Rechtsprechung
| OVG Berlin, 21.03.1996 - 1 S 176.95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anfechtungsklage; Klagebefugnis; Anlieger; Adresse; Umbenennung einer Straße; Suspensiveffekt; Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VG Berlin, 23.10.1995 - 1 A 379.95
- OVG Berlin, 21.03.1996 - 1 S 176.95
Wird zitiert von ...
- VG Berlin, 09.05.2007 - 1 A 76.06
Klage gegen die teilweise Umbenennung der Kochstraße in Rudi-Dutschke-Straße …
Es gibt keinen greifbaren Anhaltspunkt für die Annahme, dass § 5 BerlStrG auch bezweckt, dem Anlieger der Straße einen rechtlichen Schutz seiner Interessen in Bezug auf den Straßennamen als Bestandteil seiner Adresse zu gewähren (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 21. März 1996 - OVG 1 S 176.95 -, bestätigt vom VerfGH Berlin, Beschluss vom 13. Dezember 1996 - VerfGH 29/96 - ebenso OVG Münster, NJW 1987, 2695;… a.A. VGH Mannheim, NJW 1992, 196, BayVGH, BayVBl. 1995, 726, Kodal/Krämer, Straßenrecht, 6. Auflage 1999, Kapitel 11, Rn. 17.2.).
dejure.org
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