Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 22.04.1983 - 1 S 736/83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 01.03.1983 - 7 K 58/83
- VGH Baden-Württemberg, 22.04.1983 - 1 S 736/83
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.04.1983 - 1 S 736/83
Das entspricht auch der vom Antragsteller angeführten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. u.a. Beschl.v. 1.2.1978, NJW 1978, 989 m.N.).Nach ihr müssen, wenn ein Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs angenommen werden soll, im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, daß tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (BVerfG, Beschl.v. 1.2.1978, aaO).
- VGH Baden-Württemberg, 27.04.2010 - 1 S 2810/09
Zur Zulässigkeit der Sicherung eines Bürgerbegehrens bzw. Bürgerentscheids durch …
Soweit frühere Beschlüsse des Senats der dargelegten Auffassung entgegenstehen (vgl. Beschluss vom 22.04.1983 - 1 S 736/83 -, Seeger/Füss-lin/Vogel, EKBW, § 21 GemO E 12; Beschluss vom 06.09.1993 - 1 S 1749/93, VBlBW 1994, 397 ff.), wird daran nicht mehr festgehalten. - VGH Baden-Württemberg, 28.05.2025 - 10 S 2112/24
Herstellung von Zementklinker; Abfalleigenschaft eines …
Deshalb kann eine Beschwerde im vorläufigen Rechtsschutzverfahren grundsätzlich nicht auf die bloße Geltendmachung von Verfahrensfehlern - wie die Verletzung rechtlichen Gehörs - gestützt werden, da es vielmehr allein darauf ankommt, ob die Beschwerde in der Sache Erfolg hat (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 23.04.2024 - 10 B 248/24 - juris Rn. 13 f. m. w. N.; Thüringer OVG…, Beschluss vom 15.08.2019 - 4 EO 576/19 - juris Rn. 34; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.04.1983 - 1 S 736/83 - juris Rn. 3). - VG Karlsruhe, 07.07.2010 - 8 K 1363/10
Kommunalrecht - gegen einen Grundsatzbeschluss gerichtetes "korrigierendes" …
Der Umstand, dass ein Bürgerbegehren keine aufschiebende Wirkung hat, schließt die Stellung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel, die Durchführung eines Bürgerbegehrens bzw. Bürgerentscheids zu sichern, nicht aus (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.04.2010 - 1 S 2810/09 -, juris, unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung; vgl. zur früheren Senatsrechtsprechung Beschl. v. 22.04.1983 - 1 S 736/83 - und Beschl. v. 06.09.1993 - 1 S 1749/93 -, VBlBW 1994, 100). - VGH Baden-Württemberg, 06.09.1993 - 1 S 1749/93
Kein Anspruch der Unterzeichner eines Bürgerbegehrens auf Erlaß einer …
Rn. 4 Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Beschl. v. 22.4.1983 - 1 S 736/83 -, EKBW GemO § 21 E 12) rechtfertigt diese vom Antragsteller vorgebrachte Befürchtung den begehrten vorläufigen Rechtsschutz nicht, weil die Unterzeichner des Bürgerbegehrens nicht beanspruchen können, daß die Gemeinde das von ihnen nicht erwünschte Vorhaben ruhen läßt, bis der Bürgerentscheid stattgefunden hat.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".