Rechtsprechung
| BGH, 19.10.1971 - 1 StR 113/71 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen einer günstigen Sozialprognose
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BGH, 03.11.1970 - 1 StR 473/70
Besondere Umstände in der Persönlichkeit des Täters als Voraussetzung für die …
Auszug aus BGH, 19.10.1971 - 1 StR 113/71
Die Vollstreckung einer zweijährigen Freiheitsstrafe kann nach § 23 Abs. 2 StGB nur zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn besondere Umstände in der Tat und in der Person des Verurteilten vorliegen; dabei handelt es sich um eine eng auszulegende Ausnahme Vorschrift, deren Voraussetzungen neben der in § 23 Abs. 1 StGB umschriebenen günstigen Sozialprognose vorliegen müssen (BGHSt 24, 3). - BGH, 03.08.1971 - 1 StR 264/71
Voraussetzungen für die Aussetzung einer Reststrafe zur Bewährung - Anforderungen …
Auszug aus BGH, 19.10.1971 - 1 StR 113/71
Diese Entwicklung stellte den Angeklagten nicht in eine unerwartete und unausweichliche Konfliktslage, die an Rechtfertigungs-oder Schuldausschließungsgründe herangereicht hätte (BGH, Urteile vom 6. April 1971 - 1 StR 71/71 -, und vom 3. August 1971 - 1 StR 264/71). - BGH, 19.01.1971 - 1 StR 577/70
Begehen einer Tat aus einer außergewöhnlichen Situation heraus - Vorliegen von …
Auszug aus BGH, 19.10.1971 - 1 StR 113/71
Da der Angeklagte aber seine finanzielle Zwangslage selbst herbeigeführt hat, kann sein Versuch, sich die fehlenden Geldmittel auf strafbarem Wege zu beschaffen, nicht als Konfliktstat gewertet werden (vgl. BGH, Urteil vom 19. Januar 1971 - 1 StR 577/70). - BGH, 06.04.1971 - 1 StR 71/71
Vorliegen einer "unzüchtigen Handlung" bei kurzen oder unbedeutenden Berührungen …
Auszug aus BGH, 19.10.1971 - 1 StR 113/71
Diese Entwicklung stellte den Angeklagten nicht in eine unerwartete und unausweichliche Konfliktslage, die an Rechtfertigungs-oder Schuldausschließungsgründe herangereicht hätte (BGH, Urteile vom 6. April 1971 - 1 StR 71/71 -, und vom 3. August 1971 - 1 StR 264/71).
- BGH, 06.06.1973 - 1 StR 82/72
Befugnis der Organe der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft Strafvorschriften …
Die vom Landgericht hervorgehobenen persönlichen Umstände ergeben nichts für eine Zwangssituation, die die Angeklagten in eine unerwartete und unausweichliche Konfliktslage gedrängt hätte, die an Rechtfertigungs- oder Schuldausschließungsgründe herangereicht hätte (BGH, Urteil vom 19. Oktober 1971 - 1 StR 113/71 - m.Nachw.). - BGH, 19.03.1974 - 1 StR 573/73
Einstellung eines Verfahrens auf Grund Änderung des § 174 Strafgesetzbuch (StGB) …
Sie soll namentlich der Berücksichtigung einer unerwarteten und unausweichlichen Konfliktslage, die Rechtfertigungs- oder Schuldausschließungsgründen nahekommt, oder einer sonstigen außergewöhnlichen Fallgestaltung dienen (BGHSt 24, 3; 25, 142, 144; BGH, Urteile vom 17. Dezember 1970 - 4 StR 444/70 - vom 19. Oktober 1971 - 1 StR 113/71 - vom 29. Februar 1972 - 1 StR 526/71 - und vom 11. Dezember 1973 - 1 StR 476/73). - BGH, 15.11.1972 - 2 StR 466/72
Fortgesetztes vorsätzliches Inverkehrbringen von Wein unter irreführender …
In Fällen dieser Art kann von einer Ausnahmesituation, wie sie § 23 Abs. 2 StGB voraussetzt, nicht die Rede sein (vgl. BGH Urteil vom 19. Oktober 1971 - 1 StR 113/71 -).
- BGH, 11.12.1973 - 1 StR 476/73
Vorliegen der Voraussetzungen für die Aussetzung der vollstreckung der …
Sie soll namentlich der Berücksichtigung einer unerwarteten und unausweichlichen Konfliktslage, die Rechtfertigungs- oder Schuldausschließungsgründen nahekommt, oder einer sonstigen außergewöhnlichen Fallgestaltung dienen (BGHSt 24, 3; BGH, Urteile vom 17. Dezember 1970 - 4 StR 444/70 - vom 19. Oktober 1971 - 1 StR 113/71 - vom 29. Februar 1972 - 1 StR 526/71 -). - BGH, 23.10.1973 - 1 StR 378/73
Strafbarkeit wegen schweren Raubes in Tateinheit mit räuberischer Erpressung und …
Sie soll namentlich der Berücksichtigung einer unerwarteten und unausweichlichen Konfliktslage, die Rechtfertigungs- oder Schuldanschließungsgründen nahekommt, oder einer sonstigen außergewöhnlichen Fallgestaltung dienen (BGHSt 24, 3; BGH, Urteile vom 17. Dezember 1970 - 4 StR 444/70 - vom 19. Oktober 1971 - 1 StR 113/71 - vom 29. Februar 1972 - 1 StR 526/71 -). - BGH, 23.11.1971 - 1 StR 511/71
Voraussetzungen für eine Strafaussetzung zur Bewährung - Strafaussetzung bei …
Eine Aussetzung solcher Strafen kommt daher regelmäßig nur in Betracht, wenn die Tat einer unerwarteten und unausweichlichen Konfliktslage entsprang, die an Rechtfertigungs- oder Schuldausschließungsgründe heranreichte (BGH, Urteile vom 6. April 1971 - 1 StR 71/71 -, vom 3. August 1971 - 1 StR 264/71 -, vom 19. Oktober 1971 - 1 StR 113/71).
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