Rechtsprechung
| BGH, 03.05.1990 - 1 StR 106/90 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,9612) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Übersehen der verbindenden Ausübung der tatsächlichen Gewalt durch das Gericht - Tateinheit bei mehreren zeitlich sich nicht überschneidenden Verstößen gegen das Waffengesetz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.12.1983 - 1 StR 599/83
Konkurrenz - Einfuhr, Besitz und Führen von Waffen
Auszug aus BGH, 03.05.1990 - 1 StR 106/90
Die - möglicherweise - gleichzeitig bestehende tatsächliche Gewalt verbindet die Taten zur Tateinheit (vgl. BGH NStZ 1984, 171; st. Rspr.). - BGH, 31.08.1960 - 2 StR 406/60
Festlegung einer neuen Gesamtstrafenbildung auf Grund der Revision des …
Auszug aus BGH, 03.05.1990 - 1 StR 106/90
Das Verbot der Verschlechterung verbietet allerdings, die neue Einzelstrafe höher als mit 17 Monaten zu bemessen: Im angefochtenen Urteil wurden zwei Jahre elf Monate und sechs Monate verhängt, wobei die jetzt ausgeschiedene Strafe aus dem Urteil vom 23. Februar 1989 sich auf zwei Jahre beläuft (vgl. BGHSt 15, 164, 166).
- BGH, 23.01.1991 - 2 StR 552/90
Einfuhr von Schusswaffen und Überlassung an Nichtberechtigte als Ausprägung …
Dies hat zur Folge, daß die verschiedenartigen Verstöße gegen das Waffengesetz, die - wie hier die Einfuhr und das Überlassen an Nichtberechtigte - zugleich Begründung oder Fortsetzung der Ausübung der tatsächlichen Gewalt sind, tateinheitlich zusammentreffen (vgl. BGH NStZ 1984, 171; BGH, Beschl. vom 9. August 1989 - 2 StR 326/89; vom 28. März 1990 - 2 StR 22/90; vom 3. Mai 1990 - 1 StR 106/90; st. Rspr.).
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.