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Rechtsprechung
   BGH, 04.05.1971 - 1 StR 103/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,8148
BGH, 04.05.1971 - 1 StR 103/71 (https://dejure.org/1971,8148)
BGH, Entscheidung vom 04.05.1971 - 1 StR 103/71 (https://dejure.org/1971,8148)
BGH, Entscheidung vom 04. Mai 1971 - 1 StR 103/71 (https://dejure.org/1971,8148)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Annahme eines Tötungsvorsatzes bei Gewaltanwendung durch Schläge mit dem Gewehr nach Abgabe eines Schusses auf die getötete Person - Strafmilderung im Rahmen des Totschlags wegen Beleidigung des Täters durch den später Getöteten - Strafmilderung im Rahmen des Totschlags ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.11.1966 - 4 StR 387/66

    Verurteilung auf wahldeutiger Grundlage wegen schweren Raubes oder Hehlerei - …

    Auszug aus BGH, 04.05.1971 - 1 StR 103/71
    Die von ihm daraus gezogenen Schlüsse sind möglich; zwingend, wie der Beschwerdeführer meint, brauchen sie nicht zu sein (BGH NJW 1951, 325 Nr. 26; BGH NJW 1967, 359, 360 [BGH 11.11.1966 - 4 StR 387/66] Nr. 10).
  • BGH, 02.02.1960 - 1 StR 621/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.05.1971 - 1 StR 103/71
    Der in dieser Vorschrift enthaltene Begriff der Beleidigung ist nicht in seiner "technisch strafrechtlichen Bedeutung" zu verstehen, sondern umfaßt jede schwere Kränkung (BGH, Urteile vom 2.2.1960 - 1 StR 621/59 - und vom 16.5.1961 - 5 StR 80/61 - unter Hinweis auf RGSt 66, 159; RG JW 1930, 919 Nr. 23; RG HRR 1932, 1176; 1935, 312).
  • BGH, 16.05.1961 - 5 StR 80/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.05.1971 - 1 StR 103/71
    Der in dieser Vorschrift enthaltene Begriff der Beleidigung ist nicht in seiner "technisch strafrechtlichen Bedeutung" zu verstehen, sondern umfaßt jede schwere Kränkung (BGH, Urteile vom 2.2.1960 - 1 StR 621/59 - und vom 16.5.1961 - 5 StR 80/61 - unter Hinweis auf RGSt 66, 159; RG JW 1930, 919 Nr. 23; RG HRR 1932, 1176; 1935, 312).
  • RG, 08.03.1932 - I 208/32

    Zur Anwendung des § 213 StGB., wenn die "schwere Beleidigung" nicht dem …

    Auszug aus BGH, 04.05.1971 - 1 StR 103/71
    Der in dieser Vorschrift enthaltene Begriff der Beleidigung ist nicht in seiner "technisch strafrechtlichen Bedeutung" zu verstehen, sondern umfaßt jede schwere Kränkung (BGH, Urteile vom 2.2.1960 - 1 StR 621/59 - und vom 16.5.1961 - 5 StR 80/61 - unter Hinweis auf RGSt 66, 159; RG JW 1930, 919 Nr. 23; RG HRR 1932, 1176; 1935, 312).
  • BGH, 28.09.1977 - 3 StR 344/77

    Einbeziehung sämtlicher bezüglich Entstehung und Auslösung des Tatentschlusses …

    Dabei ist auch zu beachten, daß der in der Vorschrift enthaltene Begriff der Beleidigung nicht nur in seiner "technisch strafrechtlichen Bedeutung" zu verstehen ist, sondern jede schwere Kränkung umfaßt (BGH, Urteil vom 4. Mai 1971 - 1 StR 103/71 - mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 12.12.1978 - 1 StR 603/78

    Anforderungen an die Begründung der Ablehnung eines Beweisantrags - …

    Allerdings wird als Provokation jede schwere Kränkung angesehen (RG JW 1930, 919 Nr. 23; HRR 1935, 312; BGH, Urteile vom 4. Mai 1971 - 1 StR 103/71 - und vom 28. September 1977 - 3 StR 344/77, bei Holtz MDR 1978, 110).
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