Rechtsprechung
| BayObLG, 06.04.1984 - RReg. 1 St 69/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Probefahrt; Rote Nummern; Rotes Kennzeichen; Verwendung; Zulassung; Kraftfahrzeugsteuer; Verkürzung
Papierfundstellen
- BayObLGSt 1984, 35
Wird zitiert von ... (3)
- BayObLG, 21.05.1993 - 1St RR 19/93
Wer auf öffentlichen Wegen oder Plätzen ein vorläufig stillgelegtes Fahrzeug …
Bei der Neuregelung wurde also nur darauf abgestellt, ob für das Kraftfahrzeug zum Zeitpunkt seines Gebrauchs formell ein Versicherungsvertrag besteht (BayObLG vom 6.4.1984 RReg: 1 St 69/84; KG VRS 67, 154). - BayObLG, 15.03.1995 - 2 ObOWi 13/95
Kurzkennzeichen
Da. es sich nämlich bei der Zulassung um einen Verwaltungsakt handelt, der begriffsnotwendig (Regelung eines Einzelfalls) der Konkretisierung bedarf, muß eine Beziehung zwischen dem Fahrzeug und dem roten Kennzeichen hergestellt werden, durch die der Zulassungsakt (auch) auf dieses Fahrzeug konkretisiert wird (vgl. BayObLGSt 1984, 35/39; BayObLG NZV 1993, 404 ). - BayObLG, 16.04.1993 - 1St RR 9/93
Kurzkennzeichen
Vielmehr ist Voraussetzung hierfür, daß eine Beziehung zwischen dem Fahrzeug, mit dem eine solche Fahrt durchgeführt wird, und dem roten Dauerkennzeichen in der Weise hergestellt wird, die erkennen läßt, daß der Zeichenempfänger sein Bestimmungsrecht hinsichtlich eines bestimmten Fahrzeugs ausgeübt und damit den Zulassungsakt auf dieses Fahrzeug konkretisiert hat (vgl. BayObLG vom 6.4.1984 RReg. 1 St 69/84).
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