Rechtsprechung
| KG, 08.07.1991 - (4) 1 Ss 85/91 (52/91) |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Besitz; Rauschgift; Heroin; Herrschaftsverhältnis; Sachherrschaft; Spritze
Papierfundstellen
- VersR 1993, 201
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- KG, 03.12.1990 - 1 Ss 217/90
Auszug aus KG, 08.07.1991 - 1 Ss 85/91
4 St 75/87|OLG Oldenburg; 01.02.1988; Ss 652/87">StV 1988, 206 ; OLG Hamm StV 1989, 439 ; OLG Düsseldorf NStZ 1985, 415 ; OLG Oldenburg NStZ 1982, 121 ; KG GA 1979, 427 ; Senat in JR 1991, 169 ).4 St 18/90">NStZ 1990, 395 ; Senat in JR 1991, 169 ).
- OLG Oldenburg, 12.10.1981 - Ss 418/81
Besitz von Betäubungsmitteln; Herrschaftsverhältnis; Sachherrschaft des Täters; …
Auszug aus KG, 08.07.1991 - 1 Ss 85/91
4 St 75/87|OLG Oldenburg; 01.02.1988; Ss 652/87">StV 1988, 206 ; OLG Hamm StV 1989, 439 ; OLG Düsseldorf NStZ 1985, 415 ; OLG Oldenburg NStZ 1982, 121 ; KG GA 1979, 427 ; Senat in JR 1991, 169 ). - OLG Düsseldorf, 22.03.1985 - 5 Ss 81/85
Auszug aus KG, 08.07.1991 - 1 Ss 85/91
4 St 75/87|OLG Oldenburg; 01.02.1988; Ss 652/87">StV 1988, 206 ; OLG Hamm StV 1989, 439 ; OLG Düsseldorf NStZ 1985, 415 ; OLG Oldenburg NStZ 1982, 121 ; KG GA 1979, 427 ; Senat in JR 1991, 169 ). - KG, 14.02.1979 - Ss 110/78
Auszug aus KG, 08.07.1991 - 1 Ss 85/91
4 St 75/87|OLG Oldenburg; 01.02.1988; Ss 652/87">StV 1988, 206 ; OLG Hamm StV 1989, 439 ; OLG Düsseldorf NStZ 1985, 415 ; OLG Oldenburg NStZ 1982, 121 ; KG GA 1979, 427 ; Senat in JR 1991, 169 ). - OLG Karlsruhe, 18.09.1974 - 1 Ss 198/74
Betäubungsmitteln; Besitzen; Mittäterschaft
Auszug aus KG, 08.07.1991 - 1 Ss 85/91
Da das geschilderte Verhalten des Angeklagten mangels eigenen Besitzes an dem Rauschmittel straffrei ist, nach den Feststellungen weiterhin ausgeschlossen werden kann, daß sich der Angeklagte an den Kosten für die Beschaffung der Hetoinspritze beteiligte (vgl. OLG Karlsruhe MDR 1975, 166 ), weil er sie geschenkt erhielt, und da in einer neuen Hauptverhandlung weitere Tatsachenfeststellungen nicht zu erwarten sind, ist der Angeklagte unter Aufhebung des angefochtenen Urteils freizusprechen.
- OLG München, 26.03.2009 - 4St RR 30/09
Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln bei unentgeltlicher Annahme und …
Das Tatbestandsmerkmal des Besitzes ist nur dann erfüllt, wenn die Angeklagte über das Rauschgift ein bewusstes tatsächliches Herrschaftsverhältnis ausgeübt hätte, das sowohl objektiv für einen jedenfalls nennenswerten Zeitraum eine tatsächliche Sachherrschaft des Täters über das betreffende Betäubungsmittel als auch subjektiv einen diese Sachherrschaft tragenden Herrschaftswillen umfasst hätte (KG StV 1991, 520 m.w.N.).Ein gesundheitlich angeschlagener Täter, der eine Heroininjektion zu seiner Aufmunterung erhalten kann, kommt nicht aul den Gedanken, das für ihn wertvolle Rauschgift anders als durch den sofortigen Genuss zu verbrauchen (KG StV 1991, 520/521).
- KG, 22.01.1992 - 1 Ss 132/91
Besitz; Sachherrschaft; Rauschgift; Betäubungsmittel; Heroin; Urinkontrolle; …
In Abgrenzung zu dem nach allgemeiner Meinung straflosen bloßen Konsum von Rauschmitteln (vgl. Beschluß des Senats in JR 1991, 169 mit weiteren Rechtsprechungs- und Literaturnachweisen) wäre das Tatbestandsmerkmal des Besitzes nur dann erfüllt, wenn die Angeklagte über das Rauschgift ein bewußtes tatsächliches Herrschaftsverhältnis ausgeübt hätte, das sowohl objektiv für einen jedenfalls nennenswerten Zeitraum eine tatsächliche Sachherrschaft über das betreffende Betäubungsmittel als auch subjektiv einen diese Sachherrschaft tragenden Herrschaftswillen umfaßt hätte (…vgl. Senat a.a.O., sowie Beschlüsse,des Senats vom 8. Juli 1991 - (4) 1 Ss 85/91 (52/91) und vom 15. Juni 1988 - (4) 1 Ss 120/88 (78/88) - jeweils mit Nachweisen).
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