohne richterliche Anordnung entnommene Blutprobe für Entziehung der Fahrerlaubnis …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Beschlüsse vom 9. März 2006 - 10 E 10099/06.OVG -, 7. Dezember 2007 - 10 B 11164/07.OVG -, 18. Juli 2008 - 10 B 10512/08.OVG -, und 28. April 2009 - 10 D 10520/09.OVG -) ist jedoch im Falle einer spontanen Blutentnahme - wie vorliegend - bereits ab einem THC-Carbonsäure-Wert von etwa 10 ng/mL von einem gelegentlichen Cannabiskonsum auszugehen (so auch z.B. VGH Bayern, Beschluss vom 14. Januar 2005 - 11 Cs 04.3119 -, Juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Mai 2006 - 1 S 14.06 -, Juris; wohl auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7. Februar 2006 - 16 B 1392/05 -, Juris).
  • VG Potsdam, 19.10.2007 - 10 L 703/07

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei gelegentlichem Cannabiskonsum; Erforderlichkeit …

    Eine Rauschfahrt unter Cannabiseinfluss führt bei gelegentlichem Konsum nicht ohne weiteres zur Entziehung der Fahrerlaubnis, sondern begründet grundsätzlich zunächst lediglich Eignungszweifel, die nach § 14 Abs. 1 Satz 4 FeV durch medizinisch-psychologische Begutachtung aufzuklären sind (Entsprechend OVG Hbg., Beschl. v. 23. Juni 2005-3 Bs 87/05 -, VRS 05, 214; OVG Bln-Bbg., Beschl. v. 24. Mai 2006 -1 S 14/06-, unveröffentlicht; entgegen VGH Bd./W., Beschl. v. 7. März 2003 -10 S 323/03-, VBlBW 03, 358).

    Diese Auffassung wird auch in obergerichtlicher Rechtsprechung geteilt (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 23. Juni 2005 - 3 Bs 87/05 -, VRS 05, 214; 1. Senat des OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 24. Mai 2006 - 1 S 14/06 -, unveröffentlicht).

  • VG Trier, 08.04.2014 - 1 L 406/14

    Frist zur Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens bei …

    Ebenso ist nach der ständigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 9. März 2006 - 10 E 10099/06.OVG -, 7. Dezember 2007 - 10 B 11164/07.OVG -, 18. Juli 2008 - 10 B 10512/08.OVG - und 28. April 2009 - 10 D 10520/09.OVG -) im Falle einer spontanen Blutentnahme - wie hier - bereits ab einem THC-Carbonsäure-Wert von etwa 10 ng/mL von einem gelegentlichen Cannabiskonsum auszugehen (vgl. auch VGH Bayern, Beschluss vom 14. Januar 2005 - 11 Cs 04.3119 - juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Mai 2006 - 1 S 14.06 -, juris).
  • VG Bayreuth, 21.12.2022 - B 1 S 22.1112

    Fahreignungszweifel nach Fahrt mit E-Scooter unter der Wirkung von Cannabis

    So vertritt das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in ständiger Rechtsprechung, dass bei einem Verkehrsteilnehmer, der unter verkehrsrechtlich relevantem Cannabiseinfluss ein Fahrzeug führt, ab einem THC-COOH Wert von 10 ng/ml Serum von gelegentlichem Cannabiskonsum auszugehen ist, wenn der Betroffene nicht substantiiert und glaubhaft darlegt, er habe erstmals Cannabis eingenommen (OVG RhPf, B.v. 1.3.2018 - 10 B 10008/18 - juris LS; vgl. auch OVG Berlin-Bbg, B.v. 24.5.2006 - OVG 1 S 14.06 - juris Rn. 8, welches bei Konzentrationen zwischen 5 ng/ml und 75 ng/ml einen gelegentlichen Cannabiskonsum annimmt).
  • VG Bayreuth, 20.12.2022 - B 1 S 22.1111

    Entziehung Fahrerlaubnis, Gelegentlicher Cannabiskonsum, THC und THC-COOH Werte, …

    So vertritt das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in ständiger Rechtsprechung, dass bei einem Verkehrsteilnehmer, der unter verkehrsrechtlich relevantem Cannabiseinfluss ein Fahrzeug führt, ab einem THC-COOH Wert von 10 ng/ml Serum von gelegentlichem Cannabiskonsum auszugehen ist, wenn der Betroffene nicht substantiiert und glaubhaft darlegt, er habe erstmals Cannabis eingenommen (OVG RhPf, B.v. 1.3.2018 - 10 B 10008/18 - juris LS; vgl. auch OVG Berlin-Bbg, B.v. 24.5.2006 - OVG 1 S 14.06 - juris Rn. 8, welches bei Konzentrationen zwischen 5 ng/ml und 75 ng/ml einen gelegentlichen Cannabiskonsum annimmt).
  • VG Bayreuth, 11.05.2023 - B 1 S 23.239

    Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis, Gebrauch zu …

    So vertritt das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in ständiger Rechtsprechung, dass bei einem Verkehrsteilnehmer, der unter verkehrsrechtlich relevantem Cannabiseinfluss ein Fahrzeug führt, ab einem THC-COOH Wert von 10 ng/ml Serum von gelegentlichem Cannabiskonsum auszugehen ist, wenn der Betroffene nicht substantiiert und glaubhaft darlegt, er habe erstmals Cannabis eingenommen (OVG RhPf, B.v. 1.3.2018 - 10 B 10008/18 - juris; vgl. auch OVG Berlin-Bbg, B.v. 24.5.2006 - OVG 1 S 14.06 - juris Rn. 8, welches bei Konzentrationen zwischen 5 ng/ml und 75 ng/ml einen gelegentlichen Cannabiskonsum annimmt).
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