Rechtsprechung
| LG Hagen, 29.07.1974 - 1 S 221/74 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1974, 2323
Wird zitiert von ... (4)
- BAG, 24.08.1979 - GS 1/78
Verlängerung einer Rechtsmittelbegründungsfrist nach ihrem Ablauf - Eingang des …
Diese neue Richtung des Schrifttums findet Gefolgschaft in der Rechtsprechung einzelner Instanzgerichte (vgl. Landgericht Mainz, Rechtspfleger 1974, 368 = MDR 1975, 61 Nr. 63; Landgericht Krefeld , MDR 1977, 850 und Landgericht Hagen, NJW 1974, 2323). - BGH, 22.10.1981 - VII ZB 3/81
Vorlagefrage an den Großen Senat für Zivilsachen des Bundesgerichtshofs - …
Unabhängig davon hatten schon einige Landgerichte eine nachträgliche Fristverlängerung für wirksam gehalten, sofern sie nur vor Ablauf der Begründungsfrist beantragt worden war (LG Mainz MDR 1975, 61 [LG Mainz 12.02.1974 - 3 S 257/73]; LG Hagen NJW 1974, 2323 [LG Hagen 29.07.1974 - 1 S 221/74]; LG Krefeld MDR 1977, 850 [LG Krefeld 17.05.1977 - 6 S 3/77]). - BGH, 06.10.1976 - VIII ZB 27/76
Möglichkeit der Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist im Zivilprozess nach …
Trotz der verschiedentlich in Rechtsprechung und Schrifttum (LG Mainz MDR 1974, 61; LG Hagen NJW 1974, 2323;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 34. Aufl. § 529 Anm. 2;… Thomas/Putzo, ZPO 5. Aufl. § 519 Anm. 2 c; Prof. Dr. Vollkommer in Rpfleger 1974, 373 und 1976, 208) geäußerten Bedenken sieht der Senat keinen Anlaß von der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs abzugehen. - BGH, 20.09.1978 - VIII ZB 35/78
Berufungsbegründungsfrist - Verlängerung - Verlängerungsantrag vor Fristablauf
Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist indessen trotz der vereinzelt in Rechtsprechung und im Schrifttum geäußerten Bedenken (LG Mainz MDR 1974, 61; LG Hagen NJW 1974, 2323;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 35. Aufl. § 519 Anm. 2;… Thomas/Putzo, ZPO 5. Aufl. § 519 Anm. 2 c; Prof. Dr. Vollkommer in Rpfleger 1974, 337 und 1976, 208) eine Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist nach Fristablauf auch dann nicht möglich, wenn der Verlängerungsantrag vor Fristablauf gestellt worden war (zuletzt, soweit ersichtlich, mit eingehender Begründung BGH Beschluß vom 6. Oktober 1976 - VIII ZB 27/76 = VersR 1977, 80 m.w.Nachw.).
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