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Rechtsprechung
   BGH, 13.10.1953 - 1 StR 102/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,1160
BGH, 13.10.1953 - 1 StR 102/53 (https://dejure.org/1953,1160)
BGH, Entscheidung vom 13.10.1953 - 1 StR 102/53 (https://dejure.org/1953,1160)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 1953 - 1 StR 102/53 (https://dejure.org/1953,1160)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.04.1952 - 1 StR 845/51
    Auszug aus BGH, 13.10.1953 - 1 StR 102/53
    Dagegen ist es rechtlich fehlerhaft, wenn sich das Gericht nicht an die Wahrunterstellung hält und in den Urteilsgründen damit in Widerspruch setzt (Urteil des BGH vom 18. April 1952 - 1 StR 845/51).
  • RG, 07.07.1927 - II 536/27

    Darf eine von dem Angeklagten behauptete und unter Ablehnung seines Beweisantrags …

    Auszug aus BGH, 13.10.1953 - 1 StR 102/53
    Der Angeklagte kann nicht verlangen, daß das Gericht daraus dieselben Schlüsse zieht wie er selbst (RGSt 61, 359).
  • BGH, 10.04.1962 - 1 StR 125/62
    Nach ständiger Rechtsprechung darf das Revisionsgericht insoweit andere Erkenntnisquellen heranziehen und seiner Beurteilung den Sachverhalt zu Grunde legen, den es auf diese Weise zu seiner Überzeugung ermittelt (RGSt 63, 408; BGH Urt. vom 8. Mai 1951 - 1 StR 170/51 -, vom 16. September 1952 - 3 StR 40/52 - bei Dallinger MDR 1952, 659, 13. Oktober 1953 - 1 StR 102/53 -, 23. Februar 1954 - 1 StR 674/53 -, 8. Juli 1955 - 1 StR 195/55 - und LM StPO § 274 Nr. 10).
  • BGH, 23.02.1954 - 1 StR 674/53

    Rechtsmittel

    Die Sitzungsniederschrift entbehrt, soweit sie einen anderen Wortlaut des Antrages wiedergibt, der Beweiskraft des § 274 StPO, da sie in diesem Umfange erkennbar unvollständig ist (Urt des BGH 1 StR 102/53 vom 13. Oktober 1953).
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