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| VGH Baden-Württemberg, 11.05.1981 - 1 S 577/81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 17.12.1980 - 4 K 197/80
- VG Karlsruhe, 04.03.1981 - 4 K 197/80
- VGH Baden-Württemberg, 11.05.1981 - 1 S 577/81
- VGH Baden-Württemberg, 16.10.1981 - 1 S 1424/81
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2010 - 4 O 43/10
Wahlprüfungsverfahren ist kein Vorverfahren
Damit steht es dem behördlichen Ausgangsverfahren näher als dem dem Schutz subjektiver Rechte wie auch der Selbstkontrolle der Verwaltung dienenden Widerspruchsverfahren (vgl. VGH BW, Beschl. v. 11.05.1981 - 1 S 577/81 -, zitiert nach juris, für das Einspruchsverfahren nach § 26 KWG BW). - VGH Baden-Württemberg, 12.05.1993 - 2 S 893/93
Zum Begriff des Vorverfahrens iSd VwGO § 162 Abs 2 S 2
Nicht dazu gehört das mit der Stellung eines Antrags bei der Ausgangsbehörde eingeleitete Verwaltungsverfahren (VGH Bad.-Württ., Beschluß v. 11.5.1981 - 1 S 577/81 - für den Einspruch nach dem Kommunalwahlgesetz; Beschluß v. 18.8.1982 - 8 S 1049/89 - Verwaltungsblätter Baden- Württemberg 1983, 168 für den an die Behörde gerichteten Antrag auf Anordnung der sofortigen Vollziehung; Beschluß vom 5.6.1991 - 5 S 923/91 - UPR 1992, 33 für das Planfeststellungsverfahren).
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