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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 16.12.1971 - 1 Ss 243/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,1553
OLG Karlsruhe, 16.12.1971 - 1 Ss 243/71 (https://dejure.org/1971,1553)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.12.1971 - 1 Ss 243/71 (https://dejure.org/1971,1553)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. Dezember 1971 - 1 Ss 243/71 (https://dejure.org/1971,1553)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • vdai.de PDF

    Einordnung des "Amerikanischen Roulette" als öffentliche Lotterie nach § 286 Abs. 1 StGB; Abgrenzung Glücksspiel und Lotterie: Bei der Lotterie kommt hinzu, dass das Glücksspiel von einer Mehrzahl von Personen nach einem bestimmten Plan bei bestimmtem Einsatz und - im Falle ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strafrechtliche Würdigung einer Beihilfe zur unbefugten Veranstaltung einer öffentlichen Lotterie ; Einrichtung eines Schneeball-Systems durch Versendung von Kettenbriefen mit Spielregeln für das "Amerikanische Roulette"; Notwendigkeit einer ...

Papierfundstellen

  • NJW 1972, 1963
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.02.1952 - 3 StR 331/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.12.1971 - 1 Ss 243/71
    Der Bundesgerichtshof hatte sich wiederholt (BGHSt 2, 78; 2, 139) mit dem Verkaufssystem der sogenannten progressiven Kundenwerbung zu befassen.

    Ein Satz, der, wie der Revisionsführer meint, dahin geht, daß als Einsatz nur die Vermögensaufwendung anzusehen ist, die unmittelbaren Zugang zur Chance gewährt und kein späteres weiteres Tun erfordert, ist dem Begriff des Einsatzes nicht eigen (vgl. BGHSt 2, 79; 2, 139) [BGH 07.02.1952 - 3 StR 331/51] .

    Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des BGH (BGHSt 2, 139 [BGH 07.02.1952 - 3 StR 331/51] ; 2, 276), [BGH 18.04.1952 - 1 StR 739/51] die dahin geht, daß es Spielen mit geometrischer Progression eigentümlich ist, daß sie mit Sicherheit alsbald zu einer Marktverengung führen, die zur Folge hat, daß nicht mehr die Fähigkeiten des Spielers als Werber, sondern allein oder hauptsächlich der Zufall bestimmend dafür ist, ob weitere Spieler gewonnen werden.

    Es reicht vielmehr Jede vom Zufall abhängige Art der Gewinnverteilung aus (vgl. BGHSt 2, 79; 2, 139 [BGH 07.02.1952 - 3 StR 331/51] " wo bei ähnlichem System der Gewinnermittlung Ausspielung für gegeben erachtet wurde).

  • BGH, 18.04.1952 - 1 StR 739/51

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines verbotenen Glücksspiels - Maßgeblichkeit …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.12.1971 - 1 Ss 243/71
    Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des BGH (BGHSt 2, 139 [BGH 07.02.1952 - 3 StR 331/51] ; 2, 276), [BGH 18.04.1952 - 1 StR 739/51] die dahin geht, daß es Spielen mit geometrischer Progression eigentümlich ist, daß sie mit Sicherheit alsbald zu einer Marktverengung führen, die zur Folge hat, daß nicht mehr die Fähigkeiten des Spielers als Werber, sondern allein oder hauptsächlich der Zufall bestimmend dafür ist, ob weitere Spieler gewonnen werden.

    Da die Beurteilung, ob Glücksspiel oder nicht, nur einheitlich erfolgen kann und hierbei auf den Durchschnitt der Spieler abzustellen ist (RGSt 41, 333; BGHSt 2, 276 [BGH 18.04.1952 - 1 StR 739/51] ), kann hier nicht auf die ersten Spieler der geometrischen Reihe abgestellt werden, sondern es ist auch an die Spieler in einer späteren Phase des Spieles zu denken.

  • BGH, 25.10.1951 - 3 StR 549/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.12.1971 - 1 Ss 243/71
    Ein Satz, der, wie der Revisionsführer meint, dahin geht, daß als Einsatz nur die Vermögensaufwendung anzusehen ist, die unmittelbaren Zugang zur Chance gewährt und kein späteres weiteres Tun erfordert, ist dem Begriff des Einsatzes nicht eigen (vgl. BGHSt 2, 79; 2, 139) [BGH 07.02.1952 - 3 StR 331/51] .

    Es reicht vielmehr Jede vom Zufall abhängige Art der Gewinnverteilung aus (vgl. BGHSt 2, 79; 2, 139 [BGH 07.02.1952 - 3 StR 331/51] " wo bei ähnlichem System der Gewinnermittlung Ausspielung für gegeben erachtet wurde).

  • RG, 16.02.1923 - IV 847/22

    1. Hindert die nach einer beleidigenden Kundgebung vor ihrer Kenntnisnahme durch …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.12.1971 - 1 Ss 243/71
    Jeden, der die Spielregeln erfüllte, zum Mitspielen zuzulassen, waren die Veranstalter nach dem Spielvertrag sogar verpflichtet (vgl. RGSt 57, 193;… Bay OblG GA 1956, 385).
  • RG, 14.03.1904 - I 340/04

    Anerbieten zum Kauf eines Loses

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.12.1971 - 1 Ss 243/71
    Zwischen dem Brieferwerber und dem Veranstalter kommt dadurch ein Vertrag zustande, daß der Brieferwerber das ihm mit dem Brief gemachte Angebot (vgl. RGZ 59, 296; BGH LM Nr. 2 zu § 148 BGB) durch Übermittlung der beiden Quittungen und des dem Veranstalter nach den Regeln zustehenden Betrages an diesen annimmt.
  • BGH, 29.09.1986 - 4 StR 148/86

    Begriff des Glücksspiels; Kettenbriefaktion

    Auch das Oberlandesgericht Karlsruhe (NJW 1972, 1963), das sich mit einer als "Amerikanisches Roulette" bezeichneten Kettenbriefaktion zu befassen hatte, hat sich insoweit zu Unrecht auf einen grundlegenden Unterschied der von ihm gegenüber der vom Oberlandesgericht Stuttgart beurteilten "reinen" Kettenbriefaktion berufen: Denn unabhängig davon, ob die Zahlung an die neuen Mitspieler durch Überwachung "gesichert" wurde oder nicht, war auch diese Aktion nach demselben System aufgebaut, daß nämlich an eine - danach von der Liste zu streichende - Person gezahlt und die durch Hinzufügung des Namens des Zahlenden veränderte Liste an mehrere andere zu werbende Personen weitergegeben wurde.

    Die oberlandesgerichtliche Rechtsprechung nimmt dies ebenfalls an (vgl. OLG Braunschweig NJW 1954, 1777, 1778 [OLG Braunschweig 10.09.1954 - Ss 128/54]; OLG Stuttgart NJW 1964, 365, 366 [OLG Stuttgart 08.11.1963 - 2 Ss 618/63]; OLG Karlsruhe NJW 1972, 1963 [OLG Karlsruhe 16.12.1971 - 1 Ss 243/71] "der dem Spiel typische Einsatz").

    Wenn das Oberlandesgericht Karlsruhe (NJW 1972, 1963) demgegenüber darauf abstellen will, daß in der Zahlung an frühere Mitspieler der Einsatz zu sehen sei, der der Gewinnausschüttung an diese diene, so vernachlässigt es damit den für die Annahme eines Glücksspiel-Einsatzes notwendigen Zusammenhang zwischen Aufwendung eines Vermögenswertes und dessen Gewinn oder Verlust: Ein Spiel, bei dem ein Mitspieler nur an vor ihm eingetretene Mitspieler zahlt, von diesen jedoch nichts erhält, vielmehr hofft, möglicherweise nach ihm eintretende Mitspieler würden an ihn zahlen, ist mit dem vom Gesetzgeber vorausgesetzten Begriff des Glücksspiels nicht in Übereinstimmung zu bringen.

    Der Bundesfinanzhof (Urteil vom 2. Februar 1977 - II R 11/74 in Bundessteuerblatt 1977 - Teil II S. 495) hat das Vorliegen einer Lotterie bei einer Kettenbriefaktion ausgeschlossen, da es an dem "steuerrechtlich wie strafrechtlich" erforderlichen "bestimmten Plan" fehle; er hat ausdrücklich (…aaO S. 497) erklärt, daß er der Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe in NJW 1972, 1963 nicht zu folgen vermöge.

  • OLG Celle, 20.03.1996 - 13 U 146/95

    Sittenwidrigkeit einer Vereinbarung über die Teilnahme an einem nach dem …

    Der Gewinn kann nur dann realisiert werden, wenn selbst weitere Mitspieler gewonnen werden, die verlorene Zahlungen leisten (vgl. BGHSt 34, 171, 177; BayObLG, GRUR 1991, 245, 246; a.A. OLG Karlsruhe NJW 1972, 1963).
  • BGH, 09.03.1976 - 1 StR 610/75

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlich begangener Vergehen der strafbaren Werbung - …

    Zu den Ausspielungen hat die Rechtsprechung, wie der Revision zuzugeben ist, grundsätzlich auch die Fälle der progressiven Kundenwerbung (Schneeballsystem) gerechnet, bei denen jeder Käufer einer Sache deren Preis dadurch mindern kann, daß er dem Verkäufer einige weitere Abnehmer zuführt (RGSt 60, 250; 61, 281; 65, 194; BGHSt 2, 79; 2, 139; vgl. auch OLG Karlsruhe NJW 1972, 1963 - Lotterie).
  • BFH, 02.02.1977 - II R 11/74

    Kettenbriefaktion - Gewinner - Geltendmachung eines Gewinnanspruchs - …

    Soweit das Oberlandesgericht Karlsruhe im Urteil vom 16. Dezember 1971 (- 1 Ss 243/71, NJW 1972, 1963) hinsichtlich des Lotterie- und Ausspielungsbegriffs von anderen Überlegungen ausgegangen sein sollte, vermag ihm der Senat nicht zu folgen.
  • OLG München, 06.04.1993 - 31 U 6198/92

    Wettbewerbsrechtliche Aspekte beim Gewinnspiel "Euro-Game"

    Der Bundesgerichtshof distanziert sich ausdrücklich von dem zu weiten Begriff des Glücksspiels, den das Oberlandesgericht Karlsruhe seiner Entscheidung vom 16.12.1971 (NJW 1972, 1963) zugrundegelegt hat.
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