Rechtsprechung
| LG Tübingen, 29.01.1990 - 1 S 352/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AbzG §§ 1 ff.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1990, 1185
- NJW-RR 1990, 636 (Ls.)
- WM 1990, 1640
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.04.1983 - VII ZR 198/82
Üblicher Werklohn: Beweislast
Auszug aus LG Tübingen, 29.01.1990 - 1 S 352/89
Bei § 632 Abs. 2 BGB ist es jedoch ständ. Rechtspr. und h. M. (vgl. nur BGH, NJW 1983, 1782..), daß.diese Bestimmung nur eingreift, wenn feststeht, daß über die Höhe der Gegenleistung keine bestimmte Vereinbarung getroffen worden ist, und daß deshalb der Unternehmer die Behauptung der Gegenseite widerlegen muß, eine bestimmte niedrigere Vergütung sei vereinbart (BGH, NJW 1983, 1782 [ 1783]).
- BGH, 19.03.1980 - VIII ZR 183/79
Anwendung des ABZG bei Prolongation eines über einen Restkaufpreis ausgestellten …
Auszug aus LG Tübingen, 29.01.1990 - 1 S 352/89
Nur dann, wenn der Käufer in Widerspruch zum Inhalt eines schriftlichen Kaufvertrages behauptet, ihm sei die Befugnis eingeräumt worden, den Kaufpreisrest in mehreren Raten zu zahlen, trägt er hierfür die Beweislast (BGH, NJW 1980, 1680 [1681]). - BGH, 18.11.1974 - VIII ZR 125/73
Kauf eines Wohnwagens - Beweis für das wirksame Zustandekommen eines …
Auszug aus LG Tübingen, 29.01.1990 - 1 S 352/89
Der BGH begründet seine Auffassung damit, daß das "Wie« der Zahlung zu den anspruchsbegründenden Tatsachen gehöre (BGH, NJW 1975, 206 [207]).
- BGH, 09.03.1994 - VIII ZR 165/93
Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Wechsel
aa) Dabei braucht nicht entschieden zu werden, ob die Beklagte - wie das Berufungsgericht meint - auch gegenüber einer Kaufpreisklage der Klägerin das Vorliegen einer Ratenzahlungsvereinbarung beweisen müßte (…so z.B. MünchKomm-H.P. Westermann aaO § 1 AbzG Rdnr. 36, § 433 BGB Rdnr. 72;… Palandt/Putzo, BGB, 49. Aufl., Einl. z. AbzG Anm. 2 b cc (4);… Baumgärtel/Strieder, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, Bd. 1, 1. Aufl., § 271 Rdnr. 2;… dagegen geht es in der vom Berufungsgericht zitierten Kommentierung bei Baumgärtel aaO Bd. 4, § 1 AbzG Rdnr. 6 - wie die Bezifferung an dieser Stelle belegt - allein um die Vorschrift des § 1 a Abs. 3 AbzG und nicht um die Widerruflichkeit nach § 1 b AbzG, für die die Besitzerstellung des Käufers keine Bedeutung hat) oder ob in diesem Falle die Klägerin - wofür die Revision eintritt - beweispflichtig für das Zustandekommen eines Bargeschäfts ist (so im Anschluß an das zu § 1 a AbzG ergangene Senatsurteil vom 18. November 1974 - VIII ZR 125/73 = WM 1975, 27 unter II 2 und zumeist ohne Differenzierung zwischen der Lage bei § 1 a und § 1 b AbzG die überwiegende Meinung, z.B. OLG Karlsruhe WM 1993, 1130 [OLG Karlsruhe 12.02.1993 - 14 U 115/92]; LG Tübingen NJW 1990, 1185 [LG Tübingen 29.01.1990 - 1 S 352/89];… Staudinger/Köhler, BGB, 12. Aufl., § 433 Rdnr. 66;… Soergel/Hönn aaO § 1 AbzG Rdnr. 21;… Erman/Weitnauer/Klingsporn, BGB, 8. Aufl., Vorbem. I vor § 1 AbzG Rdnr. 14;… Keßler in RGRK-BGB, 12. Aufl., Einl. AbzG Rdnr. 19;… Reich in AK-BGB, § 1 AbzG Rdnr. 4;… Klauss/Ose, Verbraucherkreditgeschäfte, 2. Aufl., § 1 AbzG Rdnr. 228;… Baumgärtel aaO § 1 AbzG Rdnr. 3;… Baumgärtel/Strieder aaO 2. Aufl., § 271 Rdnr. 2).
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