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Rechtsprechung
   KG, 08.07.1991 - (4) 1 Ss 85/91 (52/91)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,4212
KG, 08.07.1991 - (4) 1 Ss 85/91 (52/91) (https://dejure.org/1991,4212)
KG, Entscheidung vom 08.07.1991 - (4) 1 Ss 85/91 (52/91) (https://dejure.org/1991,4212)
KG, Entscheidung vom 08. Juli 1991 - (4) 1 Ss 85/91 (52/91) (https://dejure.org/1991,4212)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Besitz; Rauschgift; Heroin; Herrschaftsverhältnis; Sachherrschaft; Spritze

Papierfundstellen

  • VersR 1993, 201
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • OLG München, 26.03.2009 - 4St RR 30/09

    Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln bei unentgeltlicher Annahme und …

    Das Tatbestandsmerkmal des Besitzes ist nur dann erfüllt, wenn die Angeklagte über das Rauschgift ein bewusstes tatsächliches Herrschaftsverhältnis ausgeübt hätte, das sowohl objektiv für einen jedenfalls nennenswerten Zeitraum eine tatsächliche Sachherrschaft des Täters über das betreffende Betäubungsmittel als auch subjektiv einen diese Sachherrschaft tragenden Herrschaftswillen umfasst hätte (KG StV 1991, 520 m.w.N.).

    Ein gesundheitlich angeschlagener Täter, der eine Heroininjektion zu seiner Aufmunterung erhalten kann, kommt nicht aul den Gedanken, das für ihn wertvolle Rauschgift anders als durch den sofortigen Genuss zu verbrauchen (KG StV 1991, 520/521).

  • KG, 22.01.1992 - 1 Ss 132/91

    Besitz; Sachherrschaft; Rauschgift; Betäubungsmittel; Heroin; Urinkontrolle; …

    In Abgrenzung zu dem nach allgemeiner Meinung straflosen bloßen Konsum von Rauschmitteln (vgl. Beschluß des Senats in JR 1991, 169 mit weiteren Rechtsprechungs- und Literaturnachweisen) wäre das Tatbestandsmerkmal des Besitzes nur dann erfüllt, wenn die Angeklagte über das Rauschgift ein bewußtes tatsächliches Herrschaftsverhältnis ausgeübt hätte, das sowohl objektiv für einen jedenfalls nennenswerten Zeitraum eine tatsächliche Sachherrschaft über das betreffende Betäubungsmittel als auch subjektiv einen diese Sachherrschaft tragenden Herrschaftswillen umfaßt hätte (…vgl. Senat a.a.O., sowie Beschlüsse,des Senats vom 8. Juli 1991 - (4) 1 Ss 85/91 (52/91) und vom 15. Juni 1988 - (4) 1 Ss 120/88 (78/88) - jeweils mit Nachweisen).
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