Rechtsprechung
| BGH, 13.10.1953 - 1 StR 102/53 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1953,1160) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.04.1952 - 1 StR 845/51
Auszug aus BGH, 13.10.1953 - 1 StR 102/53
Dagegen ist es rechtlich fehlerhaft, wenn sich das Gericht nicht an die Wahrunterstellung hält und in den Urteilsgründen damit in Widerspruch setzt (Urteil des BGH vom 18. April 1952 - 1 StR 845/51). - RG, 07.07.1927 - II 536/27
Darf eine von dem Angeklagten behauptete und unter Ablehnung seines Beweisantrags …
Auszug aus BGH, 13.10.1953 - 1 StR 102/53
Der Angeklagte kann nicht verlangen, daß das Gericht daraus dieselben Schlüsse zieht wie er selbst (RGSt 61, 359).
- BGH, 10.04.1962 - 1 StR 125/62 Nach ständiger Rechtsprechung darf das Revisionsgericht insoweit andere Erkenntnisquellen heranziehen und seiner Beurteilung den Sachverhalt zu Grunde legen, den es auf diese Weise zu seiner Überzeugung ermittelt (RGSt 63, 408; BGH Urt. vom 8. Mai 1951 - 1 StR 170/51 -, vom 16. September 1952 - 3 StR 40/52 - bei Dallinger MDR 1952, 659, 13. Oktober 1953 - 1 StR 102/53 -, 23. Februar 1954 - 1 StR 674/53 -, 8. Juli 1955 - 1 StR 195/55 - und LM StPO § 274 Nr. 10).
- BGH, 23.02.1954 - 1 StR 674/53
Rechtsmittel
Die Sitzungsniederschrift entbehrt, soweit sie einen anderen Wortlaut des Antrages wiedergibt, der Beweiskraft des § 274 StPO, da sie in diesem Umfange erkennbar unvollständig ist (Urt des BGH 1 StR 102/53 vom 13. Oktober 1953).
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.