Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 18.03.2014 - 1 S 151/14 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Zielrichtung eines Bürgerbegehrens
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Wimsheim - Auch Eilantrag zu neuem Bürgerbegehren gegen Ansiedlung von Edelmetall-Unternehmen erfolglos
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Wimsheim: Auch Eilantrag zu neuem Bürgerbegehren gegen Ansiedlung von Edelmetall-Unternehmen erfolglos
- juraforum.de (Kurzinformation)
Eilantrag zu Bürgerbegehren in Wimsheim gegen Ansiedlung von Recyclingbetrieb unzulässig
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Baden-Württemberg, 19.12.2016 - 1 S 1883/16
Bürgerbegehren gegen Gemeinderatsbeschluss
Es bedarf insoweit einer Kongruenz der Auslegung aus dem Empfängerhorizont sowohl der unterzeichnenden Bürger als auch der Gemeindevertretung (…vgl. Senat, Urt. v. 24.11.1983 - 1 S 1204/83 - NVwZ 1985, 288; Beschl. v. 20.03.2009 - 1 S 419/09 - NVwZ-RR 2009, 574; Beschl. v. 11.11.2013 - 1 S 1865/13 - EKBW GemO § 21 E 43; Beschl. v. 18.03.2014 - 1 S 151/14 - EKBW GemO § 21 E 44). - VGH Baden-Württemberg, 26.02.2024 - 1 S 1925/23
Planungsverzicht der Gemeinde nach Bürgerentscheid
Der Ausschlussgrund des § 21 Abs. 2 Nr. 6 GemO kann zur Unzulässigkeit eines Bürgerbegehrens in Anwendung des allgemeinen Grundsatzes führen, dass der Gegenstand eines Bürgerbegehrens nicht nach dem Wortlaut der Fragestellung, sondern nach der wirklichen Zielrichtung des Bürgerbegehrens zu bestimmen ist (Senat, Beschl. v. 20.03.2009 - 1 S 419/09 - NVwZ-RR 2009, 574; Beschl. v. 18.03.2014 - 1 S 151/14 - EKBW GemO § 21 E 44, m.w.N.;… Kunze/Bronner/Katz, GemO BW, § 21 Rn. 12f [Stand: Juni 2023]); die Unzulässigkeit ist daher anzunehmen, wenn sich das Bürgerbegehren nur im Wortlaut auf die Aufhebung des verfahrenseinleitenden Beschlusses, nach seiner wirklichen Zielrichtung jedoch gegen nach § 21 Abs. 2 Nr. 6 GemO dem Bürgerbegehren entzogene Entscheidungen im Bebauungsplanverfahren richtet.
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