Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 08.02.1996 - 1 S 147/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,5613
VGH Baden-Württemberg, 08.02.1996 - 1 S 147/96 (https://dejure.org/1996,5613)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.02.1996 - 1 S 147/96 (https://dejure.org/1996,5613)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. Februar 1996 - 1 S 147/96 (https://dejure.org/1996,5613)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,5613) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    "Umsetzung" eines Obdachlosen - Anforderungen an die Umsetzungsverfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1996, 567
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 02.11.1994 - 1 S 2439/94

    Sofortvollzug einer Einweisungsverfügung - Wiederherstellung der aufschiebenden …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.02.1996 - 1 S 147/96
    Eine Verpflichtung des Obdachlosen, die Unterkunft, in die er mittels Einweisungsverfügung eingewiesen worden ist, auch tatsächlich zu beziehen, begründet dagegen das allgemeine Polizeirecht grundsätzlich nicht (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 2.11.1994 - 1 S 2439/94 -, NVwZ-RR 1995, 326).

    Denn träfe dieses Vorbringen zu, wäre die Polizeibehörde grundsätzlich verpflichtet, den Betroffenen in eine andere Unterkunft einzuweisen oder die zugewiesene Unterkunft in einen solchen Zustand zu versetzen, daß sie nicht gegen die Grundsätze der Menschenwürde verstößt (so VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 2.11.1994, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.1992 - 1 S 2341/92

    Zwangsweise Umsetzung eines Obdachlosen in eine andere Notunterkunft

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.02.1996 - 1 S 147/96
    Rn. 9 Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Beschl. v. 23.11.1992 - 1 S    2341/92 -, DÖV 1993, 353) entsteht durch die Einweisung eines Obdachlosen in eine gemeindliche Obdachlosenunterkunft ein öffentlich-rechtliches Gebrauchsüberlassungsverhältnis zwischen dem Obdachlosen und der einweisenden Gemeinde, die zugleich Trägerin der Obdachlosenunterkunft ist.

    Will daher die Ortspolizeibehörde einen Obdachlosen, der aufgrund einer Einweisungsverfügung oder einer sonstigen auf Polizei- oder Kommunalrecht beruhenden Zulassung durch die Gemeinde eine Obdachlosenunterkunft rechtmäßig bezogen hat, aus dieser zwangsweise entfernen, so kann dies nur mittels einer gegen ihn zu erlassenden Räumungsverfügung - gegebenenfalls unter Anordnung des Sofortvollzugs verbunden mit der Androhung der Zwangsräumung - geschehen (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 23.11.1992 -, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.1992 - 1 S 1523/92

    Obdachlosenunterbringung: Umsetzung in eine andere Obdachlosenunterkunft; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.02.1996 - 1 S 147/96
    Die dem Antragsteller zugewiesene Unterkunft genügt den an Notunterkünfte zu stellenden Mindestanforderungen hinsichtlich einer menschenwürdigen Unterbringung, da die an eine übliche Wohnung zu stellenden Anforderungen bezüglich Lage, Größe, Einrichtung und sonstigen Verhältnissen nicht erfüllt zu sein brauchen, sondern lediglich ein vorübergehendes Unterkommen einfacher Art gewährleistet sein muß (st. Rspr. des beschließenden Senats; vgl. Beschl. v. 29.10.1992 - 1 S 1523/92 -, VBlBW 1993, 146;… Urt. v. 16.2.1993 - 1 S 1965/92 -, VBlBW 1993, 306, jeweils m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.1993 - 1 S 279/93

    Zum Anspruch eines Obdachlosen auf Unterkunft - ganztägige Unterbringung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.02.1996 - 1 S 147/96
    Dementsprechend ist die Ortspolizeibehörde verpflichtet, die (unfreiwillige) Obdachlosigkeit als Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung (vgl. Huttner, Die Unterbringung Obdachloser, S. 15/16; OVG Bremen, Beschl. v. 1.10.1993 - 1 B 120/93 -, InfAuslR 1994, 65) zu verhindern bzw. zu beseitigen, wobei sie diese Aufgabe unter Berücksichtigung aller Umstände nach pflichtgemäßem Ermessen zu erfüllen hat (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.2.1993 - 1 S 279/93 -, VBlBW 1993, 304).
  • OVG Bremen, 01.10.1993 - 1 B 120/93

    Unfreiwillige Obdachlosigkeit; Gefahr für öffentliche Sicherheit; Einweisung in …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.02.1996 - 1 S 147/96
    Dementsprechend ist die Ortspolizeibehörde verpflichtet, die (unfreiwillige) Obdachlosigkeit als Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung (vgl. Huttner, Die Unterbringung Obdachloser, S. 15/16; OVG Bremen, Beschl. v. 1.10.1993 - 1 B 120/93 -, InfAuslR 1994, 65) zu verhindern bzw. zu beseitigen, wobei sie diese Aufgabe unter Berücksichtigung aller Umstände nach pflichtgemäßem Ermessen zu erfüllen hat (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.2.1993 - 1 S 279/93 -, VBlBW 1993, 304).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.01.1994 - 1 S 3066/93

    Unterbringung von Obdachlosen in einer Gemeinschaftsunterkunft - Menschenwürde

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.02.1996 - 1 S 147/96
    Wie der Senat entschieden hat (Beschl. v. 3.1.1994 - 1 S 3066/93 -, VBlBW 1994, 157) ist einem Obdachlosen grundsätzlich eine Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft auch dann zumutbar, wenn die anderen dort eingewiesenen Obdachlosen eine von ihm verschiedene Volkszugehörigkeit oder Staatsangehörigkeit besitzen.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.02.1993 - 1 S 1965/92

    Kein Anspruch des Obdachlosen auf Zustimmung des Eigentümers zur Einrichtung …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.02.1996 - 1 S 147/96
    Die dem Antragsteller zugewiesene Unterkunft genügt den an Notunterkünfte zu stellenden Mindestanforderungen hinsichtlich einer menschenwürdigen Unterbringung, da die an eine übliche Wohnung zu stellenden Anforderungen bezüglich Lage, Größe, Einrichtung und sonstigen Verhältnissen nicht erfüllt zu sein brauchen, sondern lediglich ein vorübergehendes Unterkommen einfacher Art gewährleistet sein muß (st. Rspr. des beschließenden Senats; vgl. Beschl. v. 29.10.1992 - 1 S 1523/92 -, VBlBW 1993, 146; Urt. v. 16.2.1993 - 1 S 1965/92 -, VBlBW 1993, 306, jeweils m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.03.1996 - 1 S 470/96

    Beseitigung von Obdachlosigkeit/Einweisung eines Obdachlosen bei unfreiwilliger …

    Dementsprechend ist die Ortspolizeibehörde verpflichtet, die (unfreiwillige) Obdachlosigkeit als Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung (vgl. Huttner, Die Unterbringung Obdachloser, S. 15/16; Günther/Traumann, Aktuelle Rechtsprobleme der Wohnraumbeschlagnahme zur Unterbringung Obdachloser, NVwZ 1993, 130; OVG Bremen, Beschl. v. 1.10.1993 - 1 B 120/93 -, InfAuslR 1994, 65) zu verhindern oder zu beseitigen, wobei sie diese Aufgabe unter Berücksichtigung aller Umstände nach pflichtgemäßem Ermessen zu erfüllen hat (st. Rspr. d. Senats; vgl. Beschlüsse v. 24.2.1993 - 1 S 279/93 -, VBlBW 1993, 304, v. 2.11.1994 - 1 S 2439/94 -, NVwZ-RR 1995, 326 und v. 8.2.1996 - 1 S 147/96 -).
  • VGH Hessen, 07.03.2011 - 8 B 217/11

    Vollzugsfolgenbeseitigung im Beschwerdeverfahren/Umsetzung von Obdachlosen

    Die Gemeinde ist vielmehr in Ausübung ihres Nutzungsrechts an ihren Liegenschaften befugt, ihn unter Ausübung pflichtgemäßen Ermessens von einer zugewiesenen in eine andere Unterkunft umzusetzen, wenn dafür sachliche Gründe bestehen (vgl. u. a. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 30. Oktober 1986 - 1 S 2857/86 - DÖV 1987 S. 256 f., Beschluss vom 8. Februar 1996 - 1 S 147/96 - DVBl 1996 S. 567 f. = juris; OVG Berlin, Beschluss vom 6. Juni 1989 - 6 S 46/89 - NVwZ 1989 S. 989; Bayer. VGH, Beschluss vom 4. Oktober 1994 - 4 CS 94.3112 - BayVBl 1995 S. 86 = juris; VG Würzburg, Beschluss vom 6. Juni 2007 - W 5 E 07.761 - juris; OVG Greifswald…, Beschluss vom 23. Juli 2009 - 3 M 92/09 - NJW 2010 S. 1096 f. = juris Rdnr. 14) und die neue Unterkunft den Mindestanforderungen an eine menschenwürdige Unterbringung genügt, ohne dass sie eine allgemeinen Anforderungen entsprechende wohnungsmäßige Versorgung darstellen müsste (vgl. Bayer. VGH, Beschluss vom 26. April 1993 - 21 B 91.1461 - juris).

    Rn. 29 Als sachliche Gründe für eine Räumung der bisherigen Obdachlosenunterkunft sind in der Rechtsprechung etwa anerkannt, dass diese für die Unterbringung anderer Obdachloser benötigt wird (…VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 30. Oktober 1986 a.a.O.), dass die Wohnungen renoviert und an die Eigentümerin zurückgegeben werden sollen (…VG Würzburg a.a.O.) und dass auf dem Grundstück ein Obdachlosenheim für alleinstehende Männer errichtet (…OVG Berlin a.a.O.) oder nach Abbruch dort ein neues Gebäude für Feuerwehr und Ortsverwaltung errichtet werden soll (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 8. Februar 1996 a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2015 - 1 S 45.15

    Vorerst keine Räumung der Gerhart-Hauptmann-Schule auf Grund von …

    Rn. 13 b. Soweit der Antragsgegner auf die Rechtsprechung zur "Umsetzung von Obdachlosen" verweist (…VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 19. Juni 1991, a.a.O., und Beschluss vom 8. Februar 1996 - 1 S 147/96 -, juris; OVG Berlin, Beschluss vom 6. Juni 1989 - OVG 6 S 46.89 -, NVwZ 1989, 989; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24. Februar 1992 - 4 M 15/92 -, juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 23. Juli 2009 - 3 M 92/09 -, juris; Hess. VGH, Urteil vom 7. März 2011 - 8 B 217/11 -, juris; VG Oldenburg, Beschluss vom 5. Juni 2012 - 7 B 3428/12 -, juris, und Beschluss vom 5. September 2013 - 7 B 5845/13 -, juris) und geltend macht, bei der vorliegend streitgegenständlichen "Räumungsanordnung", der ein sachlicher Grund zugrunde gelegen habe, handele es sich um einen solchen Fall, verhilft auch dies seiner Beschwerde nicht zum Erfolg.

    Rn. 14 Nach der vom Antragsgegner genannten Rechtsprechung kann die ordnungsrechtliche "Einweisung" von Obdachlosen in eine Unterkunft durch eine öffentlich-rechtliche "Räumungs-" bzw. "Umsetzungsverfügung" beendet werden, wobei unerheblich ist, ob die "Einweisung" durch eine ordnungsrechtliche Einweisungsverfügung oder durch "Maßnahmen der Sozialhilfe" erfolgt ist (…vgl. OVG Berlin, a.a.O.) und ob ein formeller Einweisungsbescheid ergangen ist oder dem Einzug lediglich eine "tatsächliche willentliche Gebrauchsüberlassung" einer Unterkunft zugrunde lag (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 23. November 1992 - 1 S 2341/92 -, DÖV 1993, 353, und vom 8. Februar 1996, a.a.O., Rn. 9).

    Dabei kann offen bleiben, ob ein "sachlicher Grund" im Sinne der genannten Rechtsprechung vorliegend in der beabsichtigten Errichtung eines Flüchtlingszentrums erblickt werden könnte, wofür manches spricht, und ob dem im Rahmen einer Ermessensbetätigung in den Blick zu nehmenden Interesse daran, keine neue Obdachlosigkeit entstehen zu lassen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 8. Februar 1996, a.a.O., Rn. 10), vorliegend dadurch hinreichend Rechnung getragen wäre, dass in dem angefochtenen Bescheid "Gutscheine für Übernachtungen in Berlin für einen Zeitraum von vier Wochen nach dem freiwilligen Auszug" in Aussicht gestellt wurden.

  • VG Stuttgart, 03.07.2026 - 1 K 7291/26

    Umsetzungsverfügung; Polizeiliche Generalklausel; Obdachlos; Einstweilige …

    Dies ist unabhängig vom Ergehen einer formellen Einweisungsverfügung; die tatsächliche willentliche Gebrauchsüberlassung durch die Gemeinde - wie hier nach Ablauf der Befristung in der ursprünglichen Einweisungsverfügung vom 16.08.2024 - reicht aus (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 08.02.1996 - 1 S 147/96 -, juris Rn. 9).

    Dementsprechend brauchen bei Obdachloseneinweisungen die an eine übliche Wohnung zu stellenden Anforderungen bezüglich Lage, Größe, Einrichtung und sonstiger Verhältnisse nicht erfüllt zu sein, sondern es muss lediglich ein vorübergehendes Unterkommen einfacher Art gewährleistet sein (…vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 01.02.1999 - 1 S 3222/98 -, juris Rn. 7, und vom 08.02.1996 - 1 S 147/96 -, juris Rn. 13 f.).

    Ist dies nicht der Fall, ist die Polizeibehörde verpflichtet, den Betroffenen in eine andere Unterkunft einzuweisen oder die zugewiesene Unterkunft in einen solchen Zustand zu versetzen, dass sie nicht gegen die Grundsätze der Menschenwürde verstößt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 08.02.1996 - 1 S 147/96 -, juris Rn. 13, …und vom 02.11.1994 - 1 S 2439/94 -, juris Rn. 5).

  • VG Neustadt, 07.08.2017 - 5 L 881/17

    Aufgabe der Obdachlosenbehörde; Bemessung der Androhungsfrist; Fristsetzung auf …

    Will die Obdachlosenbehörde einen Obdachlosen, der aufgrund einer Einweisungsverfügung durch die Gemeinde eine Obdachlosenunterkunft rechtmäßig bezogen hat, aus dieser zwangsweise entfernen, so kann dies nur mittels einer gegen ihn zu erlassenden Räumungsverfügung - gegebenenfalls unter Anordnung des Sofortvollzugs verbunden mit der Androhung der Zwangsräumung - geschehen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 8. Februar 1996 - 1 S 147/96 -, DVBl 1996, 567).
  • VG Freiburg, 24.03.2021 - 5 K 731/21

    Corana-Krise; zumutbare Unterbringung eines Obdachlosen

    Dementsprechend ist die Ortspolizeibehörde verpflichtet, die (unfreiwillige) Obdachlosigkeit als Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 05.03.1996 - 1 S 470/96 - juris m.w.N.) zu verhindern oder zu beseitigen, wobei sie diese Aufgabe unter Berücksichtigung aller Umstände nach pflichtgemäßem Ermessen zu erfüllen hat (st. Rspr. des VGH Bad.-Württ., vgl. Beschluss vom 24.02.1993 - 1 S 279/93 - vom 02.11.1994 - 1 S 2439/94 - und vom 08.02.1996 - 1 S 147/96 -, jeweils bei juris).
  • VG Freiburg, 14.11.2019 - 6 K 3484/19

    Aufhebung einer Einweisungsverfügung wegen Wegfalls der Obdachlosigkeit

    Falls der Obdachlose - wie hier - in die Unterkunft eingewiesen worden war und die Einweisung nicht befristet oder die in einer befristeten Einweisung genannte Frist noch nicht abgelaufen ist, bedarf es auch der Aufhebung der Einweisungsverfügung (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 08.02.1996 - 1 S 147/96 -, Rn. 9, juris).
  • VG Augsburg, 12.08.2019 - Au 8 S 19.1175

    Pflicht zur Obdachlosenunterbringung

    Der Zustand der (unfreiwilligen) Obdachlosigkeit ist als eine Störung der öffentlichen Ordnung bzw. im Hinblick auf die damit u.U. verbundene Gefährdung von Gesundheit und Leben des Obdachlosen als eine Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit anzusehen (vgl. Huttner, Die Unterbringung Obdachloser, S. 15/16; VGH Baden-Württemberg, B.v. 16.1.1996 - 1 S 3042/95 - DVBl. 1996, 567).
  • VG Augsburg, 20.12.2018 - Au 8 S 18.2053

    Obdachlosenunterbringung - Hausverbot wegen Verstößen gegen die Hausordnung

    Der Zustand der (unfreiwilligen) Obdachlosigkeit ist als eine Störung der öffentlichen Ordnung bzw. im Hinblick auf die damit u.U. verbundene Gefährdung von Gesundheit und Leben des Obdachlosen als eine Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit anzusehen (vgl. Huttner, Die Unterbringung Obdachloser, S. 15/16; VGH Baden-Württemberg, B.v. 16.1.1996 - 1 S 3042/95 - DVBl. 1996, 567).
  • VG Ansbach, 30.03.2022 - AN 15 S 22.00830

    Erfolgreicher Eilantrag gegen ermessensfehlerhaften baurechtlichen Bescheid mit …

    Die Antragsgegnerin handelte damit - ungeachtet der ausdrücklichen Form ihres Handelns - fortlaufend im Sinne der Obdachlosenfürsorge und damit im Rahmen der Erfüllung der Aufgaben der Antragsgegnerin im Sinne des Art. 57 Abs. 1 GO, sodass eine öffentlichrechtliche Regelung der Nutzungsverhältnisse vorliegt (…so wohl auch VG München, B.v. 1.8.2007 - M 22 S 07.3007 - juris Rn. 13; VGH BW, B.v. 8.2.1996 - 1 S 147/96 - BeckRS 1996, 20938).
  • VG Würzburg, 27.04.2017 - W 5 K 16.659

    Anspruch auf eine menschenwürdige Unterbringung eines Obdachlosen

  • VG Würzburg, 27.01.2012 - W 5 S 12.41

    Obdachlosenrecht; Umsetzung in andere Unterkunft; sachliche Gründe für Umsetzung; …

  • VG München, 12.12.2014 - M 22 S 14.5484

    Rechtmäßigkeit der Umverlegung einer Obdachlosen in eine andere Notunterkunft

  • VG Augsburg, 04.09.2024 - Au 8 S 24.2125

    Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes, Obdachlosenrecht, Räumung der …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VGH Baden-Württemberg
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht