Rechtsprechung
| LAG Hamburg, 24.08.2017 - 1 Sa 9/17 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
Erhöhung der Betriebsrente nach einer Gesamtbetriebsvereinbarung - Vertretbarkeit - wirtschaftliche Lage - billiges Ermessen
- IWW
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Betriebsrentenanpassung aufgrund einer Gesamtbetriebsvereinbarung mit Anpassungsvorbehalt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Betriebsrentenanpassung aufgrund einer Gesamtbetriebsvereinbarung mit Anpassungsvorbehalt; Zahlungsklage auf wiederkehrende Leistungen bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitgeberin zu den finanziellen Gründen ihrer Anpassungsentscheidung und Missachtung der ...
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 16.12.2016 - 21 Ca 217/16
- LAG Hamburg, 24.08.2017 - 1 Sa 9/17
- BAG, 23.07.2019 - 3 AZR 574/17
Papierfundstellen
- NZA-RR 2018, 94
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 557/08
Betriebsrente - versicherungsmathematische Abschläge - Auslegung
Auszug aus LAG Hamburg, 24.08.2017 - 1 Sa 9/17
Die Betriebsparteien haben bei Schaffung betrieblicher Regelungen das rechtsstaatliche Bestimmtheitsgebot zu beachten (BAG, Urteil vom 29. September 2010, 3 AZR 557/08; juris).Dabei dürfen sie unbestimmte Rechtsbegriffe verwenden (BAG, Urteil vom 29. September 2010, 3 AZR 557/08; juris).
- ArbG Hamburg, 16.12.2016 - 21 Ca 217/16
Anpassung Versorgungsbezüge - Höhe der Erhöhung der gesetzlichen Rente
Auszug aus LAG Hamburg, 24.08.2017 - 1 Sa 9/17
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 16. Dezember 2016 (21 Ca 217/16) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 16. Dezember 2016, Az. 21 Ca 217/16, aufzuheben und die Klage abzuweisen.
- BAG, 30.08.2016 - 3 AZR 272/15
Betriebliche Altersversorgung - Verzinsung eines Versorgungskapitals
Auszug aus LAG Hamburg, 24.08.2017 - 1 Sa 9/17
Welche Umstände dies im Einzelnen sind, hängt auch von der Art der Leistungsbestimmung ab, die der Berechtigte zu treffen hat (BAG, Urteil vom 30. August 2016, 3 AZR 272/15; juris).
- BAG, 08.12.2015 - 3 AZR 267/14
Anspruch auf Fortführung einer Versorgungszusage - Auslegung von …
Auszug aus LAG Hamburg, 24.08.2017 - 1 Sa 9/17
Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (BAG, Urteil vom 8. Dezember 2015, 3 AZR 267/14; juris). - BAG, 01.10.2002 - 9 AZR 215/01
Bestimmtheit des Klageantrages; Tarifliche Ausschlußfrist
Auszug aus LAG Hamburg, 24.08.2017 - 1 Sa 9/17
Dass die Schuldnerin, die die Zinsen durch mangelnde Zahlung veranlasst hat, dadurch mehr belastet wird als durch eine Angabe in Prozentpunkten, ist unerheblich (BAG, Urteil vom 1. Oktober 2002, 9 AZR 215/01, AP Nr. 37 zu § 253 ZPO = EzA § 4 TVG Ausschlussfristen Nr. 157). - BAG, 26.03.1997 - 10 AZR 751/96
Tarifliche Zuwendung - Erziehungsurlaub
Auszug aus LAG Hamburg, 24.08.2017 - 1 Sa 9/17
Eine Ausnahmeregelung ist grundsätzlich nicht extensiv, sondern eng auszulegen (BAG, Urteil vom 26. März 1997, 10 AZR 751/96; juris).
- LAG Hamburg, 14.02.2018 - 33 Sa 6/17
Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungsordnung
Die Berufungskammer folgt nach eigener Überprüfung im Wesentlichen den Erwägungen der Kammern 1 und 7 des Landesarbeitsgerichts Hamburg in den Urteilen vom 24. August 2017 (1 Sa 9/17) und vom 01. Juni 2017 (7 Sa 102/16). - LAG Hamburg, 14.02.2018 - 33 Sa 7/17
Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungsordnung
Die Berufungskammer folgt nach eigener Überprüfung im Wesentlichen den Erwägungen der Kammern 1 und 7 des Landesarbeitsgerichts Hamburg in den Urteilen vom 24. August 2017 ( 1 Sa 9/17 ) und vom 01. Juni 2017 ( 7 Sa 102/16 ).
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