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| OVG Bremen, 13.02.1998 - 1 S 33/97 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anderweitige Erledigung; Nichtbetreiben; Stillstand
Verfahrensgang
- VG Bremen, 10.12.1997 - 2 A 101/94
- OVG Bremen, 13.02.1998 - 1 S 33/97
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- OVG Bremen, 25.02.1991 - 2 B 33/91
Beendigung des Rechtszuges; Erledigung des Verfahrens
Auszug aus OVG Bremen, 13.02.1998 - 1 S 33/97
"Durch anderweitige Erledigung beendet" ist ein Verfahren, wenn es infolge längeren Nichtbetreibens tatsächlich zum Stillstand gekommen und mit seiner Fortsetzung in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist (im Anschl an OVG Bremen, B. v. 25.2.1991, 2 B 33/91 , JurBüro 1991, 929).
- FG Rheinland-Pfalz, 14.11.2012 - 6 Ko 2444/12
Erhebung von Gerichtsgebühren und Sachverständigenauslagen bei ruhenden Verfahren …
Der Prozess muss mindestens in der Weise abgeschlossen sein, dass mit seiner Fortsetzung in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.12.1980, Justiz 1981, 222; OVG Bremen, Beschluss vom 13.02.1998 - 1 S 33/97 -). - VGH Hessen, 04.07.2002 - 3 TJ 2716/01
Verhandlungsgebühr bei Beendigung durch anderweitige Erledigung - Ruhensbeschluss …
Der Prozess muss mindestens in der Weise abgeschlossen sein, dass mit seiner Fortsetzung in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.12.1980, Justiz 1981, 222; OVG Bremen, Beschluss vom 13.02.1998 - 1 S 33/97 -). - LSG Thüringen, 04.03.2004 - L 6 B 70/03
Erledigung eines Verfahrens durch die gerichtliche Anordnung des Ruhens des …
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