Rechtsprechung
| OLG Jena, 01.06.2006 - 1 Ss 79/06 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 05.11.1984 - AnwSt (R) 11/84
Bindung des Ehrengerichts an die Feststellungen eines Strafurteils
Auszug aus OLG Jena, 01.06.2006 - 1 Ss 79/06
Die Beschränkung ist daher nicht möglich, wenn die Feststellungen zur Tat, sei es zur äußeren oder zur inneren Tatseite, so knapp, unvollständig, unklar oder widersprüchlich sind, dass sie keine ausreichende Grundlage für eine eigene Strafzumessung des Berufungsgerichts bieten (BGHSt 33, 59;… BGHR StPO § 318 Strafausspruch 1). - BGH, 18.05.1988 - 2 StR 166/88
Auszug aus OLG Jena, 01.06.2006 - 1 Ss 79/06
Die Beschränkung ist daher nicht möglich, wenn die Feststellungen zur Tat, sei es zur äußeren oder zur inneren Tatseite, so knapp, unvollständig, unklar oder widersprüchlich sind, dass sie keine ausreichende Grundlage für eine eigene Strafzumessung des Berufungsgerichts bieten (BGHSt 33, 59; BGHR StPO § 318 Strafausspruch 1).
- OLG Hamm, 27.06.2023 - 4 ORs 46/23
Fotomontage mit SS-Symbolen als Kennzeichen einer verfassungswidrigen …
Mit seinem stark ausgeprägten Kiefer mit zwei vollständig großen Zahnreihen sowie den Schädelöffnungen im Bereich der Augen und der Nase stellt er das spezifische Totenkopfsymbol, das Uniformabzeichen der SS-Verbände der NSDAP und damit ein verfassungswidriges Kennzeichen dar (vgl. OLG Jena, Urteil v. 1. Juni 2006 - 1 Ss 79/06 in BeckRS 2006, 9085). - BayObLG, 08.05.2024 - 204 StRR 452/23
Freispruch für Graffiti-Sprayer
Hierunter fällt das stilisierte Totenkopfsymbol der SS als Uniformabzeichen der SS-Verbände der NSDAP (vgl. OLG Hamm…, Urteil vom 27.06.2023 - III-4 ORs 46/23 -, NStZ 2023, 749, juris Rn. 16; OLG Jena, Beschluss vom 01.06.2006 - 1 Ss 79/06, juris Rn. 13; AG Detmold…, Beschluss vom 19.01.2010 - 3 Gs 99/10 -, juris Rn. 2) ebenso wie die auf dem Kragenspiegel getragene SS-Rune (vgl. AG Detmold…, Beschluss vom 19.01.2010 - 3 Gs 99/10 -, juris Rn. 2), also die Sig-Rune in ihrer doppelten Verwendung durch die "Sturmstaffel (SS)" und die Waffen-SS.Rn. 47 Uniformabzeichen der SS-Verbände war nicht der Totenkopf als solcher, sondern ein in besonderer Weise stilisierter Totenkopf, der angedeutete Schädelnähte, einen stark ausgeprägten Kiefer mit zwei vollständigen großen Zahnreihen, Schädelöffnungen im Bereich der Augen und der Nase sowie hinter dem Kiefer eng aneinanderliegende gekreuzte Knochen zeigte (OLG Hamm…, Urteil vom 27.06.2023 - III-4 ORs 46/23 -, NStZ 2023, 749, juris Rn. 16; OLG Jena, Beschluss vom 01.06.2006 - 1 Ss 79/06 -, juris Rn. 12 m.w.N.;… s. hierzu: Bundesamt für Verfassungsschutz: Broschüre Rechtsextremismus, a.a.O., S. 57 und 82 unter Hinweis auf ein unveröffentlichtes Urteil des Landgerichts Lübeck vom 16.01.2002 -702 Js 51897/00 V1 -).
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