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Rechtsprechung
   BGH, 22.09.1959 - 1 StR 102/59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,2342
BGH, 22.09.1959 - 1 StR 102/59 (https://dejure.org/1959,2342)
BGH, Entscheidung vom 22.09.1959 - 1 StR 102/59 (https://dejure.org/1959,2342)
BGH, Entscheidung vom 22. September 1959 - 1 StR 102/59 (https://dejure.org/1959,2342)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 15.06.1954 - 1 StR 526/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.09.1959 - 1 StR 102/59
    Hinsichtlich der wenigen Tage vom 2, bis 5. September 1955, für die das Landgericht ebenfalls einen Täuschungsvorsatz für nicht nachgewiesen erachtet, würde es allerdings auch darauf ankommen, ob der Angeklagte seiner Offenbarungspflicht (vgl. BGHSt 6, 198 [BGH 15.06.1954 - 1 StR 526/53]) nachgekommen ist.
  • BGH, 17.06.1952 - 1 StR 668/51

    Anforderungen an die Einzahlung des Vermögens in eine GmbH - Erkundigungspflicht …

    Auszug aus BGH, 22.09.1959 - 1 StR 102/59
    Eine zulässige Beschränkung der Revision auf diesen Einzelpunkt liegt darin nicht, da die einzelnen Fälle unerlaubten Aufwandes nur eine strafbare Handlung sind (BGHSt 3, 23, 26) [BGH 17.06.1952 - 1 StR 668/51] und die Schuldfrage daher nur einheitlich beurteilt werden kann.
  • BGH, 06.06.1952 - 1 StR 113/52

    Verletzung der Obhutspflicht - Vorwurf der böswilligen Fürsorgepflichtverletzung …

    Auszug aus BGH, 22.09.1959 - 1 StR 102/59
    Die Zustimmung der übrigen Gesellschafter würde eine Untreue gegenüber der mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestatteten Gesellschaft nicht ausschließen (RGSt 42, 278; 71, 353; BGHSt 3, 22, 25) [BGH 06.06.1952 - 1 StR 113/52].
  • BGH, 08.11.1951 - 3 StR 822/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.09.1959 - 1 StR 102/59
    Nach der Rechtsprechung kann schon die " bevorzugt schnelle Bearbeitung" eines an eine Behörde gerichteten Antrags eine Pflichtwidrigkeit im Sinne der §§ 332, 333 StGB sein, dann nämlich, wenn dadurch andere, zur vorherigen Erledigung anstehende Anträge unbeschieden bleiben und der Beamte sich dabei von Rücksichten auf erlangte oder versprochene Vorteile leiten läßt (vgl. RGSt 56, 366, 368; BGH 3 StR 822/51 vom 8. November 1951).
  • RG, 20.09.1937 - 5 D 524/37

    1. Aussetzung der Hauptverhandlung wegen veränderter Sachlage. 2. Zur Tragweite …

    Auszug aus BGH, 22.09.1959 - 1 StR 102/59
    Die Zustimmung der übrigen Gesellschafter würde eine Untreue gegenüber der mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestatteten Gesellschaft nicht ausschließen (RGSt 42, 278; 71, 353; BGHSt 3, 22, 25) [BGH 06.06.1952 - 1 StR 113/52].
  • RG, 29.03.1909 - III 877/08

    Unter welchen Voraussetzungen kann angenommen werden, daß der Geschäftsführer …

    Auszug aus BGH, 22.09.1959 - 1 StR 102/59
    Die Zustimmung der übrigen Gesellschafter würde eine Untreue gegenüber der mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestatteten Gesellschaft nicht ausschließen (RGSt 42, 278; 71, 353; BGHSt 3, 22, 25) [BGH 06.06.1952 - 1 StR 113/52].
  • RG, 06.02.1922 - 873/21

    1. Sind in Preußen Angestellte des Wohnungsamts Beamte i. S. des § 359 StGB.? 2. …

    Auszug aus BGH, 22.09.1959 - 1 StR 102/59
    Nach der Rechtsprechung kann schon die " bevorzugt schnelle Bearbeitung" eines an eine Behörde gerichteten Antrags eine Pflichtwidrigkeit im Sinne der §§ 332, 333 StGB sein, dann nämlich, wenn dadurch andere, zur vorherigen Erledigung anstehende Anträge unbeschieden bleiben und der Beamte sich dabei von Rücksichten auf erlangte oder versprochene Vorteile leiten läßt (vgl. RGSt 56, 366, 368; BGH 3 StR 822/51 vom 8. November 1951).
  • BGH, 03.07.1952 - 4 StR 1/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.09.1959 - 1 StR 102/59
    Darin lag eine Vermögensverfügung dieses Amtes (vgl. RGSt 76, 170, 173 ff; BGH 4 StR 1/52 vom 3. Juli 1952), durch die das Land Baden-Württemberg um den Gegenwert der 55, 7 Tonnen Nori-Stahl (- 31.683 DM) geschädigt wurde, sofern in dem fraglichen Zeitpunkt ein sofortiger Zugriff des Hochbauamtes den drohenden Verlust noch hätte abwenden können.
  • RG, 12.06.1942 - 1 D 347/41

    Ein Kassenführer ist für einen Fehlbetrag in der Regel auch dann ersatzpflichtig, …

    Auszug aus BGH, 22.09.1959 - 1 StR 102/59
    Darin lag eine Vermögensverfügung dieses Amtes (vgl. RGSt 76, 170, 173 ff; BGH 4 StR 1/52 vom 3. Juli 1952), durch die das Land Baden-Württemberg um den Gegenwert der 55, 7 Tonnen Nori-Stahl (- 31.683 DM) geschädigt wurde, sofern in dem fraglichen Zeitpunkt ein sofortiger Zugriff des Hochbauamtes den drohenden Verlust noch hätte abwenden können.
  • BGH, 05.10.1960 - 2 StR 427/60

    Versprechenlassen eines Geldbetrags für die Bearbeitung eines …

    Vielmehr hat die Rechtsprechung in der bevorzugten schnelleren Bearbeitung außerhalb der Reihe eine Pflichtwidrigkeit nur gesehen, wenn damit die Beeinträchtigung anderer Personen verbunden ist (vgl. RGSt 56, 366; BGH 3 StR 822/51, Urteil vom 8. November 1951; 1 StR 102/59, Urteil vom 22. September 1959).
  • BGH, 04.03.1966 - 1 StR 385/65

    Verhandlung zur Sache und ordnungsgemäßes Verfahren bei ständiger Abtrennung und …

    Demgegenüber ist auf die Darlegungen zur Sache K. (II B 1 vorstehend) zu verweisen (vgl. auch BGH Urteile vom 8. November 1951, 3 StR 822/51 und von 22. September 1959, 1 StR 102/59).
  • BGH, 28.11.1972 - 1 StR 399/72
    Ausgaben, die ein geschäftliches Wagnis darstellen, brauchen allerdings nicht allein deshalb als ,,Aufwand" angesehen werden, weil der Erfolg ausbleibt (BGH, Urteil vom 22. September 1959 - 1 StR 102/59).
  • BGH, 08.11.1960 - 1 StR 474/60

    Bestimmung der Voraussetzungen für die Annahme einer Bestechung

    Die Strafkammer wird weiter berücksichtigen müssen, daß es nicht genügt, wenn der Vorteilsgeber sich lediglich das allgemeine Wohlwollen und ein geneigtes Verhalten des Beamten sichern will (vgl. RGSt 64, 328, 335; OGHSt 2, 103, 110; BGH 3 StR 608/51 vom 25. Juni 1953 S 29/30), und daß, wie schon erwähnt, eine schnelle Bearbeitung nur dann pflichtwidrig ist, wenn besondere Umstände hinzutreten (RGSt 56, 366, 368; BGH 1 StR 102/59 vom 22. September 1959).
  • BGH, 08.01.1962 - 5 StR 402/62

    Rechtsmittel

    Soweit es sich bei einer mit Kosten verbundenen Maßnahme um eine Frage des kaufmännischen Wagnisses handelt, kann dem Schuldner nicht schon um deswillen der Vorwurf strafbaren Aufwandes gemacht werden, weil das Wagnis nicht den erhofften geschäftlichen Erfolg brachte (BGH 1 StR 102/59 vom 22. September 1959).
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