Rechtsprechung
| BGH, 13.05.1952 - 1 StR 103/52 |
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Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 19.02.1963 - 1 StR 318/62
Ausschlagen von Zweifeln über die Verjährung einer Tat bei Unfeststellbarkeit der …
Das geschieht nicht ohne Schwanken (OGHSt 1, 321, 337 f; 2, 117, 126), bisweilen zögernd mit der Begründung, daß diese Dinge der Schuldfrage nahe benachbart seien (so noch RGSt 70, 127 zu § 51 Abs. 2 StGB), allmählich jedoch mit Selbstverständlichkeit (RGSt 70, 1, 3 und BGHSt 10, 129, 130 [BGH 20.12.1956 - 4 StR 447/56] zum Rücktritt vom Versuch; BGH NJW 1952, 1343 Nr. 17 zu § 51 Abs. 2 StGB; BGH Urt. v. 13. Mai 1952 - 1 StR 103/52 - bei Dallinger MDR 1952, 407; BGHSt 10, 373, 374 f [BGH 10.09.1957 - 5 StR 230/57]ür Strafmilderungsgründe). - BGH, 29.01.1953 - 4 StR 554/52
Rechtsmittel
Wenn die Beschwerdeführerin geglaubt hätte, sich durch Offenbarung des vom Tatrichter für erwiesen erachteten Sachverhalts des dringenden Verdachts des Ehebruchs und somit einer Strafverfolgung wegen dieses Vergehens auszusetzen, und aus diesem Grunde - allein oder zusammen mit anderen Beweggründen - die Unwahrheit gesagt hätte, so wäre die Anwendbarkeit dieser Bestimmung grundsätzlich zu bejahen (BGH Urteil vom 13. Mai 1952 - 1 StR 103/52). - BGH, 12.07.1960 - 1 StR 246/60
Rechtsmittel
Maßgeblich ist vielmehr, ob der Angeklagte, wenn er bei seiner Vernehmung als Zeuge in dem Ehescheidungsstreit den von der Strafkammer für nachgewiesen erachteten Sachverhalt eingeräumt hätte, sich nach seiner Vorstellung (RGSt 77, 219, 222) in den Verdacht des Ehebruchs gebracht und der Gefahr einer Strafverfolgung wegen dieses Vergehens, ausgesetzt hätte (vgl. BGH 1 StR 103/52 vom 13. Mai 1952).
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